Medienmitteilung

Demokratische Entscheide statt Masseneinbürgerungen!

Die SVP hat an ihrer heutigen Pressekonferenz die eidgenössische Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen" präsentiert. Die SVP will mit dieser Initiative die Rechte der Stimmbürger und…

(SVP) Die SVP hat an ihrer heutigen Pressekonferenz die eidgenössische Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ präsentiert. Die SVP will mit dieser Initiative die Rechte der Stimmbürger und die Autonomie der Gemeinden in Einbürgerungsfragen sichern. Die beiden Mogelpackungen zu den Einbürgerungen, die im September zur Abstimmung kommen, wird die SVP vehement bekämpfen.

Mit dem Verbot von Urneneinbürgerungen hat das Bundesgericht einen klaren Fehlentscheid getroffen und die demokratische Ordnung unseres Landes auf den Kopf gestellt. Seit jeher haben in der Schweiz die Stimmbürger entschieden, wer hierzulande über Einbürgerungen beschliesst, denn schliesslich sind sie das oberste Organ der direkten Demokratie. Diesen Frontalangriff der Lausanner Richter auf die direkte Demokratie lässt sich die SVP nicht gefallen; es geht nicht an, dass sich das Bundesgericht in die Politik einmischt.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative diesen Entscheid korrigieren und künftige Fehlinterpretationen in Einbürgerungsfragen verhindern. Die Rechte der Stimmbürger sind zu wahren. Deshalb soll die Bundesverfassung wie folgt ergänzt werden:

„Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig.“

Die SVP wird zudem die im September zur Abstimmung kommenden zwei Verfassungsänderungen zur Einbürgerung bekämpfen. Diese Vorlagen sind Mogelpackungen: Es geht dabei gar nicht nur um eine Erleichterung der Einbürgerung der zweiten und dritten Generation. Die Vorlagen definieren vielmehr die Generationen neu: 5 Schuljahre in der Schweiz genügen, um als zweite Generation zu gelten und erleichtert eingebürgert zu werden. Die Geburt in der Schweiz und ein Elternteil, der 5 Schuljahre in der Schweiz absolviert hat, genügen, um als dritte Generation zu gelten und automatisch eingebürgert zu werden. Ziel dieser Irreführung ist klar: Bundesbern will über möglichst viele Einbürgerungen an Kantonen und Gemeinden vorbei entscheiden, um die Zahl der Einbürgerungen zu steigern. So sollen die Statistiken künstlich geschönt und die Folgen der inkonsequenten Asyl- und Ausländerpolitik der vergangenen Jahre vertuscht werden. So geht es nicht!

Bern, 27. Mai 2004

 
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