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Asylpolitik
Medienmitteilung

Eine Ankündigung mehr im Asylchaos

Der Bundesrat hat heute die lange erwartete Vorlage 2 der Asylgesetz-Revision in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage sei es, die heute viel zu langen Verfahren zu verkürzen. Mit grossen…

Der Bundesrat hat heute die lange erwartete Vorlage 2 der Asylgesetz-Revision in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage sei es, die heute viel zu langen Verfahren zu verkürzen. Mit grossen Umstrukturierungen des Asylwesens kündigt Bundesrätin Sommaruga einmal mehr an, die massiven Probleme im Schweizer Asylwesen angehen zu wollen. Ob die angestrebten Ziele, die Verfahren zu verkürzen und 3‘000 zusätzliche Bundesplätze zu errichten, umgesetzt werden können, ist jedoch äusserst fraglich. Eines ist sicher: Die Rechte der Asylbewerber werden mit der unentgeltlichen Beratung und Rechtspflege einmal mehr ausgebaut. Damit einhergehend wird die Asyl-Industrie weiter aufgebläht und die Kosten werden explodieren.

Der Bundesrat geht in der heute in die Vernehmlassung geschickten Vorlage von einem Grundszenario von 24‘000 Asylgesuchen pro Jahr aus. Selbst beim „tiefen“ Szenario rechnet er mit 20‘000 Gesuchen. Dabei haben die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt, dass mit einer konsequenten Politik die Gesuchszahlen auf 10‘000 pro Jahr gesenkt werden können. Anscheinend ist der Bundesrat gar nicht gewillt, eine Abnahme der Gesuche als Ziel zu definieren. Diese Haltung widerspiegelt sich auch in der neuen Vorlage: Die Attraktivität der Schweiz als Zielland für unechte Flüchtlinge dürfte kaum gesenkt werden. Auch ist völlig offen, für wie viele Gesuche die Verfahren effektiv beschleunigt werden können.

Mit seinen Annahmen braucht der Bund 3‘000 zusätzliche Unterbringungsplätze in neuen Bundeszentren. Zu deren Erstellung stehen Kantonen, Gemeinden und Privaten alle Rekursmöglichkeiten zur Verfügung. Wo diese Bundeszentren stehen sollen und welche Gemeinde solch grosse, offene Zentren bei sich haben möchte, lässt der Bundesrat offen. Damit ist auch klar, dass diese Reform – wenn überhaupt – erst in einem Zeitraum von mehreren Jahren greifen dürfte.

Die vom Bundesrat heute vorgestellten Massnahmen scheinen einmal mehr grosse Ankündigungen mit bescheidener Wirkung zu sein. Anstatt das Asylwesen zum wiederholten Mal umzustrukturieren, gilt es die bestehenden Gesetze endlich konsequent durchzusetzen. Zusätzlich würden folgende Massnahmen schnell eine grosse Wirkung hin zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Attraktivitätssenkung für Asylmissbraucher entfalten:

  • Reduktion der Rekursmöglichkeiten auf ein Verfahren mit einmaligem Rekurs 
  • Beschwerdedienst im EJPD anstelle des Bundesverwaltungsgerichts
  • Keine unentgeltliche Rechtspflege, da sonst in sämtlichen Verfahren die Rechtsmittel bis zum Schluss ausgeschöpft werden
  • Ausweitung der 48-Stunden-Verfahren auf alle sicheren Staaten
  • Nur noch Nothilfe für alle Asylsuchenden

Die SVP wird diese und weitere Anträge in ihre Vernehmlassungsantwort aufnehmen und in die parlamentarische Beratung einbringen. Sie fordert die Mitteparteien nun auf, den Worten der letzten Tage Taten folgen zu lassen und echte Beschleunigungsmassnahmen mitzutragen.

 
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