EU-Unterwerfungsvertrag: Deshalb braucht es das Ständemehr zwingend

Diesen Donnerstag kommt es im Ständerat zum EU-Showdown. Hinter den Kulissen des Bundeshauses tobt ein heftiger Streit über eine zentrale Frage: Braucht es beim EU-Unterwerfungsvertrag neben dem Volksmehr auch das Ständemehr? Für die SVP-Bundeshausfraktion ist klar: Die miserabel ausgehandelten EU-Verträge verändern die Schweiz grundlegend. Das Ständemehr ist daher zwingend.

Die EU-Verträge sind ein Frontalangriff auf die Rechte der Bürger. Die Schweiz müsste künftig EU-Recht automatisch übernehmen und sich dem EU-Gerichtshof unterstellen. Damit würde unsere direkte Demokratie ausgehebelt und dem Schweizer Stimmbürger in wesentlichen Bereichen das Stimmrecht entzogen werden. Diese fundamentale Umwälzung unseres Staatssystems muss zwingend dem doppelten Mehr von Volk und Kantonen unterstellt werden.

Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb den Vorstoss der staatspolitischen Kommission des Ständerates (26.425). Ihre Kommissionsinitiative sieht für den EU-Unterwerfungsvertrag eine Verfassungsänderung vor, welche zwingend von Volk und Ständen beurteilt werden muss. Am 22. Mai 2026 unterstützte die staatspolitische Kommission des Nationalrats mit 15 zu 10 Stimmen den Vorstoss (Medienmitteilung).

Nun kommt die Vorlage am Donnerstag in den Ständerat.

Fünf Gründe, warum es das Ständemehr braucht:

  1. Der EU-Vertrag steht im Widerspruch zu unserer Verfassung
    Die Schweiz wäre mit der Übernahme des EU-Unterwerfungsvertrags völkerrechtlich verpflichtet, jeden EU-Rechtsakt in diesen Bereichen zu übernehmen, ansonsten drohen Sanktionen der EU. Prof. Hansjörg Seiler, wie auch die Professoren Andreas Glaser und Stefan Schmid, kommen zum Schluss, dass Art. 121a der Bundesverfassung (Steuerung der Zuwanderung) im Widerspruch steht zu den vorgesehenen Änderungen im Freizügigkeitsabkommen und dem dazu gehörigen institutionellen Protokoll. Eine Verfassungsänderung benötigt jedoch eine Zustimmung von Volk und Ständen. Zudem gilt EU-Recht als Völkerrecht und würde gemäss Praxis des Bundesgerichts dem schweizerischen Recht vorgehen. Eine solche institutionelle Unterordnung der Schweiz unter die EU muss zwingend durch das doppelte Mehr bestätigt werden.
  1. Die Schweiz verliert ihre gesetzgeberische Selbstbestimmung
    Mit den EU-Verträgen verpflichtet sich die Schweiz, laufend neues EU-Recht zu übernehmen. Wer fremdes Recht automatisch übernehmen muss, kann nicht mehr frei über die eigene Rechtsordnung entscheiden. Das ist ein grundlegender Eingriff in unsere staatliche Ordnung, der nicht ohne Zustimmung von Volk und Ständen erfolgen darf.
  1. Mit dem EU-Gerichtshof richten fremde Richter über die Schweiz
    Der EU-Gerichtshof (EuGH) ist kein unabhängiges Gericht zwischen gleichberechtigten Partnern. Er ist ein Organ der EU und vertritt deren Interessen. Mit den EU-Verträgen wird der EuGH zur obersten Instanz auch für die Schweiz. Prof. Carl Baudenbacher kommt zum Schluss: «Der EuGH wird vorrangig die Interessen der EU schützen. Das “Schiedsgericht” dient der Tarnung des Souveränitätsverlustes; es ist ein Trojanisches Pferd mit dem EuGH im Bauch.»
  1. Die direkte Demokratie wird ausgehöhlt
    Der Vertrag sieht vor, dass die Schweiz alle neuen EU-Gesetze und EU-Verordnungen übernehmen muss. Zudem muss die Schweiz alle bisherigen und zukünftigen (!) EuGH-Urteile anwenden. Lehnt die Schweizer Stimmbevölkerung die Übernahme von EU-Recht, drohen Sanktionen durch die EU. Das bedeutet: Die Bürger dürfen zwar noch abstimmen, sie werden aber bestraft, wenn sie «falsch» abstimmen. Freie Volksentscheide sind so nicht mehr möglich. Solche kolonialen Bestimmungen sind eines souveränen Staates unwürdig!
  1. Faktischer EU-Beitritt durch die Hintertür
    Mehrere Experten wie Prof. Paul Richli sprechen von einem Paradigmenwechsel: Bei den geplanten EU-Verträgen handelt es nicht um traditionelle bilaterale Abkommen, sondern um ein Integrationsabkommen, das einen schleichenden Beitritt der Schweiz zur EU einleitet.

Ja zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Die SVP unterstützt die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (25.086). Die Revision ist ausgewogen und trägt den Interessen eines sicheren und leistungsfähigen Luftfahrtstandorts Schweiz Rechnung. Die Vorlage stärkt die Sicherheit im Luftverkehr und schafft praxisnahe, zeitgemässe Rahmenbedingungen für die Luftfahrt. Bürokratische Hürden werden abgebaut und die Rechtssicherheit verbessert.

Keine blinde Übernahme der Zero-Strategie der WHO
Die SVP-Bundeshaus-Fraktion unterstützt die Motion «Marschhalt bei neuen Empfehlungen zum mässigen Alkoholkonsum» (25.4153). Die SVP setzt sich für eine sachliche, evidenzbasierte Gesundheitspolitik ein und lehnt vorschnelle oder ideologisch geprägte Anpassungen von Empfehlungen ab.

 
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