Medienmitteilung

Familienartikel: Irrwitzige und unehrliche Argumentation des Bundesrates

Der Bundesrat will die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Zusammenhang mit dem neuen Familienartikel in der Bundesverfassung, über den am 3. März 2013 abgestimmt wird, an der Nase herumführen. So…

Der Bundesrat will die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Zusammenhang mit dem neuen Familienartikel in der Bundesverfassung, über den am 3. März 2013 abgestimmt wird, an der Nase herumführen. So gelingt es ihm in seiner Argumentation tatsächlich, zu betonen, wie wichtig dieser neue Familienartikel sei und im gleichen Atemzug zu beschwichtigen, dass sich nichts ändern werde. Weshalb braucht es dann überhaupt einen neuen Verfassungsartikel?

Die Unterlagen zur heutigen Medienkonferenz des Bundesrates in Sachen Familienartikel sind von grotesker Widersprüchlichkeit. So ist etwa in den „Fragen und Antworten“ zum Auftrag des neuen Verfassungsartikels zu lesen:

„Die Kantone haben für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zu sorgen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Tagesschulen, Kinderhorten oder an Mittagstischen. Das heisst, das Angebot soll dem Bedarf an Betreuungsplätzen entsprechen.
Aus dem Verfassungsartikel ergeben sich aber keine konkreten Handlungsverpflichtungen.“

Der Verfassungsauftrag verlangt also Zielsetzungen, die sich an einem unbestimmten Bedarf orientieren. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es aber keine Massnahmen. Alles klar? Esoterischer und irrwitziger wurde politisch in den vergangenen Jahren wohl kaum je argumentiert. Solche Widersprüche finden sich in der Argumentation des Bundesrates zuhauf. Die heutige Verfassungsgrundlage reiche zur Familienförderung nicht aus, mit der neuen soll sich aber weder bei der Kompetenzordnung etwas ändern noch entstünden daraus zwingend zusätzliche Kosten. Wie soll das funktionieren? Oder im Originalton der bundesrätlichen Argumentation:

„Artikel 115a BV respektiert die Kompetenzen der Kantone. Die Kantone bleiben in erster Linie für die Familienpolitik zuständig und entscheiden selber, wie sie den Verfassungsauftrag umsetzen wollen. …
Nur wenn die Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wenig fördern, … , wird der Bund gegenüber den Kantonen aktiv. In diesem Fall würde der Bund für die ganze Schweiz gültige Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit festlegen. Er könnte beispielsweise die Kantone verpflichten, eine bestimmte Anzahl Betreuungsplätze bereitzustellen.“

„Wie der Bund und die Kantone die Aufgabe erfüllen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, entscheiden sie selber. Es bleibt also ihnen überlassen, ob und wie stark sie sich finanziell engagieren. … Somit hängen die Kostenfolgen sowohl für den Bund als auch für die Kantone von der konkreten Umsetzung des neuen Verfassungsartikels ab und können heute noch nicht beziffert werden.“

In Tat und Wahrheit wird der neue Verfassungsartikel zu unendlichen Begehrlichkeiten und einem massiven Sozialausbau führen. Dies wird Milliardenkosten zur Folge haben, welche der Steuerzahler zu berappen hat. Der Wirtschaft werden Vorgaben für Arbeitszeitmodelle gemacht, ein Vaterschaftsurlaub nach internationaler Vorgabe kann in Zukunft durchgesetzt werden. Der Bund steuert eine staatliche Krippen-Planwirtschaft, welche von den Kantonen und Gemeinden umzusetzen ist. Private familienergänzende Angebote und eigenverantwortliche Eltern haben in diesem Konzept nichts mehr zu suchen.

Darauf gibt es nur eine Antwort: Dieser Unsinn ist am 3. März an der Urne zu stoppen!

 

 
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