Medienmitteilung

Ja zur Ostzuwanderung bedeutet Nein zum EU-Beitritt

Die Stimmbürger haben die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Oststaaten angenommen. Die SVP bedauert den Entscheid, nach einem Abstimmungskampf, der von den Befürwortern…

(SVP) Die Stimmbürger haben die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Oststaaten angenommen. Die SVP bedauert den Entscheid, nach einem Abstimmungskampf, der von den Befürwortern mit Halb- und Unwahrheiten sowie mit Unsummen von Geld dominiert worden ist. Der grosse Anteil an Nein-Stimmen ist jedoch Ausdruck einer tiefen Sorge des Schweizer Volkes um die eigene Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke. Die SVP fordert von den Befürwortern die Einhaltung ihrer Versprechen und damit den Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs.

Die Befürworter, allen voran der Bundesrat, FdP, CVP, SP sowie die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, tragen jetzt eine grosse Verantwortung. Die SVP wird sie an den gemachten Versprechungen bezüglich Arbeitslosigkeit, Sozialwerke und Lohndruck bei den nächsten Wahlen messen. Der Gesetzgeber ist gefordert, auftretende Missbräuche, Lohndumping und Sozialtourismus zu unterbinden und die Bürokratie der flankierenden Massnahmen auf minimalem Niveau zu halten.

Trotz der verlorenen Abstimmung wurde der europapolitische Kurs der SVP bestätigt, denn der vollständig bilaterale Weg ist heute mehrheitsfähig, was vor wenigen Jahren nicht denkbar gewesen wäre. Das Ja des Volkes ist ein Bekenntnis gegen den EU-Beitritt und für einen bilateralen Weg, der die Schweiz NICHT in die EU führt. Die SVP erwartet von Bundesrat und Parlament eine Ausrichtung der Aussen- und Europapolitik auf diesen bilateralen Weg, ohne das Ziel EU-Beitritt ständig im Hinterkopf zu halten.

Aus diesem Grund fordert die SVP eine Erklärung des Bundesrats und der anderen Bundesratsparteien. Diese sollen öffentlich und bedingungslos deklarieren, dass der EU-Beitritt nach diesem Abstimmungsergebnis kein Ziel mehr ist. Als Folge davon ist das EU-Beirittsgesuch sofort zurück zu ziehen.

Bern, 25. September 2005

 
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