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Medienmitteilung

Keine Vorbereitungen für einen EU-Beitritt – SVP lehnt Rahmenabkommen mit der EU ab

Die heute von den Kantonsregierungen vorgenommene europapolitische Standortbestimmung hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Zwar bekennen sich die Kantone zum bilateralen Weg, fordern…

Die heute von den Kantonsregierungen vorgenommene europapolitische Standortbestimmung hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Zwar bekennen sich die Kantone zum bilateralen Weg, fordern gleichzeitig aber eine Rahmenvereinbarung mit der EU. Für die SVP würde eine Rahmenvereinbarung zur Regelung institutioneller Fragen den Weg ebnen für ein materielles Rahmenabkommen, das auch schon vom Bundesrat ins Spiel gebracht wurde. Dies wäre letztlich die Vorstufe zu einem späteren EU-Beitritt, was für die SVP nicht in Frage kommt. Ebenso lehnt die SVP einzelne Vorschläge der Kantone wie eine verfassungsrechtliche Verankerung der Europapolitik oder die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit entschieden ab.

Brüssel hat auf die Schweizer Behörden noch immer eine magische Anziehungskraft. Neben dem Bundesrat und der Verwaltung fühlen sich auch die Kantonsregierungen zu Europa hingezogen. Dazu passen die Schalmeienklänge, die EU-Botschafter Reiterer regelmässig aussendet, auch heute wieder in einem Interview mit der NZZ.

Für die SVP muss die Beziehung zu Europa auch in Zukunft über einzelne bilaterale Abkommen führen. Diese haben klar definierte Vertragsgegenstände von beidseitigem Interesse zu regeln. Jegliche institutionelle Annäherung an die EU lehnt die SVP kategorisch ab. Ein Rahmenabkommen wäre nichts anderes als eine Vorbereitung für einen EU-Beitritt. Der Bundesrat hat endlich das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Ein Beitritt zur EU würde der Schweiz die Abschaffung der direkten Demokratie, tiefere Löhne, mehr Arbeitslose, höhere Mieten, noch mehr Abgaben und Steuern sowie Milliardenzahlungen an Brüssel bringen.

Auch die von den Kantonsregierungen „angedachte“ Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen, welche die Subsidiarität verletzen, ist klar abzulehnen. Ein solcher Vorschlag dürfte selbst unter den Kantonen keine Mehrheit finden und leistet letztlich einem Richterstaat Vorschub; dies auf Kosten der Demokratie.

 

 
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