Medienmitteilung

Missbrauch stoppen – Ja zur 5. IV-Revision

Als die Invalidenversicherung (IV) 1960 geschaffen wurde, stand der Gedanke der Hilfe im Vordergrund: Die Hilfe für die vom Schicksal hart Getroffenen, die trotz Leistungsbereitschaft wegen einer…

(SVP) Als die Invalidenversicherung (IV) 1960 geschaffen wurde, stand der Gedanke der Hilfe im Vordergrund: Die Hilfe für die vom Schicksal hart Getroffenen, die trotz Leistungsbereitschaft wegen einer Behinderung oder Krankheit kein ausreichendes Einkommen mehr erzielen konnten. Doch in den Neunziger Jahren haben die Verantwortlichen in der Politik und Sozialindustrie die IV unkontrolliert aus dem Ruder laufen lassen. Für alles und jedes wurden Renten gewährt. Die SVP hat seit Jahren als einzige Partei auf die wachsende Scheininvalidität hingewiesen. Heute wird der Missbrauch nur noch von den Linken bestritten. Die 5. IV-Revision ist ein Schritt zur strukturellen Stabilisierung der Versicherung. Es geht darum, den Missbrauch zu stoppen.

Die Zahl der IV-Rentner hat seit 1990 um etwa 130’000 auf knapp 300’000 zugenommen. Die 90er-Jahre bescherten der IV ein finanzielles Desaster. War die Rechnung 1990 noch ausgeglichen, so sind bis Ende 2006 in der IV 9.3 Milliarden Franken Defizit aufgelaufen. Von unserem Sozialsystem profitieren längst nicht mehr nur Bedürftige, sondern je länger je mehr Bequeme, Faule, Sozialtrittbrettfahrer und Ausländer. Nachdem die Linken über Jahre hinweg alles daran setzten, die Betreuungsindustrie zu schützen und zu fördern, konnte sich der Missbrauch ungehindert ausbreiten. Heute muss man in einzelnen Kantonen gar von einer „Balkanisierung der IV“ sprechen, ergab doch kürzlich eine wissenschaftliche Studie im Kanton Zug, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in der IV massiv übervertreten sind (sie machen 6,1 Prozent der Bevölkerung aus, stellen jedoch 20,8 Prozent der IV-Rentner).

„Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“ Mit der 5. IV-Revision soll dieser Grundsatz der individuellen und gesellschaftlichen Verantwortung aus Artikel 6 unserer Bundesverfassung auch für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen Anwendung finden. Die Nutzung der verbleibenden körperlichen Fähigkeiten und Bemühungen, die Möglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu fördern, stärkt das Selbstvertrauen sowie das Wohlbefinden der Betroffenen. Die 5. IV-Revision ist somit eine sozialpolitische Weichenstellung. Das vor der 5. Revision formulierte Ziel einer Rentenreduktion von 20 Prozent sollte nochmals deutlich übertroffen werden. Ausserdem gilt es Doppelspurigkeiten mit anderen Sozialversicherungen, wie etwa der Arbeitslosenversicherung, zu vermeiden. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der 5. IV-Revision wird man bewerten können, ob die Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt wurden oder nicht.

Die SVP fordert jedoch noch mehr. Bei klaren gesundheitlichen Einschränkungen, wie etwa im Falle von Geburtsgebrechen, braucht es nicht mehr alle zwei Jahre eine vollständige Neuüberprüfung inklusive eines ärztlichen Gutachtens. Jedoch sind IV-Rentner mit einer unklar-kausalen Rentenursache (z.B. psychische oder Rückenprobleme etc.) umgehend und regelmässig einer Überprüfung zu unterziehen.

Es geht bei der Abstimmung vom 17. Juni darum, den Missbrauch in der IV zu stoppen. Deshalb stimmt die SVP Ja zur 5. IV-Revision.

Bern, 20. April 2007

 
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