Medienmitteilung

Nur die SVP stoppt die masslose (Asyl-)Zuwanderung und die Plünderung unserer Sozialwerke

Der Plünderung unserer Sozialwerke durch Asyltouristen und Wirtschaftsmigranten aus aller Welt ist endlich der Riegel zu schieben. Der Vorstand der SVP Schweiz hat an einer Sitzung in Luzern einstimmig entschieden, in allen kantonalen Parlamenten entsprechende Vorstösse einzureichen. Die Sitzung des Parteivorstandes fand im Vorfeld der morgigen Delegiertenversammlung in Luzern statt.

Asylmigranten belasten unser Land und unser Zusammenleben. Bis Ende 2022 rechnet der Bund mit 22’000 neuen Asylgesuchen sowie zusätzlich mit der Aufnahme von bis zu 120’000 Ukrainerinnen und Ukrainern. Inklusive der Zuwanderung via Personenfreizügigkeit und aus Drittstaaten werden allein in diesem Jahr bis zu 240’000 Menschen in unser kleines Land kommen. Sie alle benötigen Wohnraum, benutzen die Strassen oder den öV und – das ist in der aktuellen Stromkrise fatal – sie verbrauchen Strom und befeuern so die Krise. Zudem kostet die Asyl-Zuwanderung die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Milliarden.

Die Arbeitsgruppe Asyl und Migration, die der Parteivorstand im August eingesetzt hatte, erarbeitet unter der Leitung der Nationalräte Andreas Glarner und Gregor Rutz Vorschläge für eine Neuausrichtung der Asylpolitik. An der Sitzung des Parteivorstandes in Luzern informierte Nationalrat Andreas Glarner über den Stand der Arbeiten sowie über Vorstösse der SVP-Fraktion im Bundesparlament, wie jenen, dass der Schutzstatus S einzuschränken ist. Konkret soll er nur noch Ukrainerinnen und Ukrainern gewährt werden, die aus Gebieten stammen, in denen Kriegshandlungen stattfinden. Auch ist Sozial-Touristen das Handwerk zu legen – wer regelmässig in die Heimat reist, aus der er oder sie geflüchtet ist, muss das Anrecht auf staatliche Unterstützung verlieren.

Der Parteivorstand entschied zudem einstimmig, dass in den Kantonalparlamenten folgende Vorstösse eingereicht werden.

  • Die Schweiz muss für Illegale unattraktiv werden. Die Gesetze sind so anzupassen, dass wesentliche Vertragsabschlüsse wie ein Mietvertrag nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde möglich und zulässig sind.
  • Inhaber eines Schweizer Passes haben vor Gericht, bei polizeilichen Einvernahmen, oder beim Behördenkontakt kein Anrecht auf einen staatlich bezahlten Dolmetscher.
  • Sozialhilfebezügern soll es nicht mehr möglich sein, ihr Budget aufzubessern, indem sie Kinder auf die Welt stellen. Die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt ist auf einen 5-Personen-Haushalt (CHF 2’386.– pro Monat) zu begrenzen.
 
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