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Politische Fehler reissen ALV in die Tiefe

Im Schatten des IV-Debakels schlittert die Arbeitslosenversicherung (ALV) fast unbemerkt in die Tiefe. Letztes Jahr schrieb die ALV wiederum 1,9 Mrd. Franken Defizit, was die Bundesschulden…

SVP) Im Schatten des IV-Debakels schlittert die Arbeitslosenversicherung (ALV) fast unbemerkt in die Tiefe. Letztes Jahr schrieb die ALV wiederum 1,9 Mrd. Franken Defizit, was die Bundesschulden entsprechend erhöht. Gründe dafür sind nicht nur konjunkturell. Das Problem liegt massgeblich bei falschen Annahmen im Arbeitslosenversicherungsgesetz, welches von einer Sockelarbeitslosigkeit von rund 100’000 Personen ausgeht. Schon vor einem Jahr forderte die SVP dringend eine ausgabenseitige Revision der ALV, um automatische Beitragserhöhungen abzuwenden.

Die Arbeitslosenquote in der Schweiz hat sich zwischen 2001 und 2005 verdoppelt. In der gleichen Zeit sank die Arbeitslosigkeit jedoch in vielen anderen OECD-Ländern, so etwa in Finnland, Italien, Griechenland, Spanien oder Japan.

Ein Einverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern würde gemäss OECD in der Schweiz im Falle einer Arbeitslosigkeit 81 Prozent des vorherigen Einkommens erhalten (2004, nach Steuern). In Tschechien erhielte das gleiche Paar lediglich 61, in der Slowakei 57, in Polen gar nur 54 und in Irland ebenfalls nur 58 Prozent. Es erstaunt somit wenig, dass heute gegen 42 Prozent der Arbeitslosen in der Schweiz ausländischen Ursprungs sind.

Ein Problem bei der ALV stellt auch der hohe Missbrauch dar. Noch schlimmer: Der Bund unterstützt Kantone, welche die Arbeitslosensituation nicht im Griff haben und erhöht die maximale Anzahl Taggelder (s. SECO-Communiqué vom 08.12.2006).

Die im Vergleich zur EU überdurchschnittlich hohen Sozialleistungen führen dazu, dass eine Nivellierung nach unten unabwendbar ist. Daher gilt es die Forderungen der SVP (s. Vorstoss vom 16.12.05) dringend umzusetzen und eine ALV-Revision an die Hand zu nehmen. Es braucht eine ausgabenseitige Revision der ALV, welche primär die Missbräuche ausschaltet. Unsere KMU dürfen nicht mit höheren Lohnbeiträgen belastet werden.

Bern, 21. Dezember 2006

 
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