Medienmitteilung

Sofortige Aufhebung der Massnahmen und lückenlose Aufarbeitung der Corona-Politik des Bundesrates

Gesundheitsvorsteher Alain Berset will am Mittwoch offenbar Corona-Massnahmen wie die Homeoffice-Pflicht aufheben. Aus Sicht der SVP ist dies nicht nur längst überfällig, sondern geht zu wenig weit: Angesichts der Lage muss der Bundesrat alle Massnahmen – insbesondere die Zertifikatspflicht – sofort aufheben. Auf die Maskenpflicht an den Schulen ist zu verzichten. Zudem fordert die SVP eine umfassende Untersuchung der Corona-Politik des Bundesrates.

Endlich kündigt Bundesrat Alain Berset das Ende zumindest einiger Corona-Massnahmen an. Allerdings geht der Gesundheitsvorsteher dabei zu langsam vor, will er doch lediglich die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne-Pflicht abschaffen. So wie die Fakten liegen, sind jedoch sämtliche Massnahmen nicht länger zu rechtfertigen:

  • Die Omikron-Variante ist zwar sehr ansteckend, führt aber in der Regel zu einem milden Krankheitsverlauf.
  • Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen sinkt ständig – von einer Überlastung der Spitäler kann keine Rede mehr sein.
  • Weder die Zertifikatspflicht noch die Impfungen verhindern offensichtlich die Verbreitung des Virus.

Deshalb fordert die SVP den Bundesrat auf, per sofort sämtliche einschränkenden, willkürlichen und diskriminierenden Massnahmen sowie die besondere Lage aufzuheben und den Menschen ihre Freiheit zurückzugeben.

Pandemie-Politik muss untersucht werden
Aus Sicht der SVP ist zudem die Corona-Politik des Bundesrates lückenlos aufzuarbeiten. Zum einen, weil der Schaden immens ist, den der Bundesrat mit den in weiten Teilen willkürlichen und diskriminierenden Massnahmen in Gesellschaft und Wirtschaft angerichtet hat. Zum andern ist eine Aufarbeitung nötig, damit daraus die Lehren zur Bewältigung künftiger Krisen gezogen werden können. Denn bereits in den nächsten Jahren zeichnet sich die Katastrophe einer Strommangellage in der Schweiz ab.

Die SVP setzt sich zudem im Bundesparlament für eine Änderung des Epidemiengesetzes ein, das die Grundlage der bundesrätlichen Corona-Politik bildete. Die Anpassung des Gesetzes ist nötig, damit bei der Bewältigung künftiger Krisen

  • nicht mehr alle Macht beim Bundesrat liegt;
  • die Bevölkerung nicht mehr mit willkürlichen, diskriminierenden und unverhältnismässigen Massnahmen drangsaliert wird;
  • die Mitsprache des Parlamentes jederzeit gewährleistet ist und
  • die verfassungsmässig garantierten Grundrechte der Menschen nicht mehr verletzt werden können, wie dies mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht auf 2G passiert ist.

 
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