Medienmitteilung

SVP lehnt bürokratische Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ab

An der heutigen Sitzung hat die SVP-Fraktion die Detailberatung zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels geführt.

Sie hält einstimmig fest an ihrem Umsetzungskonzept mit Höchstzahlen, Kontingenten und einem Inländervorrang, der der Verfassung entspricht. Zusätzlich unterstützt die Fraktion die Vorschläge der Nationalräte Portmann und Pfister. Diese sind aber nur ein wenig Kosmetik. Sie ändern nichts an der Tatsache, dass der Vorschlag der Mehrheit der staatspolitischen Kommission keine der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung erfüllt. Zusätzlich wurde das Stabilisierungsprogramm beraten und entsprechende Kürzungsanträge beschlossen. Einstimmig lehnt die Fraktion das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als neues Bürokratiemonster ab. Die Fraktion hat Michaël Buffat, Manfred Bühler, Hans Egloff und Franz Ruppen in einer Ergänzungs- und Erweiterungswahl in den Fraktionsvorstand gewählt.

Die Fraktion hat das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 besprochen, welches in der dritten Sessionswoche vom Ständerat behandelt wird. Die Fraktion bedauert, dass das Stabilisierungsprogramm im Mehrjahresvergleich nur im Landwirtschaftsbereich zu einem echten Rückgang der Ausgaben, in den anderen Aufgabenbereichen aber nur zu weniger starken Mehrausgaben als bereits geplant führen wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Fraktion zwar grundsätzlich für das Stabilisierungsprogramm aus, wird aber unfaire, einseitige Sparmassnahmen auf dem Buckel der Landwirtschaft klar ablehnen. Die Fraktion beschloss einstimmig, im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zusätzliche 100 Millionen Franken pro Jahr einzusparen. Die Aufwendungen in diesem Bereich sind über die letzten Jahre übermässig stark gestiegen, weshalb eine Erhöhung der Einsparungen gerechtfertigt ist. Ebenso deutlich beschloss die Fraktion die Zustimmung zu einem Antrag, der für den Aufgabenbereich der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) zusätzliche Sparanstrengungen in der Höhe von 250 Millionen Franken verlangt. 

Diskutiert hat die Fraktion überdies das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Schwarzarbeit führt zu volkswirtschaftlich negativen Effekten. Gerade aber bei diesem Gesetz überwiegen die Nachteile in Bezug auf Ausbau der Bürokratie für die sich korrekt verhaltenden Unternehmen. Vor diesem Hintergrund beschloss die Fraktion einstimmig, nicht auf die Vorlage einzutreten und an der Schlussabstimmung abzulehnen. Die vorliegende Gesetzesrevision würde zu einem nicht vertretbaren administrativen Mehraufwand führen, mehr Personalkosten beim Bund, mehr Bürokratie bei den Unternehmen, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen im Kampf gegen die Schwarzarbeit nachgewiesen werden kann. Die Fraktion setzt sich dafür ein, dass Unternehmen nicht ständig neue Regulierungen auferlegt werden und der immer wieder geforderte Bürokratie-Abbau endlich vorangetrieben werden muss.  

 

 
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