Verbot von Auslandreisen für Asylanten und Ukrainer mit Schutzstatus S: Bundesrat sabotiert Parlamentsentscheid

Nationalrat und Ständerat haben 2021 ein generelles Verbot von Auslandreisen für Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S beschlossen. Doch die Mitte-links-Mehrheit des Bundesrates sabotierte den Auftrag des Gesetzgebers vier Jahre lang, indem sie ihn einfach nicht umsetzte. Diese Arbeitsverweigerung ist staatspolitisch skandalös, zumal der Bundesrat unter Federführung von Asylvorsteher Beat Jans den Parlamentsentscheid nun eigenmächtig teilweise aushebeln und Ukrainer vom Reiseverbot ausnehmen will.

Der Missbrauch unseres Asylsystems durch Hunderttausende Asylmigranten ist haarsträubend. Das zeigt sich auch daran, dass viele von ihnen in ihre Heimatländer reisen, wo sie angeblich verfolgt werden. Besonders reisefreudig sind Eritreer und Ukrainer, die hier vom Schutzstatus S profitieren. Die vollen Flixbusse, die regelmässig zwischen Zürich und Kiew verkehren, sprechen Bände.

Im Dezember 2021 haben Nationalrat und Ständerat diesem Missbrauch mit einer Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) endlich den Riegel geschoben und Asylanten, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S mit einem umfassenden Reiseverbot belegt. Damit sind Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat sowie in alle anderen Staaten grundsätzlich verboten und nur noch in absoluten Ausnahmen möglich.

Doch die Mitte-links-Mehrheit des Bundesrates foutiert sich offensichtlich um den Auftrag des Gesetzgebers und setzt die Gesetzesrevision seit vier Jahren nicht um – ein staatspolitischer Skandal!

Statt den Parlamentsentscheid endlich umzusetzen, arbeitet der Bundesrat unter Federführung von Asylvorsteher Jans im Hintergrund daran, die Gesetzesrevision aufzuweichen und sogar in Teilen aufzuheben, bevor sie in Kraft gesetzt wird. Nur so ist es zu erklären, dass die nun eröffnete Vernehmlassung sowohl die Ausführungsbestimmungen zur vor vier Jahren beschlossenen Gesetzesrevision, aber gleichzeitig auch einen neuen Vorschlag für eine neuerliche Änderung des Gesetzes beinhaltet. Da diese Änderung zuerst wieder von den zuständigen Sachkommissionen und beiden Räten behandelt werden muss, wird sich die Inkraftsetzung um mindestens ein weiteres Jahr verzögern – auch dies ein handfester Skandal.

Dass der Bundesrat mit einer neuen Gesetzesrevision das Reiseverbot für Ukrainer aufheben will, geschieht offensichtlich in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der EU, die Reisefreiheit für Ukrainer beschlossen hat.

In der Schweiz machen die Gesetze immer noch Parlament und Volk. Der Bundesrat setzt die Aufträge um. Die SVP setzt sich entschieden dafür ein, dass das Reiseverbot für Personen aus dem Asylbereich nun umgehend so umgesetzt wird, wie dies National- und Ständerat vor vier Jahren beschlossen haben.

 
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