“Als die Schweiz noch frei war – Ein Blick in die Geschichte”

Wir sind nicht wehrlos. Unsere Waffe ist am 18. Oktober die SVP-Liste!

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

I. Ein Schweizer Originalgewächs

Es war keine glorreiche Zeit. Die Schweiz war sich untreu geworden, schon damals. Darum hatten die Bürger in den 1830er- und 1840er-Jahren genug von jahrelanger Fremdherrschaft. Die Bevölkerung begehrte auf, wehrte sich gegen willkürliche Bevormundung durch Napoleon und eidgenössische Vögte und sehnte sich nach Freiheit.

So rief zum Beispiel der Weinfelder Pfarrer Thomas Bornhauser 1830 seinen Thurgauer Mitbürgern zu: "Der Hahn hat gekräht, die Morgenröte bricht an, Thurgauer wacht auf und verbessert Eure Verfassung!"

Am 22. Oktober 1830 versammelten sich die Thurgauer in Weinfelden, stürzten die Aristokratie und schufen einen freiheitlichen demokratischen Staat. Ein Jahr später versammelten sich 10’000 Zürcher in Uster und taten dasselbe. Zurück lagen viele Jahre unter Napoleon und französischer Übermacht. Es waren Jahre der Demütigung, der Plünderung, des Raubes – etwa des Berner Staatsschatzes –, des furchtbaren Blutzolls in Napoleons Russlandfeldzug und der Schlacht an der Beresina, des Hungers, der Arbeitslosigkeit, der Wirtschaftskrise (die Schweiz musste sich nämlich – weil sie zum französischen Binnenmarkt gehörte – Napoleons europäischem Handelsboykott, der „Kontinentalsperre“, anschliessen). Aber auch von eidgenössischen Vögten hatte das Volk genug.

Das Volk sagte Nein zu europäischen und eidgenössischen Diktatoren. Man berief sich auf bessere Zeiten der Geschichte, besann sich des Bundesbriefes von 1291, der Freiheitskämpfe der alten Eidgenossen und wollte mit den leeren Versprechen von „liberté“ und „égalité" endlich ernst machen.

So entstanden freiheitlich-demokratische Kantonsverfassungen und schliesslich 1848 die noch heute im Kern gültige Bundesverfassung.

Man ging schnell ans Werk und hielt als Ziel wörtlich fest, „den Bund der Eidgenossen zu befestigen, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern“.

22 souveräne Kantone vereinigten sich zu einem Bundesstaat mit dem wörtlichen Zweck: „Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.“

Dann folgte die Aufzählung der Freiheits- und Bürgerrechte: der Gleichheit vor dem Gesetz, der Niederlassungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit, der Handels- und Gewerbefreiheit usw.

Die Verfassung von 1848 war die bedeutendste und glücklichste Tat der neueren Schweizer Geschichte oder – wie es Gottfried Keller sagte – „das erste brauchbare Originalgewächs seit dem Untergang der alten Eidgenossen“.

Mit der noch heute geltenden Bundesverfassung wurde ein entscheidendes Kapitel für den dauernden Kampf um die Freiheit geschrieben.

Und heute? – Meine Damen und Herren

Diese Verfassung beschlossen damals die Schweizer, obwohl die europäischen Mächte sogar mit einem militärischen Einmarsch drohten!

Die europäischen Mächte verlangten von einer freiheitlich-demokratischen Verfassung abzusehen. Die europäischen Mächte wollten keine Verfassung in der Schweiz, wo der "Pöbel" – so nannten sie das Volk – entscheidet.

Doch die Schweiz blieb standhaft. Ja, das war damals, meine Damen und Herren.

Und so – meine Damen und Herren – besteht die Bundesverfassung von 1848 im Grundsatz heute noch. Sie ist die Grundlage von 200 Jahren Frieden, Sicherheit und eines unglaublichen wirtschaftlichen Aufstiegs der Schweiz vom Armenhaus Europas zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt.

Leider unterwandern heute viele links orientierte Internationalisten diese erfolgreiche Verfassung. Und der linke Bundesrat, das linke Parlament und auch das Bundesgericht ziehen mit im schändlichen Treiben.

Traurig genug, dass man heute eine Selbstbestimmungsinitiative machen muss, die dieser Bundesverfassung den selbstverständlichen Vorrang vor fremden Richtern einräumt.

Als hätten die Verfassungsväter dies geahnt, setzten sie darum an den Beginn ihres Werkes die Worte: „Im Namen Gottes, des Allmächtigen.“ Dieselben Worte, die den Bundesbrief der ersten Eidgenossen von 1291 einleiteten!

Sie nahmen bewusst Bezug auf den Freiheitskampf der alten Eidgenossen.

Auch im unbedingten Willen, die Unabhängigkeit zu verteidigen, knüpften die Verfassungsväter ans Beispiel der alten Schweizer an.

Der Berner Ulrich Ochsenbein – der massgebliche Gründungsvater der Bundesstaates – verkündete 1848 öffentlich: „Sollte aber das Unwahrscheinliche, eine fremde Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz, versucht werden, so soll die Welt wissen, dass die Schweiz, stark durch ihr gutes Recht, gross durch die überall hin verzweigten Sympathien aller freien und nach Freiheit ringenden Völker, die letzte Kraft und das letzte Herzblut aufzuopfern wissen wird, ihre von den Vätern in so mancher heissen Schlacht erkämpfte Unabhängigkeit zu wahren.“

Oh, welche Worte, wenn ich an die schlotternden Knie und das gönnerhafte Küsslein von EU-Juncker an Frau Sommaruga denke.

Oh, könnte man diese Warnrufe unserer Väter und Vorväter all den vaterlandslosen Gesellen in Bern als Auftrag mit auf den Weg geben, wenn sie in Brüssel nicht wissen, was sie tun.

II. 2015 – Jahr der Geschichtsjubiläen

Meine Damen und Herren, die Verfassungsväter würden heute mit der SVP freudig die grossen Jubiläen der Schweiz mitfeiern. Ganz im Gegensatz zur offiziellen Schweiz.

700 Jahre Schlacht am Morgarten zum Beispiel, wo die Innerschweizer erstmals nach der Gründung der Eidgenossenschaft mit Waffengewalt gegen die Habsburger antraten.

Sie wollten die Freiheit, versagten sich der Steuerbelastung und brachen mit der Adelsherrschaft.

Sie vertrauten auf ihre Berge und ihre Kampfbereitschaft.

Die Schlacht am Morgarten legte den Grund zu einem gefestigten schweizerischen Staatenbund.

Aber auch die Bedeutung der vor 500 Jahren verlorenen Schlacht bei Marignano kannten die Gründerväter der modernen Eidgenossenschaft. Diese Schlacht schloss zwar die 200 Jahre siegreichen Freiheitskämpfe der Eidgenossen ab und 10’000 Eidgenossen blieben als Tote auf dem Schlachtfeld zurück.

Seither ist für die Schweiz klar: Fertig mit der Grossmachtpolitik, die eidgenössischen Politiker haben "stille zu sitzen", sich nicht "in fremde Händel" zu mischen, was später zur "dauernd bewaffneten schweizerischen Neutralität" führte.

Diese wurde dann 1815, also vor 200 Jahren, am Wiener Kongress völkerrechtlich bestätigt. Durch das kluge und überragende diplomatische Geschick des Genfer Charles Pictet de Rochemont anerkannten die europäischen Mächte damals die immerwährende, bewaffnete, selbstgewählte und integrale – also vollständige – Neutralität der Schweiz.

Nicht zuletzt dank dieser Neutralität wurden wir nicht in die blutigen Weltkriegskatastrophen des 20. Jahrhunderts hineingezerrt.

III. Warum will Bundesbern nicht feiern?

Meine Damen und Herren, der heute links stehende Bundesrat und die Linksmehrheit im Parlament wollen weder 700 Jahre Morgarten, noch 500 Jahre Marignano, noch 200 Jahre anerkannte Neutralität feiern.

Aber er will, dass das eher wackelige Jubiläumsdatum der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention vor 40 Jahren gefeiert werden soll.

40 Jahre Übernahme von fremden Richtern ist unserer Obrigkeit viel wichtiger als Jahrhundertjubiläen der Verteidigung der schweizerischen Freiheit und Sicherheit. Und er übersieht, dass die Schweiz die Menschenrechte längst schon vor dem Menschengerichtshof gesichert hat.

Das Motiv dieses hochnäsigen Abseitsstehens von diesen Jubiläen ist rasch zu durchschauen: Wer fremdes Recht und fremde Richter will, wer die Schweiz in die EU einbinden will – und dies wollen heute alle Parteien mit Ausnahme der SVP –, der muss zuerst die Werte des Landes zerstören. Auf diesem Weg in die EU kann man weder Souveränität, Neutralität, direkte Demokratie und Freiheits- und Volksrechte gebrauchen. Also muss man sie abschaffen! Jubiläen feiern ist für diese Kreise zu gefährlich, denn man könnte in der Unabhängigkeit statt in der EU landen.

Und damit sind wir von der Geschichte endgültig in der Gegenwart angelangt. Die Freiheitsrechte in unserem Lande, die Selbstbestimmung durch die Bürger – direkte Demokratie genannt –, die Souveränität, die Neutralität und der liberale Rechtsstaat haben in der herrschenden Parlaments- und Regierungsmehrheit keinen Platz mehr.

Sie werden in landesverräterischer Weise untergraben, ja preisgegeben.

IV. Schicksalswahljahr

Nein, meine Damen und Herren, die SVP sagt klar und deutlich Nein zu diesem verhängnisvollen, landesverräterischen Irrweg, der den Bürgern Armut und der Schweiz Unfreiheit und den Bürgern Rechtslosigkeit bringt.

Meine Damen und Herren, das Jubliäumswahljahr 2015 ist auch ein Schicksalswahljahr.

Die SVP ist noch die einzige Partei, die gegen den EU-Anschluss und für Unabhängigkeit, Freiheit, Volksrechte, Neutralität und den freiheitlichen Rechtsstaat kämpft.

Nur wer SVP wählt, ist sicher dass Unabhängigkeit, Freiheit, Volksrechte, Neutralität, Friede und Wohlfahrt gesichert bleiben.

Nur wer SVP wählt, kann dafür sorgen, dass die kriminellen Ausländer endlich ausgeschafft werden, die Masseneinwanderung endlich ein Ende nimmt, das hausgemachte Asylchaos, das vor allem nichtverfolgte Scheinasylanten in Massen anzieht, wieder in geordnete Bahnen kommt, und die Schweiz nicht in der EU landet!

Wir sind nicht wehrlos. Unsere Waffe ist am 18. Oktober die SVP-Liste!

Die SVP vertritt noch als einzige Partei die freiheitliche Zukunft, wie sie unsere Ahnen erkämpft, verteidigt und bewahrt haben!

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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