Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die direkte Demokratie

Auf die Frage, ob sie für den Beitritt der Schweiz zur EU sei, bestätigte Monique Jametti Greiner: « Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass wir unsere Referendumsdemokratie in der heutigen Form…

Walter Schmied, Nationalrat, Moutier (BE)

Auf die Frage, ob sie für den Beitritt der Schweiz zur EU sei, bestätigte Monique Jametti Greiner: « Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass wir unsere Referendumsdemokratie in der heutigen Form nach einem EU-Beitritt nicht beibehalten können » (Bieler Tagblatt 14.11.05). Eine solche Aussage von der Frau, die dazu berufen war, im Namen des Bundesrates die Verhandlungen zu Schengen/Dublin zu führen, zeugt sicher nicht von einem bedenkenlosen Vorgehen, sondern ist, im Gegenteil, ein aussagekräftiges Spiegelbild der Realität.

Die SVP befürwortet eine Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU, wie sie es auch mit jedem anderen Land oder jeder anderen politischen Einheit macht. Sie vergisst dabei nicht, dass sich unser Land inmitten des europäischen Kontinents befindet. Aber eben. Die Schweiz lebt im Rhythmus ihrer direkten Demokratie. Diese verleiht der Bevölkerung Entscheidungs- und weit reichende Mitbestimmungsrechte, während die gewählten politischen Eliten auf allen Stufen des Landes tatsächlich nur die Rollen von Räten (Bundesräte, Nationalräte, Ständeräte, Regierungsräte, Gemeinderäte etc.) ausüben. Es ist wahr, dass sich gewisse Politiken nur mit Mühe mit einer solchen Rolle abfinden. Der Titel eines Ministers, wie er auch in einigen Bundesämtern immer öfters verwendet und nach und nach auch in der Mediensprache Eingang gefunden hat, entspringt tatsächlich einer eigenartigen Machtverteilung. In der Schweiz obliegt die Verantwortung der getroffenen Entscheide dem Volk und das ist auch gut so. Das Phänomen zeigt Auswirkungen bis in die kleinsten Details, und es ist erfreulich festzustellen, dass z.B. das Salär eines Bundesrates dasjenige eines Ministers, der in unseren Nachbarländern wirklich Kompetenzen übernehmen muss, nicht erreicht.

Es ist deshalb angezeigt und geradezu bestätigt, dass die Schweiz gut und gerne dank ihrer direkten Demokratie existiert, welche dem Volk die Entscheidungsgewalt zukommen lässt.

Die direkte Demokratie: Die Kunst, in der Schweiz zu leben

Der Beitritt der Schweiz zur europäischen Union würde zu einer Einbusse an direkter Demokratie führen, was zwangsweise auch den Verlust von Volksrechten nach sich ziehen würde, und zwar im gleichen Umfang, wie die Schweiz Rechtsetzungskompetenzen an die EU abtreten müsste. Zahlreiche Studien zeigen auf, wie viele Abstimmungsvorlagen im Falle eines EU-Beitrittes durch EU-Recht ganz- oder teilweise erfasst würden. Denn was für die Bürger zählt, ist nicht die Anzahl, sondern die politische Bedeutung der einzelnen Abstimmungsvorlagen, über die sie nicht mehr entscheiden könnten.

So sagen diese Zahlen nichts darüber aus, dass das Initiativrecht der Bürgerinnen und Bürger, wie auch jenes der Parlamentarier und der Kantone, auf eidgenössischer Ebene meistens daran scheitern würde, dass das Recht der EU dem Recht der Eidgenossenschaft vorgeht. Diese Statistiken erwähnen auch nicht, dass praktisch die Hälfte aller fakultativen Referenden ausgeschlossen wären. Das Selbstverständnis der Schweizerinnen und Schweizer, praktisch über jedes staatliche Handeln entweder direkt mitzuentscheiden oder sich mittels Initiative oder Referendum für die Herbeiführung eines Volksentscheides einsetzen zu können, würde weitgehend hinfällig. So hat auch der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes gegenüber dem „Kurier“ erklärt: „Die Republik Österreich muss sich von der Vorstellung verabschieden, dass alles Recht in Österreich vom Volk ausgeht, d.h. demokratisch legitimiert ist“ .

Das Demokratiedefizit der EU

In der Schweiz fühlen sich die Bürger nicht bloss als Zuschauer der politischen Szene, noch akzeptieren sie, von der Classe politique als Geisseln genommen zu werden. Sie wollen ihr Schicksal selber bestimmen. So kann es nicht sein, dass ihnen für den Verlust ihrer Mitbestimmung im eigenen Staat ein paar winzige Mitentscheidungsrechte in Brüssel angeboten werden. In diesem Sinne hat auch Bundesrat Kaspar Villiger in seiner 1. August-Rede im Jahre 2000 treffend gesagt: „Es ist logisch und richtig, dass die Mitsprache in Brüssel den Verlust an Demokratie in gewisser Weise kompensiert. Aber es sind Berner Behörden und Beamte, die in Brüssel die Mitsprache wahrnehmen, während der Demokratieverlust jede Bürgerin und jeden Bürger trifft.“ Im Klartext: Ein der Schweiz von Brüssel gewährtes Mitbestimmungsrecht würde Sache der Schweizer Experten bleiben und wäre nicht mehr in der Kompetenz des Volkes. Dieses wäre also der grosse Verlierer und zwar doppelt, nämlich sowohl in Bezug auf das heute geltende Recht wie auch in Bezug auf das Recht gegenüber Brüssel.

Dass die EU ein Demokratiedefizit aufweist, ist auch ihr selber nicht unbewusst. Aber kann sie sich wirklich überwinden, dieses Manko auszumerzen ohne das Risiko einzugehen, dabei Rädchen anzuhalten und die ganze Maschinerie zum Stillstand zu bringen? Ich wage dies zu bezweifeln. Können Sie sich tatsächlich vorstellen, dass die europäischen Bevölkerungen z.B. über die Reformen ihrer Armeen an die Urne gerufen werden? Und gibt es andere Völker, die nach ihrem Ermessen über Gebühren, Steuererhöhungen und den Mehrwertsteuersatz abstimmen? Genug der Scherze. Was sicher ist, ist dass die Praxis der direkten Demokratie Ausfluss einer langen Tradition und einer politisch verletzlichen und sensiblen Kultur ist. Sie wird auf Niveau des Volkes ausgeübt, welches gewillt ist, während des ganzen Verfahrens Verantwortung zu übernehmen. Ein solches System lässt sich nicht einfach so einführen und auch nicht durch eine – inzwischen gescheiterten – europäische Verfassung anordnen. Eines der grossen Ziele dieser Verfassung war es übrigens, die EU ihren Bürgern wiederum näher zu bringen und das Gebilde demokratischer zu machen. Das Resultat dieses Vorhabens jedoch ist verschwindend klein. Immerhin wurde im Entwurf aber die Möglichkeit des Bürgerbegehrens aufgenommen. Hierzu müssen eine Million Unterschriften gesammelt werden.

Tatsächlich und verglichen mit der Schweiz handelt es sich dabei lediglich um eine Form der simplen Petition. Denn anders als bei unseren Volksinitiativen müsste die EU-Legislative auf ein solches Begehren nicht eintreten.

Kleine Länder haben nichts zu sagen

Immer wieder wird angeführt, dass Kleinstaaten in der EU überaus viel zu sagen hätten, weil die Stimme eines Kleinstaates faktisch mehr wert sei, als jene eines grossen Landes. Doch mit der zwischenzeitlich vollzogenen EU-Osterweiterung werden bisherige Einstimmigkeitsentscheide durch ein kompliziertes System von Mehrheitsentscheiden abgelöst. Dies stärkt zweifelsohne die Übermacht der grossen Staaten zum Nachteil der kleinen Länder. Gemäss einem Bericht des „Spiegels“ gibt es offensichtlich auch deutliche Anzeichen dafür, dass bei der Verteilung von Spitzenpositionen in der EU oder in der Kommission vor allem grosse Länder zum Zuge kommen. Der finnische Aussenminister Erkki Tuomioja beklagt sich im Bericht darüber, dass etwa im Bereich der Sicherheitspolitik alle wichtigen Posten für die grossen Länder oder die wichtigen Nato-Staaten reserviert seien . Auch dies muss dem Demokratieverständnis eines Schweizers widersprechen.

Fazit

Die Europäische Union bleibt nach wie vor ein zentralistisches Gebilde, weit entfernt vom Einbezug der betroffenen Bevölkerungen. Dies läuft unserem Schweizerischen System mit der direkten Demokratie diametral entgegen. Diese Analyse gewinnt im Hinblick auf die kürzlich verbreitete neue Europaplattform der SP noch an Relevanz. Der Präsident der SP, Hans-Jürg Fehr, erkennt endlich, dass man nach Europa nicht so einfach beitritt, wie man ins Kino geht (…“que « l’on n’entre pas dans l’Europe comme on va au cinéma ». (LQJ vom 09.11.05). Es zeigt sich also eine neue Ausdrucksweise. Glaubt man der Parteispitze, hält die SP auch an der direkten Demokratie fest. Diese wäre gemäss Mario Fehr nicht in Gefahr, denn es genüge, das Schweizer Recht mit einem neuen Recht, der europäischen Initiative, zu ergänzen. Offenbar haben die Euroturbos der SP noch nicht gemerkt, dass das Europäische Recht über Schweizerischem Recht stehen und dass die rechtliche Tragweite einer solchen Initiative diejenige einer Petition nicht übersteigen würde. Aber lassen wir die SP für den Moment bei ihren Überlegungen.

Eines aber steht heute fest : Jeder Entscheid bezüglich eines eventuellen Beitritts der Schweiz zur EU bliebe zweifelsohne eine irreversible politische Wahl zwischen zwei sozialen Typen: Der direkten Demokratie auf der einen, und eines den Willen der Bürger ignorierenden, etatistischen Konzepts, also sehr nahe dem eines oligarchischen Systems andererseits. Was uns betrifft, so ist die Wahl bereits gefällt, und dies schon seit langem.

 
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