Referat

Die Begrenzungsinitiative bringt Steuerungsinstrumente zurück

Die Schweiz hat die eigenständige Steuerung und Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen…

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)

Die Schweiz hat die eigenständige Steuerung und Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz eingewandert als ausgewandert. Dies entspricht schon fast der Einwohnerzahl der Stadt Zürich. Die Bevölkerung in der Schweiz hat in den letzten 20 Jahren um rund eine Million Personen zugenommen. Die Zuwanderung erfolgt heute u.a. wegen der Personenfreizügigkeit und auch wegen dem Schengen Abkommen ungebremst und unkontrollierbar. Verschärft wird diese Situation zusätzlich durch einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Auch hier ist eine fatale Entwicklung im Gange, will doch gemäss Verlautbarungen in dieser Woche die eidgenössische Kommission für Migrationsfragen alte Asylanträge zu Gunsten der Gesuchsteller abschliessend positiv behandeln. Das wäre wirklich eine unglaubliche Fehlentwicklung und hätte fatale Auswirkungen.

Die Folgen der übertriebenen Zuwanderung sind verheerend. Denn mehr Menschen in der Schweiz brauchen beispielsweise mehr Energie. Die 330’000 Zuwanderer der letzten vier Jahre brauchen elektrischen Strom in der Grössenordnung der Produktion des Kernkraftwerkes in Mühleberg. Sie verursachen mehr Verkehr, sowohl beim privaten, wie auch beim öffentlichen Verkehr, d.h. also verstopfte Strassen, überfüllte Züge usw. In den Schulen entstehen massive Probleme wegen völlig unterschiedlicher Sprachen und Kulturen. Die Sozialwerke, allen voran die Arbeitslosenkasse, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe, werden zusätzlich belastet, respektive überlastet. Im Bereich der Sicherheit, im Speziellen bei der Kriminalität, haben wir heute schon Riesenprobleme, denn bei der Kriminalitätsquote sind gegen 50% zugewanderte Personen und in den Gefängnissen sind es über 70%.

Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum von bis zu 10 Millionen Menschen als Folge der Migration. Aber wie viel verträgt eigentlich die kleine Schweiz? Grosse Teile unseres Landes sind bekanntlich gar nicht besiedelbar. Extrem hohe Bodenpreise und entsprechend unbezahlbare Wohnungsmieten werden also die Folge der Masseneinwanderung sein. Sie sehen deutlich: Es braucht dringend Korrekturen bei der Zuwanderung, nämlich so wie dies viele andere Länder auch schon machen oder noch einführen werden. Länder wie Kanada, Australien und Neuseeland steuern die Einwanderung durch ein modernes Punktesystem. Es werden z.B. berufliche und schulische Qualitäten, Berufsgattung, Berufserfahrung, absehbare finanzielle Selbstständigkeit, Herkunftsland, Beziehung zum Land, Alter und Sprachkenntnisse bewertet. Darum hat die Fachkommission für Ausländerpolitik unter meiner Führung von der Parteileitung den Auftrag erhalten, Vorschläge auszuarbeiten, wie die Zuwanderung wieder gesteuert werden kann. Unbestritten ist, dass die Schweiz für eine weiterhin erfolgreiche Wirtschaft auch ausländische Arbeitskräfte braucht. Diese bekamen wir auch vor der Personenfreizügigkeit schon immer, und dies wird auch in Zukunft kein Problem sein, wenn wir die entsprechenden Richtlinien selber festlegen und eine gesunde Zuwanderung selber steuern. Dies kann z. B. über ein Punktesystem oder über Kontingente geschehen.

Aus all diesen Gründen fordern wir, dass folgende Punkte in der Verfassung verankert werden:

  • Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein.
  • Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländer- und Asylrechts begrenzt werden.
  • Bei der Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Bedarf nach Arbeitskräften Rücksicht zu nehmen. Dabei soll ein Inländervorrang gelten.
  • Für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sind Kriterien zu definieren, insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
  • Es besteht kein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen.
  • Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Grundsätze verstossen.
  • Internationale Verträge, die der neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, sind anzupassen oder zu kündigen.

Die Schweiz muss jedenfalls das Heft bei der Zuwanderung wieder selber in die Hand nehmen, so wie es früher schon immer war und für einen souveränen Staat eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)
 
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