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Aussenpolitik

Die Bilateralen I und die Personenfreizügigkeit: Zusammenhänge und Tragweite

Die Wirtschaftsverbände und gewisse Parteien jammern von morgens bis abends: „Ohne bilaterale Verträge mit der EU bricht unsere Wirtschaft zusammen.“

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Wir hören das nicht zum ersten Mal. Bereits 1992 im EWR-Abstimmungskampf tönte es gleich. Schon damals zeichnete der Verband Schweizer Maschinenindustrieller – die heutige Swissmem – ein Inserat, auf dem Christoph Blocher als Rattenfänger in den Abgrund stürzt.

Auch behaupten heute die Wirtschaftsverbände und viele Politiker, bei einer allfälligen Kündigung der Personenfreizügigkeit stünden sämtliche bilateralen Verträge mit der EU auf dem Spiel. In Wirklichkeit wären in einem absoluten „worst case“-Szenario nur gerade 6 Verträge betroffen. Um es klarzustellen: Es gibt über 100 bilaterale Abkommen mit der EU.

Wir hören täglich, dass wir unseren Wohlstand der Personenfreizügigkeit verdanken. Stimmt das wirklich? Tatsache ist: Von 1945 bis und mit 2001 – also vor Einführung der Bilateralen I – betrug das jährliche Wachstum des BIP pro Kopf in der Schweiz durchschnittlich 2%. Notabene ohne Personenfreizügigkeit! Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit Mitte 2007 hat sich dieses Wachstum pro Kopf nicht positiv, sondern tendenziell negativ entwickelt. Das Wirtschaftswachstum pro Kopf ist entscheidend, wenn es um den Wohlstand einer Volkswirtschaft geht, nicht das absolute Wirtschaftswachstum. Tatsache ist auch: Der prozentuale Anteil der Schweizer Exporte in den EU-Raum ist seit Einführung der Bilateralen I und noch deutlicher seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit markant zurückgegangen, nämlich von 64% im Jahr 2001 auf knapp über 50% per Ende 2016. Nach dem Brexit wären es sogar nur noch 47% der Schweizer Exporte, die in den EU-Raum gingen. Unsere heutigen Wachstumsmärkte liegen in Asien und in Amerika. Mit keinem dieser Länder existieren Vereinbarungen, die mit den Bilateralen I vergleichbar wären, geschweige denn ein Abkommen betreffend Personenfreizügigkeit.

Ebenfalls heisst es, die Bilateralen I gewährten uns den Marktzutritt in die EU. In Wirklichkeit garantiert schon das Freihandelsabkommen von 1972 den gegenseitigen Marktzutritt zwischen der EU und der Schweiz. Ausserdem ist die Schweiz ebenso wie die EU Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Diese verbietet willkürliche diskriminierende Massnahmen im gegenseitigen Handel. In Wahrheit ist unser EU-Marktzutritt dank Freihandelsabkommen und WTO zu weit über 90 Prozent geregelt und garantiert.

Heute tun die Wirtschaftsverbände und die anderen Parteien so, als sei die Personenfreizügigkeit ein Bedürfnis und ein grosser Vorteil für die Schweiz. Sie wollen nicht wahrhaben, dass eine Zuwanderung von der Grösse einer doppelten Stadt Zürich seit ihrer Einführung die Schweiz total überfordert und für unser Land langfristig nicht verkraftbar ist. Die Masseneinwanderung überlastet uns, kostet uns, stresst uns und nimmt uns ein grosses Stück Lebensqualität.  Es ist jene Lebensqualität, die unser Land zum schönsten der Welt gemacht hat – ohne Dichtestress, Kriminalität, Zubetonierung, Sozialkollaps, Ängste um den Arbeitsplatz und Parallelgesellschaften vieler Nichtintegrierbarer.

Seltsam blind erscheinen die Wirtschaftsverbände auch gegenüber den Kosten der „flankierenden Massnahmen“ zur Personenfreizügigkeit. Ich habe bis heute noch nie von der Economiesuisse ein Wort über die Kosten der Personenfreizügigkeit gehört oder gelesen.

Dabei sind es unglaubliche Summen, die unseren Werkplatz mit ständig weiter ausgebauten Gesamtarbeitsverträgen, flächendeckenden Mindestlöhnen, bürokratischen Kontrollen oder durch den absurden „Inländervorrang light“ verteuern. Zur Freude der Gewerkschaften werden mittlerweile pro Jahr (2015) 35’000 Unternehmen und 150’000 Personen überprüft – die Lohnpolizei lässt grüssen! Schon heute dürften die Kosten der flankierenden Massnahmen in die Milliarden gehen.

Ich habe mir oft den Kopf darüber zerbrochen, wie man so miserabel, so total gegen das Interesse des Heimatlandes verhandeln kann. Wie konnte es dazu kommen, dass die Schweiz von den vier Grundfreiheiten der EU nur die für sie nachteilige Personenfreizügigkeit herausholte? Die Dienstleistungsfreiheit, die Freiheit des Warenverkehrs und sogar die Freiheit des Kapitalverkehrs blieben uns mehrheitlich oder teilweise verwehrt. Umgekehrt haben wir der EU diese Freiheiten grösstenteils gewährt. Allein das Defizit der Schweizer Dienstleistungshandelsbilanz gegenüber der EU beträgt jährlich fast 50 Milliarden Franken. Für diesen gewaltigen Betrag hat die EU mehr Dienstleistungen in die Schweiz exportiert als aus der Schweiz importiert. Unser Handelsbilanzdefizit allein gegenüber Deutschland beträgt 10,4 Milliarden Franken. Die Europäische Union profitiert von uns, weil wir eine weltoffene Wirtschaft pflegen.

Die heute hierzulande so laut verteidigte Personenfreizügigkeit wollten früher weder die Wirtschaft noch die Wirtschaftsverbände noch das Parlament oder die Parteien – sondern einzig die EU.  

Die von Economiesuisse genannten Kostenersparnisse durch den Abbau der technischen Handelshemmnisse entsprechen etwa den Kosten, die der Wirtschaft aus der von der Economiesuisse unterstützten SRG-Mediensteuer entstehen.  

Das öffentliche Beschaffungswesen liegt im Interesse der EU, denn Schweizer Firmen sind bei EU-Ausschreibungen aufgrund der hohen Lohnkosten schlicht nicht konkurrenzfähig.

Das Landverkehrsabkommen mit kurzer Nord-Süd-Achse, viel zu billigem Transitpreis und Zulassung der 40-Tönner wurde zum Vorteil der EU ausgehandelt.

Bei Kündigung des Flugverkehrsabkommens, inklusive Zwang zur Übernahme künftiger Regelungen, ist kein Zusammenbruch des Flugverkehrs zu befürchten, da sehr viele Fluggesellschaften die Schweiz gern anfliegen und die früheren internationalen Abkommen immer noch gelten.

Ein Wegfall des Landwirtschaftsabkommens mit der EU hätte keine spürbaren Auswirkungen auf die Schweiz.

Die teuren EU-Forschungsprogramme verlieren mit dem Brexit an Bedeutung und sind die Nachteile der Personenfreizügigkeit nicht wert.

Warum weigern sich die Wirtschaftsverbände hartnäckig, all diese Nachteile zur Kenntnis zu nehmen? Eine Erklärung liegt darin, dass die Economiesuisse von den grossen Konzernen dominiert wird. Deren Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen bestehen heute mehrheitlich aus ausländischen Managern. Diese haben – und dafür habe ich Verständnis – keine grosse Ahnung, wann und woher wir unseren einmaligen Wohlstand und unseren Top-Brand „Made in Switzerland“ aufgebaut haben. Sie wissen kaum, dass wir dies den Staatssäulen verdanken und den Schweizer Tugenden von Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Präzision, Innovation und unserem jahrhundertalten Bildungssystem.

Wir erwarten nun vom Bundesrat, dass er bis zum 9. Februar die verfassungsmässig gültige Masseneinwanderungsinitiative per Verordnung umsetzt. Tut er das nicht – und danach sieht es leider aus –, muss die Personenfreizügigkeit gekündigt werden, wie dies der Bundesrat übrigens selber schon mehrmals schriftlich festgehalten hat.

Meine Damen und Herren, zum Schluss noch folgendes: Die ETH-Wirtschaftsforschungsstelle KOF hat 2008 – damals gab es gegenüber den Auswirkungen der Bilateralen Verträge noch nicht die heutige sektiererische Stimmung – eine sachliche Studie vorgelegt. Demnach habe das Bruttoinlandprodukt 2002 bis 2007 – also in Boom-Jahren – dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen um 0,09% (!) pro Jahr und pro Kopf stärker zugenommen als ohne dieses Abkommen. Ich kann Ihnen versichern: Für den Erhalt unserer Schweizer Lebensqualität würde ich sofort auf ein jährliches Wirtschaftswachstum von 0,09% verzichten!

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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