Referat

Die Forderungen der SVP zur Lösung des Asylproblems

Die Schweiz ist für unechte Flüchtlinge und für die Schlepper (die hier einen lohnenden Markt vorfinden) sehr attraktiv. Im EJPD/Bundesamt für Migration herrscht ein Laissez-faire und ein Schlendrian

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)

Ausgangslage
Die Schweiz ist für unechte Flüchtlinge und für die Schlepper (die hier einen lohnenden Markt vorfinden) sehr attraktiv. Im EJPD/Bundesamt für Migration herrscht ein Laissez-faire und ein Schlendrian im Asylbereich. Zu verantworten hat dies Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Statt straffer Führung (konsequente Kontrolle über die Anzahl behandelter Gesuche/Rückschaffungen etc.) werden die Probleme verwaltet und mit Geld zugedeckt. Und nun wird der Bevölkerung mit Scheinlösungen vorgegaukelt, man löse die Probleme.

Fazit: Wenn im EJPD und im Gesamtbundesrat, aber auch bei gewissen Kantonsregierungen (Beispiel Härtefall-Praxis im Kanton Waadt; Bildung einer Härtefallkommission im Kanton Zürich), so weitergewurstelt wird, droht uns ein Asylchaos mit wiederum rund 20’000 Gesuchen im Jahre 2009. Die enorme Zunahme der neuen Asylgesuche von 2844 im vierten Quartal 2007 auf 6255 im vierten Quartal 2008 ist dafür ein klares Signal.

Weil das Problem der eritreischen Dienstverweigerer von der Departementsvorsteherin auf die lange Bank geschoben wird, sind die entsprechenden Gesuchszahlen explodiert, nämlich von 1662 im Jahr 2007 auf 2849 (+71,5%) Gesuche im Jahre 2008!

Auch das hochgejubelte Dublin-Abkommen wird die Probleme nicht lösen, weil jeder Staat vor allem für sich selbst schaut. Aktuelle Zahlen: „Dublin“ ist seit dem 8.12.2008 in Kraft. Seither (innerhalb der ersten 4 Monate) hat die Schweiz laut BFM-Direktor Gnesa ganze 140 Asylbewerber an die zuständigen Staaten zurückschicken können. Im Vergleich zu rund 5000 neuen Gesuchen, die bis Ende Februar gestellt wurden ist die Dublin-Wirkung äusserst bescheiden. Auch das vielgepriesene „Burden-Sharing“ wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Die Schweiz muss ihre Asylprobleme selbst lösen, bevor das Chaos da ist. Die Suppe auszulöffeln haben letztlich die Gemeinden. Der Widerstand gegen weitere Asylunterkünfte, neue Asyldurchgangszentren etc. akzentuiert sich immer mehr.

Forderungen der SVP

  • Das EJPD und der Bundesrat haben dafür zu sorgen, dass das Asylgesetz von 2006 in den Kantonen und im BFM konsequent umgesetzt wird! Nur so wird der Schleppermarkt ausgetrocknet.
  • Im EJPD und namentlich im BFM muss wieder geführt und nicht bloss verwaltet werden. Der Druck von „oben“ muss spürbar sein.
  • Weil der Ausschluss von Wehrdienstverweigerern aus der Flüchtlingseigenschaft mit der Formel „sofern keine asylrelevanten Gründe vorliegen“, sogleich wieder verwässert wird, ist wegen der hohen Dringlichkeit rasch ein griffiger Artikel mit einer vorgezogenen Teilrevision in Kraft zu setzen. Ein dringlicher Bundesbeschluss wurde aus unverständlichen Gründen leider versäumt.
  • Die Einreichung von Asylgesuchen bei schweizerischen Auslandvertretungen ist weiterhin zu gewährleisten. Die Art. 19 und 20 (alt) sind zu streichen. Andernfalls kommen die Asylbewerber für die Gesuchstellung direkt in die Schweiz, und die Schlepper werden es Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu danken wissen. Damit würden echte Flüchtlinge, die keinen Schlepper bezahlen können, benachteiligt.
  • Die Härtefall-Regelung ist mit klaren Bundesvorgaben zu verschärfen und zu vereinheitlichen. Die Schaffung kantonaler Härtefallkommissionen (Beispiel Zürich) ist zu stoppen. Die Kantonsregierungen müssen sich hinter die Verantwortlichen ihrer Migrationsämter stellen, statt sie im Regen stehen zu lassen (Beispiel Zürich).
  • Vorläufig Aufgenommene sind von der Sozialhilfe auszuschliessen und auf Nothilfe zu setzen. Ebenso dürfen vorläufig Aufgenommene für im Ausland lebende Kinder keine Kinderzulagen mehr erhalten. Wegen der Missbrauchsgefahr ist die Ausrichtung von Kinderzulagen ins Ausland grundsätzlich zu überprüfen.
  • Das Asylgesetz ist dergestalt anzupassen, dass nur noch 2-stufige Asylverfahren möglich sind. Heute führen endlose Rekursverfahren zu noch mehr „Härtefällen“, die man dann nach jahrelangem Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr zurückschicken kann.
  • Dublin-Defizite vermindern: Um den „Lampedusa-Strom“ in die Schweiz zu brechen, müssen die Grenzübergänge zu Italien besser kontrolliert werden. Zu diesem Zweck fordern wir insgesamt 200-300 zusätzliche Grenzwächter (Motion Fehr 08.3510).
  • Bei der Rückschaffung eines Asylbewerbers in den für ihn zuständigen Dublin-Staat sind überrissene Zusatzkosten für die Schweiz zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass für einen Asylbewerber ein Sonderflug z.B. nach Schweden organisiert und finanziert werden muss (s. Comm. des EJPD vom 2.4.2009).
  • Eine Legalisierung (bzw. Amnestie nach 5 Jahren) der Sans-Papiers ist zu verhindern. Jeder bekannte Einzelfall ist seriös zu prüfen. Jeder „Sans-Papier“ kann Papiere beschaffen, wenn er will.
  • Safe Countries: Nach der Bezeichnung von Kosovo, Serbien und Burkina Faso als safe countries (verfolgungssichere Länder) muss dafür gesorgt werden, dass Asylbewerber aus diesen Ländern in ihre Heimat zurückkehren.

Anstelle der bundesrätlichen Scheinlösungen sollte sich die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik an jenen EU-Staaten orientieren, die konsequent vorgehen:

Beispiel Italien: Gefängnis bis 4 Jahre, Auffanglager bis 18 Monate
Illegale Einwanderung ist eine Straftat. Wer ohne Papiere erwischt wird, bekommt eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu vier Jahren. Neu ankommende Asylbewerber müssen künftig bis zu 18 Monaten lang in Auffanglagern bleiben.

England: abgewiesen oder dann abgeschoben.
Eine neuartige Grenzbehörde soll Häfen und Flughäfen künftig effizienter kontrollieren. Zudem will die Labour-Regierung Ausländer zum Tragen von Personalausweisen zwingen, um untergetauchte Personen rascher aufspüren zu können. Wer als illegal aufgegriffen wird, wird in eines der zehn Abschiebezentren eingeliefert. Die Abschiebezeiten wurden massiv verkürzt.

Deutschland: Freiheitsstrafe für Illegale
Illegale Einwanderung ist in Deutschland ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
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