Die Konkordanz gilt es zu schützen!

Folgende Grundsätze gelten für die Bundesratswahlen:
– Für die Zusammensetzung des Bundesrates zählt die Parteienstärke. Diese bildet die Wähleranteile und damit den Wählerwillen direkt ab.
– Der Bundesrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der drei wählerstärksten Parteien und einer Vertretung der viertwählerstärksten Partei.
– Die Bundesratsmitglieder sollen von ihren Parteien getragen sein.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Am Mittwoch, 13. Dezember 2023 finden die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates wie auch die Bundeskanzlerwahl statt. Die wieder antretenden Mitglieder des Bundesrates werden in der Reihenfolge ihres Eintritts in den Bundesrat gewählt. Direkt im Anschluss folgt die Bundeskanzlerwahl. Mit einem Wähleranteil von 27,9% ist der Anspruch der SVP auf zwei Bundesratssitze unbestritten. Aufgrund der zahlreichen Medienberichte über die «richtige» Zusammensetzung des Bundesrates, lohnt sich eine Einordnung der Konkordanz und der Entwicklung der Zusammensetzung des Bundesrates.

Seit 1959 besteht die sogenannte «Zauberformel». Das heisst: Die vier grössten politischen Parteien der Schweiz sind gemäss ihrer Wählerstärke im Bundesrat vertreten: Mit je zwei Sitzen die drei wählerstärksten Parteien und mit einem Sitz die viertwählerstärkste Partei.

Zur Zauberformel gehört die Konkordanz. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist unser Bundesrat keine Regierung mit einem gemeinsamen politischen Programm – einer sogenannten Koalition, sondern ein Gremium, das nach dem Kollegialitätsprinzip entscheidet. Die unterlegenen Bundesräte tragen den Mehrheitsentscheid mit. Und im Parlament sind die Bundesratsparteien frei, andere Positionen als jene der Bundesratsmehrheit zu vertreten.

Zu den grössten Errungenschaften der Eidgenossenschaft gehören die Volksinitiative und das Referendum. Diese beiden zentralen Instrumente der direkten Demokratie sind akut gefährdet, da der Bundesrat mit dem am letzten Mittwoch, 8. November 2023 neu lancierten institutionellen Rahmenabkommen bereit zu sein scheint, der EU zu erlauben, Sanktionen gegen die Schweiz zu ergreifen, wenn das Schweizer Volk in einer Volksinitiative oder in einem Referendum nicht so abstimmt, wie dies die EU-Kommission oder der EU-Gerichtshof vorschreibt. Dies verstösst gegen grundsätzliche Werte und die Interessen der Schweizer Bürger. Insbesondere die Verpflichtung zur dynamischen, d.h. automatischen EU-Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit wären existenzielle Verstösse gegen unsere Staatsverfassung und würden in krasser Weise die jahrhundertealten tragenden Grundwerte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch in der Bundesverfassung verbrieft sind, verletzen. Ein solches Abkommen würde die Unabhängigkeit des Landes, die Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus missachten und in Konsequenz die Schweizer Wohlfahrt gefährden. Das Rahmenabkommen – vielleicht heisst es dann Bilaterale-III-Abkommen – käme einer Preisgabe der Schweiz gleich.

Nicht nur die zentralen Instrumente der direkten Demokratie, die Volksinitiative und das Referendum, gilt es zu schützen, sondern auch die Konkordanz: Diese hat dafür gesorgt, dass die wesentlichen politischen Kräfte im Bundesrat vertreten sind – insbesondere die initiativ- und referendumsfähigen Parteien. Die Zauberformel sorgt für politische Stabilität und vermeidet die Hauruck-Politik, wie wir sie von anderen Ländern kennen.

Für die SVP-Fraktion bedeutet dies folgendes:

  •  Für die Zusammensetzung des Bundesrates zählt die Parteienstärke. Diese bildet die Wähleranteile und damit den Wählerwillen direkt ab.
  •  Der Bundesrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der drei wählerstärksten Parteien und einer Vertretung der viertwählerstärksten Partei.
  •  Die Bundesratsmitglieder sollen von ihren Parteien getragen sein.

Bei der Bundeskanzlerwahl ist die Ausgangslage wie folgt. Die Leitung der Bundeskanzlei ist zwar keine politische Funktion. In der Schweiz ist es aber Tradition, dass die grossen Parteien die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler stellen. Nachdem dieses Amt in der Vergangenheit jeweils von den anderen Bundesratsparteien, d.h. neunmal von der FDP, viermal von der Mitte und einmal von der SP bekleidet wurde, ist der Anspruch der SVP als grösster Partei klar ausgewiesen.

Die Bundeshausfraktion der SVP hat vor einer Woche, am Freitag, 3. November 2023 beschlossen, ein Zweierticket für die Bundeskanzler-Wahl vom 13. Dezember 2023 zu nominieren. Mit der Westschweizerin Nathalie Goumaz, sie ist Generalsekretärin im Departement WBF bei Bundesrat Guy Parmelin, und mit dem Deutschschweizer Gabriel Lüchinger, er ist ehemaliger Militärattaché, ehemaliger SVP-Generalsekretär und heute Chef der Abteilung Internationale Sicherheit im EDA, präsentiert die SVP der Bundesverwaltung zwei hervorragende Kandidaturen und eine echte Auswahl. Die beiden integren und führungsstarken Persönlichkeiten verfügen über einen beträchtlichen Leistungsausweis und – durch ihre langjährige Tätigkeit in verschiedenen Departementen – über profunde Kenntnisse der Bundesverwaltung.

Die SVP vertritt die Position, dass der Bundeskanzler, in seiner Funktion als Sekretär des Gesamtbundesrates, aus Loyalitäts- und Integritätsgründen einer der vier Bundesratsparteien angehören muss. Sie erwartet, dass bei der Bundeskanzlerwahl vom 13. Dezember 2023 der klare Anspruch der SVP auf dieses Amt von den anderen Parteien respektiert und eine der beiden hervorragenden SVP-Kandidaturen gewählt wird.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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