Referat

Die Sozialpolitik der SVP-Fraktion für die Legislaturperiode 2007 bis 2011

Seit 1995 ist es üblich, dass die SVP-Fraktion alle vier Jahre eine programmatische Standortbestimmung im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vornimmt. Der Grund hierfür ist, dass di

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Seit 1995 ist es üblich, dass die SVP-Fraktion alle vier Jahre eine programmatische Standortbestimmung im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vornimmt. Der Grund hierfür ist, dass die Sozialwerke alle zusammen hängen, komplex sind und einer ganzheitlichen Betrachtungsweise bedürfen. Denn eine Änderung in einem Sozialwerk hat in vielen Fällen Auswirkungen auf andere. Aus diesem Grund haben sich unsere zehn SGK-Vertreter im National- und Ständerat am 8. Februar 2008 in Zug und am 14. August 2008 in Kestenholz zu zwei Klausurtagungen getroffen, um die politischen Weichen der SVP für die nächsten vier Jahre zu stellen. Das Resultat wurde dann am 6. September 2008 in Basel der SVP-Fraktion präsentiert und von dieser, nachdem verschiedene letzte Korrekturen angeregt wurden, einstimmig verabschiedet. Heute dürfen wir Ihnen das Resultat unserer Arbeit in Form eines Legislaturprogramms für die Sozialwerke präsentieren. Es soll für die Fraktionsmitglieder Richtschnur für die Arbeit im Parlament sein und zugleich auch bei der Beantwortung von Medienanfragen oder im Umgang mit Bürgeranfragen als Leitlinie dienen. Ausserdem hoffen wir, dass auch die kantonalen und kommunalen Mandatsträger unserer Partei auf dieses Hilfsmittel zurückgreifen können.

Lagebeurteilung
Die Sozialwerke werden in den nächsten vier Jahren auf jeden Fall ins Zentrum der politischen Betrachtung rücken. Neben der sich abzeichnenden Verschlechterung der Wirtschaftslage und den aktuellen Auswirkungen der Finanzkrise, welche wir gestern hautnah auch in der Schweiz verspürt haben, werden auch weitere Faktoren einen spürbaren Einfluss auf die Sozialwerke haben. Hier besonders zu erwähnen wäre etwa die Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit der EU.

Und auch ohne diese Entwicklungen wäre die Finanzierung der Sozialwerke schon eine grosse Herausforderung. Während die Sozialausgaben im Jahr 1950 noch weniger als 2 Milliarden ausmachten und bis 1990 auf 64.5 Milliarden Franken anstiegen, betrugen die Ausgaben für die Sozialwerke in der Schweiz im Jahr 2005 über 135 Milliarden Franken. Die Belastung der Bürger durch den Sozialstaat wächst stärker und stärker. Heute wird fast jeder dritte in der Schweiz erwirtschaftete Franken durch die Sozialwerke absorbiert. Ohne Leistungskorrekturen wird aufgrund der Demographie ein Mehrbedarf zur Finanzierung der heutigen Sozialleistungen entstehen. Der Bundesrat geht bis 2030 von einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 14 Milliarden Franken aus, was 3.5 Prozent des BIP entspricht. Wollte man die Soziallastquote auf dem heutigen Niveau stabilisieren, wäre gemäss Bundesrat eine Leistungseinschränkung von 12.2 Prozent notwendig. Selbst bei hervorragender Wirtschaftsentwicklung wäre die Schweiz nicht in der Lage, die Sozialwerke ohne Korrekturmassnahmen zu finanzieren. Die SVP präsentiert ihnen heute Vorschläge, wie die notwendigen Korrekturen schrittweise umgesetzt werden können. Wir lehnen weitere Erhöhungen von Steuern und Lohnabgaben entschieden ab.

Folgerungen
Die Fakten zeigen, will man unsere Sozialwerke auch in Zukunft erhalten, dann gilt es, folgendes zu tun:

  1. Der Ausbau der Sozialwerke ist zu stoppen.
  2. Der Missbrauch muss konsequent bekämpft werden. Der Datenschutz darf hierzu kein Hindernis sein.
  3. Die Reformen haben sich an einer minimalen sozialen Notwendigkeit zu orientieren.
  4. Alle Sozialleistungen sind periodisch auf Kostenwirksamkeit und
    Effizienz hin zu überprüfen. 
  5. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist zentral und zu intensivieren, allerdings auf der Basis von win-win-Situationen, ohne neue Vorschriften und Auflagen zu schaffen.
  6. Arbeit soll sich lohnen, Fehlanreize aufgrund mangelnder Koordination der Sozialeinrichtungen sind zu vermeiden.

Die Prinzipien der Schweizerischen Bundesverfassung
Art. 6 der Schweizerischen Bundesverfassung gilt als Richtschnur für die Schweizerische Sozialpolitik und steht unter dem Titel „Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung“. Dieser lautet wie folgt:
„Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“
Art. 12 der Bundesverfassung konkretisiert diesen Grundsatz: „Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“

Schliesslich konkretisiert Art. 41 der Bundesverfassung in Ergänzung zur persönlichen Freiheit gewisse Sozialziele, welche aber deklaratorischen Charakter aufweisen und subsidiär zu den beiden oben stehenden Artikeln Geltung haben. In den Artikeln 111ff. der Bundesverfassung sind schliesslich die einzelnen Sozialwerke gesondert aufgeführt.

Jeder kann etwas leisten, Arbeit soll sich lohnen
Eine glaubwürdige Sozialpolitik, die diesen Namen verdient, hat daher den Auftrag, die Möglichkeiten der Betroffenen Personen und seien diese Möglichkeiten noch so bescheiden, zu aktivieren. Falsch verstandene Sozialpolitik führt zu unnötigen Abhängigkeitsverhältnissen, zum Verlust von Freiheit der Betroffenen und zu Fehlanreizen und Missbrauch in Sozialwerken wie der IV oder der ALV, aber auch in der Sozialhilfe.

Die Grundsätze der SVP zur Sozialpolitik
Basierend auf diesen allgemeinen Überlegungen in der Bundesverfassung formuliert die SVP ihre Grundsätze für die Sozial- und Gesundheitspolitik bis zum Ende der Legislaturperiode 2007 – 2011.

  1. Eigenverantwortung statt staatliche Abhängigkeit: Die Bürger dürfen von der Politik nicht länger als unmündige Wesen betrachtet, sondern müssen ernst genommen werden. Bürger, welche eigenverantwortlich handeln, rufen erst nach dem Staat, wenn es nicht anders mehr geht.
  2. Sicherung statt Ausbau der Sozialwerke: In den nächsten Jahren wird sich das Verhältnis der aktiven Bevölkerung zu den Senioren stark zu Gunsten der Senioren verändern, was die finanzielle Situation in den Sozialwerken verschlechtert. Es gilt das Steuer so herumzureissen, dass das bestehende Sozialsystem auch in der Zukunft finanziert werden kann.
  3. Missbrauch und Fehlanreize verhindern: Wer Leistungen beansprucht, muss sich an die Regeln halten. Fehlanreize hin zur Rente müssen unterbunden werden. Ausserdem sind die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden, um das Missbrauchspotential zu minimieren. Dies stärkt die Akzeptanz der Sozialwerke.
  4. Das Sozialsystem ganzheitlich betrachten: Die Sozialwerke dürfen nicht länger als einzelne Gärtchen betrachtet werden, sondern als Gesamtkonzept. Dies verhindert Doppelspurigkeiten und ermöglicht es, die bestehenden Leistungen ohne Kürzungen auch in Zukunft zu finanzieren.
  5. Datenschutz darf Kooperation nicht unterbinden: Der Datenschutz soll den Versicherten vor Amtsmissbrauch schützen, darf er nicht als Vorwand zur Kaschierung des Missbrauchs dienen. Der Datenaustausch unter Amtsträgern zur Erfüllung ihres Auftrages muss möglich sein.
  6. Transparenz über die Nationalitäten der Sozialbezüger: Ausländer unter Sozialbezügern häufig stark überproportional vertreten. Nur wer das Problem kennt, kann es einer Lösung zuführen. Daher ist Transparenz zwingend.
  7. Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip: Sofern Personen dazu in der Lage sind, haben sie im Grundsatz selber für ihre Leistungen aufzukommen. Die Leistungen haben daher bedarfsgerecht zu erfolgen und nicht mit die Giesskanne.

Basierend auf diesen Grundsätzen stellen Ihnen nun meine Kollegen die Schwerpunkte der SVP in den einzelnen Sozialversicherungen vor.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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