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Referat

Die SVP zeigt im Detail, wo bei der IV gespart werden kann

Neben all den Fakten, die meine Vorredner bereits bekannt gegeben haben, möchte ich Sie nun über eine Reihe von Massnahmen informieren, welche der Invalidenversicherung (IV) massive…

Marcel Scherer
Marcel Scherer
Nationalrat Hünenberg (ZG)

Referat von Nationalrat Marcel Scherer, Hünenberg (ZG)

Neben all den Fakten, die meine Vorredner bereits bekannt gegeben haben, möchte ich Sie nun über eine Reihe von Massnahmen informieren, welche der Invalidenversicherung (IV) massive Kosteneinsparungen bringen. Dabei gilt es festzuhalten, dass an der Höhe der IV-Renten nichts geändert werden soll. Im Verlaufe der Zeit haben sich viele IV-Ausgaben institutionalisiert, die hinterfragt werden müssen und die eine grundlegende Korrektur bedürfen.

Erste Massnahme: Die Hilfsmittel
Jedes Jahr gibt die IV über 250 Millionen Franken für Hilfsmittel aus. In diesem Bereich herrscht aufgrund von Preislisten und der Verpflichtung auf inländische Händler mangelnder Wettbewerb. So wurden besonders störende Fälle von überteuerten Hilfsmitteln, welche von der IV bezahlt werden, publik: Ein paar Spezialschuhe für 4500 Franken, ein paar Absätze für 414 Franken oder etwa ein Rollstuhl, welcher in der Schweiz um einen Drittel teurer ist als in Deutschland. Aber auch auf dem Hörgerätemarkt sind die Preise tendenziell höher als im Ausland. Und es bestehen Fehlanreize. So werden etwa ältere schlecht hörende Personen zwischen 60 und 65 Jahren oftmals vom Hausarzt dazu angehalten, noch vor Erreichen des Rentenalters ein Hörgerät anzuschaffen, da es dann grösstenteils von der IV bezahlt wird, währenddem der Selbstbehalt nach Erreichen des AHV-Alters viel höher ist. Ausserdem ist nicht einzusehen, warum der Staat Hörgeräte einkaufen soll. Viel besser wäre es, wenn die IV einen nach Hörschwäche abgestuften Betrag an ein Gerät zahlen würde und die Wahl der Geräte sowie die Servicestelle dem Markt überlassen würde – dies würde die Anreize, zu Wettbewerbspreisen anzubieten, erheblich vergrössern. Mit der Korrektur der Fehlanreize und der Stärkung des Wettbewerbs könnten im Bereich der Hilfsmittel 80 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.

Zweite Massnahme: Die Gleichbehandlung der Kinderrenten
Wer eine IV-Rente (oder Taggeld) bezieht, erhält für jedes Kind einen Rentenaufschlag von 40 Prozent einer IV-Rente, sofern kein Kürzungsgrund vorliegt. Ein IV-Rentner mit zwei Kindern erhält folglich 1.8 IV-Renten. Mit fünf Kindern sind es gar drei volle IV-Renten. Die durchschnittlich pro Kind und Monat ausbezahlte Summe beläuft sich auf rund 518 Franken pro Monat. Die „normale“ Kinderzulage für ein Kind eines erwerbstätigen Elternteils beträgt durchschnittlich gut 200 Franken pro Monat. Ein Kind eines IV-Bezügers erhält heute also im Durchschnitt mehr als das Doppelte einer Kinderzulage eines Nicht-IV-Bezügers. Im Einzelfall kann dies das Fünffache ausmachen! Hinzu kommt, dass mit der Einführung des neuen Familienzulagengesetzes per 1.1.2009 sämtliche Kinder von IV-Rentnern subsidiär neben der Kinderrente ebenfalls noch Anspruch auf eine Familienzulage für Nichterwerbstätige haben. Eine Halbierung der Kinderrenten brächte massive Einsparungen von 300 Millionen Franken pro Jahr. In Bedarfsfällen kämen weiterhin die Ergänzungsleistungen zum Zuge.

Dritte Massnahme: Wirkungsüberprüfte Beiträge
Über die Dachorganisationen der Behindertenorganisationen erhalten rund 1200 Organisationen Beiträge in der Höhe von rund 160 Millionen Franken von der IV. Bei diesen Organisationen ist eine Aufgabenüberprüfung der Leistungsvereinbarungen vorzunehmen. Dabei ist auf das Normalisierungsprinzip (z. B. bei Kursen und Lagern) abzustellen und behinderungsbedingte Mehrkosten sind transparent darzulegen. Nur die behindertenbedingten Mehrkosten sind von der IV zu übernehmen. Ferner sind die Betriebsbeiträge der IV an die Organisationen der Behindertenhilfe mit der Auflage zu verbinden, dass diese IV-Leistungsbezüger anstellen. Das jährliche Einsparpotential beträgt 40 Millionen Franken.

Vierte Überprüfungsmassnahme: Höhe der Taggelder
Deutlich höher als eine IV-Rente ist in der Regel das Taggeld, welches die IV während den beruflichen Massnahmen gewährt. Es beträgt 80 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 80 Prozent des höchstversicherten Verdienstes gemäss UVG. Neben der Grundentschädigung wird ein Kindergeld gewährt. Das Taggeld wird bei umfangreichen Massnahmen auch am Wochenende ausbezahlt. Da die Höhe der Taggelder ein Mehrfaches der Höhe der Renten ausmacht und deutlich über die Höhe der Existenzsicherung hinaus geht, ist eine Angleichung der Höhe der Taggelder an jene der Renten zu überprüfen. Damit könnten von den ausgerichteten Taggeldern in der Höhe von 330 Millionen Franken namhafte Einsparungen erzielt werden. Das jährliche Einsparpotential beträgt 60 Millionen Franken pro Jahr.

Fünfte Massnahme: Kaufkraftbereinigung des Auslandexports der Renten
Und schliesslich eine Forderung die mehrmals in Vorstössen thematisiert wurde, ohne dass bis heute eine Änderung stattfand: Der Kaufkraftbereinigte Ausland-Export der IV-Renten. Der Export von IV-Renten ins Ausland führt zu einer massiven Minderung der Akzeptanz in der Schweizer Bevölkerung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Renten ohne Kaufkraftbereinigung exportiert werden. Es sind daher dringend Massnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Rentenbezüger im Ausland nicht bessergestellt werden als die Rentner in der Schweiz. Die Tatsache, dass im Jahr 2008 von den 294’080 IV-Renten insgesamt 42’018 oder 14,2% ins Ausland exportiert wurden, zeigt, dass hier ein echtes Sparpotential besteht, welches auch sozialverträglich ist. Eine Quantifizierung ist dabei schwierig. Im Rahmen unserer Vorschläge gehen wir von einem Sparvolumen von mindestens 20% der exportierten Renten aus. Pro Jahr werden 504 Millionen Franken an Renten sowie 96 Millionen Franken Zusatzrenten ins Ausland exportiert. Das jährliche Sparpotential beträgt 120 Millionen Franken.

Medizinische Leistungen bei Geburtsgebrechen
Heute erhält rund ein Drittel der Kinder medizinische Leistungen aufgrund eines Geburtsgebrechens. Hierfür bezahlt die IV jährlich 670 Millionen Franken. Es ist aber vollkommen unverhältnismässig, dass jedes dritte in der Schweiz lebende Kind an einem Geburtsgebrechen leidet. Daher ist die Liste zu straffen, und im Sinne der Rechtsgleichheit eine moderate Kostenbeteiligung analog dem KVG vorzusehen. Das jährliche Einsparpotential beträgt 110 Millionen Franken.

Allein diese aufgeführten Massnahmen werden der IV Kosteneinsparungen von weit über einer halben Milliarde Franken bringen. Zusammen mit den von meinem Vorredner aufgeführten Massnahmen, wäre es möglich, die IV ausgabenseitig strukturell zu sanieren. Die Einsparungen sind insgesamt höher als die nun beschlossenen Einnahmen durch die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Marcel Scherer
Marcel Scherer
Nationalrat Hünenberg (ZG)
 
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