Ehegattensplitting versus Individualbesteuerung: Abschaffung der Heiratsstrafe

Ich freue mich, heute mit Ihnen über ein Steuerthema zu sprechen, das nicht nur steuertechnisch, sondern auch gesellschaftspolitisch von grosser Bedeutung ist: den Vergleich zwischen der Besteuerung von verheirateten Paaren mittels Ehegattensplitting oder neu als Einzelperson mittels Individualbesteuerung.

Es geht um die Frage: Soll der Staat Familien als Einheit sehen oder Individuen isoliert besteuern?

Michèle Blöchliger
Michèle Blöchliger
Regierungsrätin Hergiswil (NW)

Ausgangslage
Heute werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam besteuert, während unverheiratete Paare individuell besteuert werden. Das bedeutet:
Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen zusammengerechnet, dafür gibt es einen günstigeren Tarif und einen Verheirateten-Abzug. Bei unverheirateten Paaren ist das individuelle Einkommen massgebend.
Im progressiven Einkommenssteuersystem führt dies zu unterschiedlichen Steuerbelastungen, d.h. zu einer Mehrbelastung für Zweiverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen und zu einer Minderbelastung für Ehepaare mit nur einem Einkommen.

Gemeinschaftsbesteuerung und Splitting
Die heutige Gemeinschaftsbesteuerung basiert auf der Idee, dass Ehepaare inkl. ihrer minderjähriger Kinder eine wirtschaftliche Einheit bilden. Einkommen, Vermögen und auch Verluste und Schulden werden zusammengerechnet. Um die Progression abzufedern bzw. die Heiratsstrafe zu vermeiden, kennen viele Kantone das Ehegattensplitting. Was ist unter diesem Splitting zu verstehen?

Beim sogenannten Vollsplitting wird das Gesamteinkommen halbiert (50%) und zum entsprechenden Satz besteuert.
Beim Teilsplitting wird ein anderer Prozentsatz angewendet, z. B. in meinem Kanton Nidwalden 54 %.

Beispiel: Ein Ehepaar in Nidwalden mit CHF 120’000 Gesamteinkommen wird so besteuert, als hätte es CHF 64’800 Einkommen, eben 54% von CHF 120’000. Das reduziert die Steuerlast spürbar und berücksichtigt die gemeinsame Haushaltsführung.

Individualbesteuerung – was ändert sich?
Mit der Individualbesteuerung soll jeder Ehegatte unabhängig vom Zivilstand separat besteuert werden, mit dem Ziel die Heiratsstrafe zu beseitigen und eine Erhöhung der Erwerbsanreize für Zweitverdiener zu erreichen.
Für Ehepaare bedeutet dies, dass jeder Ehegatte seine eigene Steuererklärung einreichen und die auf dem ausgewiesenen Einkommen und Vermögen geschuldete Steuer bezahlen muss. Die Auswirkungen sind unterschiedlich: Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen profitieren deutlich. Einverdiener-Ehepaare zahlen hingegen mehr Steuern.

Auch dazu ein konkretes Beispiel:
Heute: Einkommen 200’000 (100:0) → Steuer CHF 8’566, nach Annahme
der Individualbesteuerung: CHF 11’321 (+ CHF 2’755).
Bei Paaren mit je 100’000 Einkommen sinkt die Steuer von CHF 6’733 auf CHF 2’696.
Ist das gerecht oder vielmehr eine neue Ungerechtigkeit? Und ist es evtl. sogar ein staatlicher Eingriff in die Familienorganisation?

Nach geltendem Recht gibt es verschiedene Möglichkeiten, um der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Ehepaaren und unverheirateten Paaren Rechnung zu tragen und die Familienlasten bei der Berechnung der Steuern angemessen zu berücksichtigen:
• Abzüge für Verheiratete
• Doppel- oder Mehrfachtarife
• Voll- oder Teilsplitting

Alle diese Verfahren haben zum Ziel, die Progressivität der Steuertarife zu brechen und die Steuerlast von Ehepaaren derjenigen von unverheirateten Paaren anzugleichen.

Die Kantone SZ, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, NE und GE wenden ein Voll- oder Teilsplitting an mit dem jeweils gültigen kantonalen Satz: beim Ehegattensplitting werden die steuerlichen Schranken innerhalb der Familie aufgehoben und Einkommen, Vermögen sowie Schulden der Ehegatten nur einmal im Familienverband besteuert. Hinzukommt der verwaltungsökonomische Vorteil, dass nur eine Steuererklärung für alle Mitglieder der Familie eingereicht werden muss, auf deren Basis eine einzige Veranlagungsverfügung erlassen wird.

Mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll ein Wechsel von der Gemeinschaftsbesteuerung zur Individualbesteuerung erfolgen. Der Übergang soll sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgen.

Michèle Blöchliger
Michèle Blöchliger
Regierungsrätin Hergiswil (NW)
 
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