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Ja zur Revision des Tierseuchengesetzes

Es gibt Themen, die attraktiver sind als die Revision des Tierseuchengesetzes. Das heisst aber nicht, dass es deshalb nicht wichtig wäre. Als Bauer und als Präsident des Schweizerischen…

Privat: Hansjörg Walter
Privat: Hansjörg Walter
Nationalrat Wängi (TG)

Es gibt Themen, die attraktiver sind als die Revision des Tierseuchengesetzes. Das heisst aber nicht, dass es deshalb nicht wichtig wäre. Als Bauer und als Präsident des Schweizerischen Bauernverbands wünsche ich mir, dass heute eine klare Ja-Parole von Seiten der SVP resultiert. Schliesslich gab es im Parlament auch von Seiten der SVP keine einzige Gegenstimme.

Um was geht es, um was geht es nicht und warum ein Ja? Das erörtere ich Ihnen gerne. „Vorbeugen ist besser als heilen“, so lässt sich der Ansatz des neuen Tierseuchengesetzes zusammenfassen.

Der Anstoss zur Revision kam aus der Landwirtschaft, weil das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1966 nur die Tierseuchenbekämpfung, nicht aber die Prävention regelt. Und weil sich die Zeiten und die Herausforderungen seither geändert haben.

Was will die Revision?
Die Prävention ist ein neuer Schwerpunkt im Tierseuchengesetz. Durch Überwa-chungsprogramme wird die Früherkennung gestärkt. Diese Aufgabe wird dem Bund zugewiesen, da es wirkungslos ist, wenn ein Kanton aufpasst und der Nachbarkanton nichts unternimmt. Mit einer guten Prävention können rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz unserer Tiere getroffen werden. Durch Prävention wird die Tiergesundheit erhalten und verbessert. Werden die Tiere gesund erhalten, benötigen sie keine Medikamente wie zum Beispiel Antibiotika. Gesunde Tiere sind die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Tierhaltung. Neu wird die Finanzierung von Bekämpfungsprogrammen schweizweit einheitlich geregelt. Bislang mussten die Tierhalter je nach Kanton einen unterschiedlichen Anteil der Kosten für das gleiche Programm mitfinanzieren.

Neu kann der Bund bei Bedarf Impfstoffe zentral beschaffen und unentgeltlich oder verbilligt an die Tierhalter abgeben. Zudem kann der Bund Impfstoffbanken betrei-ben. Das erlaubt eine rasche Reaktion im Notfall. Insbesondere bei einem Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche ist der Zeitfaktor entscheidend. Die Eigenverantwortung der Tierhalter wird gestärkt, denn neu steht den Tierhaltern gegen alle Verfügungen des Bundesamtes ein Einspracherecht zu. Die Tierhalter haben so gegenüber den Anordnungen des Bundesamtes mehr Rechte. An der Art und der Durchführung von Impfungen ändert ein JA oder NEIN überhaupt nichts, weil der entsprechende Artikel nicht geändert wird. Es gibt auch keine neuen Zwangsimpfungen oder sonst etwas in diese Richtung. Die entsprechenden Ängste der Referendumsseite sind deshalb unbegründet.

Warum braucht es die Revision?
In den letzten 40 Jahren hat der Tier-, Waren- und Personenverkehr in und aus aller Welt sehr stark zugenommen. Dadurch können Tierseuchen, die in der Schweiz früher einmal ausgebrochen sind (Tollwut, Maul- und Klauenseuche), jederzeit wieder auftreten.

Der Klimawandel erhöht das Risiko, dass Seuchen, die wir in der Schweiz nicht kennen (Pferdepest, West-Nil-Fieber), sich auch in unseren Breitengraden ausbreiten. Heute tragen die Kantone die Bekämpfungskosten allein oder zusammen mit den Tierhaltern. Jeder Kanton legt selber fest, ob und in welcher Höhe sich die Tierhalter an den anfallenden Kosten beteiligen müssen. Die Bauern müssen deshalb für die gleichen Leistungen je nach Kanton unterschiedlich viel bezahlen. Ein neuer Artikel gibt dem Bundesrat künftig die Möglichkeit, die Finanzierung und die Leistungsabgeltung bei neuen Bekämpfungsprogrammen – befristet – schweizweit einheitlich zu regeln.

Eine Änderung gib es weiter bezüglich den Schlachtabgaben. Einerseits wird präzisiert, für welche Tiergattungen eine Schlachtabgabe zu entrichten ist: Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Andererseits ist vorgesehen, dass der Erlös aus der Schlachtabgabe von ungefähr 3 Millionen Franken vom Bund für die Tierseuchenprävention eingesetzt werden soll. Damit werden die Kantone in diesem Umfang von der Finanzierung von Überwachungsprogrammen entlastet. Im Weiteren setzt der Bund jährlich 1.5 Millionen Franken zusätzlich für die Prävention ein.

Die Bieneninspektoren werden mit der Revision neu professioneller ausgebildet. Das ist sehr wichtig, da es um die Bienengesundheit nicht zum Besten steht. Die Bienenhalter kämpfen seit Jahren gegen die Varroa-Milbe und müssen sich vermehrt mit weiteren Parasiten und besonders mit der Sauerbrut einer zu bekämpfenden Seuche herumschlagen.

Was ändert nicht mit der Revision des Tierseuchengesetzes?
Bezüglich der Durchführung von Bekämpfungsmassnahmen ändert nichts. Das gilt auch für die Durchführung einer nationalen Impfkampagne. Welche Massnahmen für die einzelnen Tierseuchen gelten, ob z.B. für eine bestimmte Tierseuche eine Impfung sinnvoll ist oder nicht, regelt der Bundesrat weiterhin in der Tierseuchenverordnung. Die Revision des Tierseuchengesetzes bringt also keinerlei Impfzwang, wie das von den Urhebern des Referendums immer wieder behauptet wird. Die Kantone und die Tierhaltenden werden weiterhin in Entscheidungsprozesse einbezogen und die Kantone bleiben zuständig für den Vollzug der Tierseuchengesetzgebung.

Fazit
Die Gesundheit der Schweizer Nutztiere ist gut. Damit dies auch so bleibt, kam der Wunsch, das bisherige Tierschutzgesetz anzupassen, aus der Landwirtschaft. Im Frühling dieses Jahres hat das Parlament die Revision behandelt. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen.

Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes hat der Vorlage mit 72 zu 2 Stimmen zugestimmt und auch die Fachorganisationen der Tierproduktion unterstützen die Revision des Tierseuchengesetzes. Alles in allem: Das neue Tierseuchengesetz bringt viele wichtige Verbesserungen für die Nutztierhaltung und für gesunde Tiere.

Ich bitte Sie, zum besseren Schutz der Tiere vor Seuchen für die Abstimmung vom 25. November die JA-Parole zu beschliessen. Besten Dank.

Privat: Hansjörg Walter
Privat: Hansjörg Walter
Nationalrat Wängi (TG)
 
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