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Pensionskassen des Bundes – das Positionspapier der SVP

Vom Bundesrat angekündigt war die Überweisung der Totalrevision der Vorlage an das Parlament auf Frühjahr 2005. Noch heute steht die Verabschiedung der Vorlage, die stets sowohl vom Bundesrat wie der

Referat von Natonalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf (BE)

Vom Bundesrat angekündigt war die Überweisung der Totalrevision der Vorlage an das Parlament auf Frühjahr 2005. Noch heute steht die Verabschiedung der Vorlage, die stets sowohl vom Bundesrat wie der Publica, wie auch von den bundesnahen Betrieben als dringlich angekündigt wurden aus. Eine Behandlung der Vorlage in der Dezembersession des Erstrates ist somit ausgeschlossen. Der von der Publica an alle Versicherten versendete Zeitplan ist dadurch hinfällig geworden.

Die SVP nimmt heute zu den der Totalrevision zu Grunde liegenden Problemen der Finanzierung und Sicherstellung der Standards der zweiten Säule des Bundespersonals und deren sich abzeichnenden Lösungsansätze der bundesrätlichen Vorlage Stellung.

Ein Blick in den Jahresbericht 2004 der Publica macht klar, in welch schwieriger Lage, sich diese Kasse nach wie vor befindet. Bekanntlich schuldete der Arbeitgeber der Publica für die lediglich verzinsten, jedoch nicht bezahlten Arbeitgeberbeiträge, die Summe von knapp 8 Milliarden Franken. Bis Ende 2004 hat er effektiv 12,807 Milliarden Franken zur Sanierung aufgewendet.

Trotz dieser immensen Summe haben wir auf den Seiten 68 und 69 im Kapitel 11 des Jahresberichts 2004 die Bestätigung des anerkannten Experten für die berufliche Vorsorge per 31.12.2004 zu Kenntnis zu nehmen, dass der ökonomische Deckungsgrad am 31.12.2004 lediglich 86,2% betrug, gegenüber 90,6% am 31.12.2003. Dies bei einer ausgewiesenen Performance von 4.9%. Die Übernutzung der Kasse durch nicht finanzierte Leistungen geht also ungebrochen weiter.

Die Lage der Pensionskassen der SBB und der Post ist schlechter (SBB Ende 2004 Deckungsgrad 83,4%) oder tendenziell ähnlich (Post Ende 2004 Deckungsgrad 94,5%). Dies trotz der bisher geleisteten Beiträge des Bundes bis Ende 2004 an die PK der SBB von 12,5 Milliarden Franken und an die PK der Post von 4,33 Milliarden Franken. Der Sanierungsbedarf ist schwerlich zu quantifizieren, denn sowohl auf Bundesebene wie auch bei den Regiebetrieben bestimmt eine Vielzahl von Faktoren das finanzielle Ausmass der Nachfinanzierungen. Er dürfte aber in der Grössenordnung von mehreren Milliarden ausfallen.

Sieben Kernfragen stehen dabei im Vordergrund:

  1. Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat
  2. Aufteilung der Pensionskassen in je eine selbständige Renten- und eine Aktivenkasse
  3. Absenkung des technischen Zinssatzes und deren Finanzierung
  4. Ausfinanzierung der Unterdeckung
  5. Sanierung von Kassen, die bereits ausfinanziert wurden und wieder notleidend
  6. geworden sind (SBB, Post).
  7. Sanierung von Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Bundesbeiträge haben (Ascoop etc.)

Transparenz der Rechnungslegung und Anwendung von IAS- bzw. IFRS-Normen
Zu diesen Kernfragen nimmt dieses Positionspapier im Detail in den Punkten 1.1 bis 1.7 Stellung.

Zur Sanierung der Bundespensionskassen fordert die SVP die folgenden Massnahmen:

  1. Es ist eine Gesamtschau über die finanziellen Verpflichtungen des Bundes in den nächsten 10 Jahren für all jene Pensionskassen, für die der Bund per Gesetz oder aus anderen Gründen allenfalls Gerade stehen muss, vorzulegen.
  2. Die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat ist baldmöglichst umzusetzen, ohne dass gleichzeitig eine Rentnerkasse mit Staatsgarantien geschaffen wird.
  3. Wurde die Kasse bereits einmal ausfinanziert (SBB, Post), darf eine erneute Sanierungsbeteiligung des Bundes, wenn überhaupt, nur unter sehr restriktiven Bedingungen gewährt werden. In jedem Falle ist das Personal stärker an der Sanierung zu beteiligen als bei einer ordentlichen Sanierung.
  4. Eine allfällige Absenkung des technischen Zinssatzes erscheint zwar sinnvoll, doch dürfen damit keine Nachfinanzierungen zulasten der Steuerzahler einhergehen.
  5. Privilegien wie die Vorzugsverzinsung von Kapitalanlagen der Staatspensionskassen beim Bund, Verbilligungen von Hypothekarkrediten und die Übernahme von Verwaltungskosten zulasten der Bundeskasse sind abzuschaffen.
  6. Das Rentenalter mit maximaler Leistung ist, wie in der Privatwirtschaft üblich, auf 65 Jahre zu erhöhen. Vorzeitige Pensionierungen sind nur noch mit den versicherungstechnisch berechneten Rentenkürzungen zuzulassen.
  7. Die Einführung einer PUK zur Abklärung diverser Verantwortlichkeiten bei staatsnahen Pensionskassen erscheint angebracht.
 
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