Schluss mit dem Druck der EU auf das schweizerische Steuersystem

Von einem grossen Teil des Parlamentes, von den heutigen Regierungsmitgliedern und vor allem von der Verwaltung wird das Selbstbestimmungsrecht der Schweiz immer mehr missachtet oder nicht ernst…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

1. Für eine unabhängige Schweiz

Von einem grossen Teil des Parlamentes, von den heutigen Regierungsmitgliedern und vor allem von der Verwaltung wird das Selbstbestimmungsrecht der Schweiz immer mehr missachtet oder nicht ernst genommen: Sie tun zu vieles, damit nicht mehr die Schweizer ihre Zukunft selbst bestimmen können. So wird der Geist der Verfassung ausgehebelt. Die SVP aber hat die Interessen des Volkes zu vertreten und die schweizerische Souveränität zu verteidigen. Was heisst dies?

Wir opponieren allen Bestrebungen, welche dieser Selbstbestimmung zuwiderlaufen. Gesetzgeber ist das Schweizer Volk und nicht die EU. So will es die Verfassung!

2. Beim bilateralen Weg die Interessen der Schweiz vertreten
Insbesondere bei den bilateralen Verträgen lohnt es sich wieder einmal das Grundsätzliche zu sehen.

Bilaterale Abkommen sind dann gerechtfertigt, wenn sie zwischenstaatliche Probleme im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Mit der EU sind sie deshalb eine Möglichkeit, weil die Schweiz nicht der EU beitreten will. Die Bundesverwaltung sieht die bilateralen Verträge aber oft als ein Mittel, um den EU-Beitritt durch die Hintertüre zu bewerkstelligen!

Für die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union ist die Interessenlage klar:

a) Für die Wahrung der Interessen der Schweiz bestehen keine wesentlichen offenen Fragen mehr. Ein Handlungsbedarf für weitere Abkommen zur Wahrung der schweizerischen Interessen ist nicht gegeben.
Bei den wichtigsten Dossiers ist die Interessenlage klar und eindeutig zugunsten der EU. Die Verwaltung würde sagen: Die EU ist der „Demandeur“. Sagen wir es deutsch und deutlich: Insbesondere in zwei Fragen klopft die EU als Bittstellerin an unsere Tür.

Es sind dies:
– das Abkommen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien;
– das Abkommen für die Ausrichtung von finanziellen Leistungen an Rumänien und Bulgarien (sog. „Kohäsionszahlungen“).

Diese zwei Abkommen braucht die EU. Für uns sind diese Bereiche nicht von Bedeutung. Ja sogar nachteilig. Wenn wir sie unterzeichnen, dann um der EU entgegenzukommen. Um Freunden etwas zuliebe zu tun!

3. Finger Weg von unserem Steuersystem
Was tut aber die EU? Statt dies zu estimieren, fordert die EU von der Schweiz, das heisst von einem unabhängigen, ausserhalb der EU liegenden Staat, in unanständiger und gefährlicher Weise unter Androhung von Sanktionen die Änderung unserer innerstaatlichen Steuergesetze! Und da – meine Damen und Herren – gilt es endlich für die Schweiz hinzustehen und zu handeln und dies zu vermeiden.

Die EU wird sich zwar im Moment noch zurückhalten, bis die Schweiz ihre Wünsche bezüglich Personenfreizügigkeit und Kohäsionszahlungen erfüllt hat, dann wird sie ihre steuerpolitischen Forderungen durchsetzen. Und die Schweiz wird mit leeren Händen dastehen, weil sie ohne „Gegengeschäft“ alles preisgegeben hat.

Mit ihrer Forderung, der Schweiz und ihren Kantonen die volle Steuersouveränität abzusprechen, hat die EU eine ernsthafte und gefährliche Situation für die Schweiz geschaffen. Die Position der EU ist rechtlich unhaltbar.

Zudem ist der Konflikt grundsätzlicher Natur: Die Schweiz kann es nie zulassen, dass man jetzt auch noch ausserhalb der bilateralen Verträge in ihre Hoheit eingreift. Die Schweiz ist kein Kolonialgebiet – weder der EU noch des deutschen Fiskus. Die allfälligen wirtschaftlichen Folgen wären gravierend.
Ist die neue Art von Raubrittertum von Deutschland gegenüber Liechtenstein die neue Art, wie man mit seinen Nachbarn umgeht?

Meine Damen und Herren, der Bundesrat verfügt über keine Strategie, wie er diesen Angriff auf die schweizerische Hoheit abwendet. Dies zeigt auch das duckmäuserische Verhalten des Bundesrates im kriminellen Vorgehen von Deutschland gegenüber Liechtenstein. Das rechtswidrige Beschaffen von Unterlagen, das Anheuren von Kriminellen um Unterlagen zu stehlen und erst noch in einem Drittstaat ist eines Rechtsstaates unwürdig. Nicht nur der Private sondern vor allem auch die Staaten haben sich an das Recht zu halten!

Dabei kann nicht genug betont werden: Die Schweiz darf hier keine Kompromisse eingehen. Die Wahrung der schweizerischen Souveränität ist oberstes Staatsziel gemäss Verfassung. Diese Haltung hat der Bundesrat auch vor den Eidgenössischen Wahlen 2007 klar vertreten, weil er wohl erkannt hat, dass dies auch der Meinung der Bevölkerung entspricht.

Wir dulden auch keine europäische Steuerharmonisierung auf hohem Niveau. Damit die Bürger nicht ausgeblutet werden, braucht es den Wettbewerb der staatlichen Systeme. Das kennt die Schweiz mit ihrem föderalistischen Steuersystem im Innern seit langem.

Interessant ist auch die Argumentation des früheren deutschen Finanzministers Eichel. Es dürfte in Europa keine „Steueroasen“ geben. Hat er wohl auch schon überlegt, wie wunderbar „Oasen“ inmitten der Wüste sind? Leute, die in der Wüste leben, sehnen sich nach Oasen! Orte von Wasser in dürrer Wüste. Orte des Lebens in toter Wüste! Und das soll es also nicht mehr geben? Nach Herr Eichel soll alles nur noch Wüste sein. Er strebt nicht „Steueroasen“ an, sondern „Steuerwüsten“! Wir raten Deutschland: Machen Sie doch auch eine „Steueroase“! Es wird dann niemand in die Wüste ziehen.

Im Kampf um ihre Steuersouveränität wird die Schweiz der EU selbstbewusst und auf der Grundlage des Rechts entgegentreten müssen. Und das heisst klar: Die EU muss wissen:

Es gibt
– keine Personenfreizügigkeitsabkommen mit Rumänien und Bulgarien
– keine Kohäsionszahlungen
wenn nicht die EU auf Forderungen gegenüber der Schweiz betreffend die Änderungen unserer innerstaatlichen Steuergesetze ein für alle Mal verzichtet. Die Steuerhoheit ist ein für alle Mal zu gewährleisten.

Der Bundesrat hätte längst die Verhandlungen über die Dossiers sistieren sollen, bis die EU ihre Eingriffe in die schweizerische Hoheit definitiv unterlässt!

4. Was heisst das für die SVP?
Ohne definitive Beseitigung der unhaltbaren Steuerforderungen wird die SVP sowohl
– das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen
– die Kohäsionszahlungen
bekämpfen und notfalls das Referendum ergreifen.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, wir treten für das Volk und die Volksrechte ein. Wir sind nicht deshalb ein eigener Staat damit die „classe politique“ sei es aus Unfähigkeit, Schwäche oder mit böser Absicht die schweizerischen Rechte an Grossstaaten preisgibt!

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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