Referat

Sofortiger Marschhalt beim Automatischen Informationsaustausch!

In ihrem neuen Grundsatzpapier zum Schweizer Finanzplatz äussert die SVP ihre grosse Sorge über die fortwährende Ausdehnung des Automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA). Gegenwärtig setzt die Schweiz den AIA mit 38 Staaten und Territorien um. Obwohl die Schweiz noch keine Ahnung über die Auswirkungen und die Funktionsfähigkeit der entsprechenden Abkommen hat, sollen ab 2018/2019 weitere 41 Staaten und Territorien dazukommen, darunter auch rechtsstaatlich höchst problematische. Diese Ausweitung des AIA lehnt die SVP entschieden ab und verlangt stattdessen dringend einen Marschhalt.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Die SVP hat den Automatischen Informationsaustausch seit je grundsätzlich bekämpft, ist aber im Parlament unterlegen. Es entspricht unserem Verständnis, dass der Staat in der Privatsphäre – auch in der finanziellen Privatsphäre – nichts zu suchen hat, solange gegen den betroffenen Bürger keinen konkreten Verdacht besteht. Der AIA widerspricht diesem Grundsatz völlig, denn es geht hier nicht um Steuerehrlichkeit. Ansonsten hätte die internationale Staatengemeinschaft die von der Schweiz offerierte Abgeltungssteuer mit Handkuss akzeptiert. Mit einer Abgeltungssteuer hätte man nicht nur die hundertprozentige Steuerehrlichkeit garantiert, die Schweiz hätte zudem die Steuer für das Ausland gratis eingetrieben. Das wäre betreffend Kosten und Nutzen für diese Staaten von maximalem Vorteil gewesen. Dass alle Länder (ausser Grossbritannien und Österreich) abgelehnt haben, ist der eindeutige Beweis, dass es nicht um Steuerehrlichkeit, sondern um den gläsernen Bürger geht.

Heute sind zum Automatischen Informationsaustausch folgende Fakten festzuhalten:

Erstens geht es der OECD und den G-20-Staaten nicht um allfällig entgangene Steuern, sondern um die totale Kontrolle über die Finanzen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dies belegt auch die Tatsache, dass einzelne Länder bereits darüber diskutieren, das Bargeld gänzlich abzuschaffen.

Zum Zweiten beurteilen auch die Professoren René Matteotti und Rainer J. Schweizer sowie der eidgenössischen Datenschützer Adrian Lobsiger den AIA als verfassungsrechtlich problematisch. So hält Prof. Matteotti in seinem Gutachten fest: Wenn das Spezialitätsprinzip nicht einwandfrei eingehalten wird, das heisst, wenn diese Daten nicht ausschliesslich für Steuersachen verwendet werden, und wenn der Partnerstaat zum Zeitpunkt der Ratifizierung keine faire Regularisierung garantiert, ist der AIA nicht verfassungskonform.[1] Prof. Schweizer argumentiert auf ähnliche Weise. Zusätzlich kritisiert er, dass dass der Bundesrat die einzelnen Verträge von der Bundesversammlung nur mit einem einfachen Bundesbeschluss genehmigen lassen wolle ohne Referendumsmöglichkeit. Des Weiteren seien fahrlässige Menschenrechtsverletzungen zu befürchten.[2] Der eidgenössische Datenschützer warnt, das Sicherheitsniveau sei bei mindestens 19 Ländern der in zweiter Stufe vorgesehenen AIA-Staaten ungenügend.[3]

Drittens widerspricht es dem freiheitlichen Gedankengut der Schweiz diametral, wenn Milliarden von persönlichen, höchst sensiblen Daten ohne den geringsten Verdacht auf ein Unrecht «ins Blaue» (Prof. Rainer J. Schweizer[4]) in alle Welt verschickt werden. Mit dem AIA sind eine riesige Bürokratie und immense Kosten durch die Anstellung zusätzlicher Steuerbeamter und enorme IT-Investitionen verbunden.

Wie unüberlegt von Seiten des Finanzdepartements vorgegangen wurde, belegt folgende Aussage von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vor dem Parlament im Jahr 2015: «Es geht um Schweizer Steuerpflichtige, die Bankkonten im Ausland haben, also um Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind und Konten im Ausland haben; es geht nicht um ihre Konten im Inland. Um Konten im Inland geht es in Bezug auf Ausländer, die im Ausland steuerpflichtig sind.»[5] Die Finanzministerin hat ganz einfach verschwiegen, dass es 775‘000 Auslandschweizer gibt, deren inländische Konten beim Automatischen Informationsaustausch sehr wohl ans Ausland ausgeliefert werden.

Mit seiner Absicht, jetzt per 2018/19 nicht weniger als 41 neue Staaten und Territorien ins AIA-Regime aufzunehmen, schiesst der Bundesrat den Vogel völlig ab. Darunter befinden sich nämlich zahlreiche Staaten, die gemäss den Professoren Matteotti und Schweizer sowie Datenschützer Lobsiger die verfassungsmässig vorgegebenen Bedingungen nicht einhalten. Zudem haben wir noch keine Ahnung, ob der AIA bei den bisherigen 38 Staaten funktioniert, und drittens werden sich die USA dem AIA gemäss diversen Aussagen der Administration Trump nicht anschliessen. Wenn die USA als Mitglied der OECD und G-20 nicht mitmachen, dürfte auch die Schweiz gemäss dem Grundsatz der Reziprozität am AIA nicht teilnehmen. Schliesslich ist es unverantwortlich, unsere Auslandschweizer mit dem Abschluss neuer AIA-Abkommen einer realen Gefahr auszusetzen.

Aus all diesen Gründen fordert die SVP folgende Massnahmen, die sie auch an der kommenden Sitzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) vom 14./15. August 2017 beantragen wird:

  1. Sofortiger Marschhalt beim Abschluss von AIA-Abkommen, bis geklärt ist, ob diese bei den 38 bisherigen Staaten funktionieren und ob sich die USA als bedeutendster Finanzplatz ebenfalls beteiligen.
  2. Sollte die SVP im Parlament mit ihrer Forderung nach einem Marschhalt keinen Erfolg haben, wird sie in der Detailberatung beantragen, den AIA mit jenen Ländern nicht zu notifizieren, die im Korruptionsindex (Transparency International Corruption Perceptions Index) weniger als 45 Punkte aufweisen und/oder im Freedom House Demokratieindex die Klassifikation «nicht frei» erhalten. Es sind dies momentan folgende 11 Staaten: Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika und die Vereinigte Arabische Emirate. Ich verweise ebenfalls auf die Darstellung auf die Seiten 9-10 unseres neuen Grundsatzpapieres zum Schweizer Finanzplatz.
  3. Die SVP wird auch beantragen, keinen AIA mit Neuseeland abzuschliessen, wo Tausende von Schweizern leben, bis ein Abkommen im Sozialbereich zustande gekommen ist. Wenn ein Schweizer in Neuseeland nämlich sowohl von Neuseeland als auch von der Schweiz aus vergangener Arbeit Rentenbeiträge erhält, wird der neuseeländischen Rente zuerst die ganze Schweizer AHV abgezogen, diese also zu 100 Prozent wegbesteuert. Obwohl der Auslandschweizer in Neuseeland wie auch in der Schweiz über Jahrzehnte hinweg Arbeitnehmerbeiträge bezahlt hat, bekommt er dann nur die entsprechend kleine Rente von einem Land. Daher ist es verständlich, dass diese Auslandschweizer die AHV-Rente auf ein Schweizer Konto zahlen lassen, ohne es den neuseeländischen Behörden zu melden. Wenn der Automatische Informationsaustausch nun in Neuseeland eingeführt würde, gäbe es für manchen Auslandschweizer ein böses Erwachen, müssten sie doch massive Nachsteuern (bis zu 100% der Rente), Strafsteuern und vielleicht sogar strafrechtliche Verfolgungen in Kauf nehmen.
  4. Die SVP hält mit allem Nachdruck fest, dass der Gesamtbundesrat sowie das Parlament bei Übernahme der AIA-Abkommen mit den vorgesehenen 41 Staaten und Territorien die volle Verantwortung übernehmen für allfällige mit dem Datenaustausch zusammenhängende Repressalien wie Enteignung, Erpressung, Entführung oder Tötung von Auslandschweizern oder ausländischen Inhabern von Konten in der Schweiz. Die SVP wird die diesbezügliche Entwicklung genauestens verfolgen.

Die SVP geht davon aus, dass sich auch die anderen Parteien zumindest den AIA-Abkommen mit den 11 rechtsstaatlich problematischen Ländern widersetzen. Der damalige CVP-Präsident Christophe Darbellay hat einst immerhin verkündet: «Der automatische Informationsaustausch ist keine Option.»[6] Die SP hat mit Susanne Leutenegger Oberholzer im Parlament wörtlich gesagt: «Voraussetzung dieser bilateralen Aktivierung ist, dass die Reziprozität, das Spezialitätsprinzip und der Datenschutz gewährleistet sind[7] Louis Schelbert meinte: «Die Grünen stellen die Ergebnisse nicht infrage, wenn der Datenschutz wie empfohlen geregelt wird[8] Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf von der BDP versicherte dem Parlament: «Auf der andern Seite muss es ein Staat sein, der ein Rechtssystem hat, das es ermöglicht, die Datensicherheit oder die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. In diesem Staat muss auch das Spezialitätsprinzip – Herr Nationalrat Matter, ich sage es noch einmal – eingehalten werden, und die Reziprozität muss gegeben sein.»[9]

Von der FDP erwarten wir ohnehin volle Unterstützung. Der frühere FDP-Präsident Philipp Müller hat seinerzeit verlangt, Finanzministerin Widmer-Schlumpf sei das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen und damit die Verhandlungen mit der EU wegen ihrem Voranpreschen beim Automatischen Informationsaustausch zu entziehen.[10] Ruedi Noser fand einst wörtlich: «Wer den automatischen Informationsaustausch verlangt, will die totale Kontrolle über alle Zahlungen, die der Bürger tätigt. Jedes Mal, wenn jemand das Portemonnaie öffnet, würde der Staat schauen, wofür er Geld ausgibt. Ein solches Bürokratiemonstrum will aber niemand[11] Kurz darauf kippte Noser allerdings ins Lager der lauten Befürworter des «Bürokratiemonstrums», hielt aber im Nationalrat immerhin fest: «Zudem müssen das Spezialitätsprinzip und der Datenschutz streng eingehalten werden.»[12] Wenn wir die genannten Parteivertreter beim Wort nehmen dürfen, haben also etliche rechtsstaatlich fragwürdige Staaten keinerlei Chancen für einen automatischen Austausch von Finanzdaten aus der Schweiz.


[1] René Matteotti: Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs. Kurzgutachten im Auftrag des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen, 13.8.2015.

[2] Rainer J. Schweizer: Nicht fahrlässig Menschenrechtsverletzungen riskieren. Bei der Vorlage über die Abkommen für den Informationsaustausch in Steuersachen mit Ländern wie zum Beispiel Russland achtet der Bundesrat zu wenig auf den Schutz der Menschenrechte, Swiss Paralegal Association, August 2017.

[3] Maja Briner: Bund übergeht Datenschützer. Der Bund will den automatischen Informationsaustausch mit Staaten wie China und Russland einführen. Doch der oberste Datenschützer der Schweiz warnt, das Sicherheitsniveau sei ungenügend, in: „Luzerner Zeitung“, 10.2.2017, S. 4.

[4] Rainer J. Schweizer: So sollte es nicht weitergehen. Der Automatische Informationsaustausch muss überprüft werden, Juli 2017.

[5] Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor dem Nationalrat, amtliches Bulletin der Bundesversammlung,16.09.2015.

[6] „Sonntagszeitung“, 23.12.2012, S. 5.

[7] WAK-Kommissionssprecherin Susanne Leutenegger Oberholzer vor dem Nationalrat, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, 16.9.2015.

[8] Ebenda.

[9] Ebenda.

[10] „Eveline Widmer-Schlumpf fällt dem Bundesrat in den Rücken“, FDP-Präsident Philipp Müller übt scharfe Kritik an der Finanzministerin. Sie habe ihre Meinung zur Finanzmarktstrategie von einem Tag auf den andern geändert. Dies sei ein „ungeheuerlicher Vorfall“, in: «Tages-Anzeiger», 22.12.2012, S. 3.

[11] «Basler Zeitung», 31.12.2012. S. 4.

[12] Ruedi Noser (FDP) vor dem Nationalrat, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, 16.9.2015.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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