Teure staatliche Monopole und Beteiligungen

Was versteht man überhaupt unter einem Monopol? Als Monopol bezeichnet man eine Marktsituation, in der ein einziger Anbieter (ein Monopolist) vielen Nachfragern gegenübersteht. Meistens existieren…

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Was versteht man überhaupt unter einem Monopol? Als Monopol bezeichnet man eine Marktsituation, in der ein einziger Anbieter (ein Monopolist) vielen Nachfragern gegenübersteht. Meistens existieren keine gleichwertigen Ersatzprodukte, die eine Umgehung des Monopolanbieters erlauben würden. Der Markteintritt für zusätzliche Mitbewerber ist entweder durch gesetzliche oder andere Hürden teilweise oder oft gänzlich verwehrt. Der Monopolist kann durch eine Mengenbeschränkung oder eine nicht marktkonforme Preisfestsetzung seine Gewinne maximieren.

Bei staatlichen oder quasi-staatlichen Monopolen stehen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einem einzigen Anbieter gegenüber. Sehr häufig werden sie auch noch durch Obligatorien gezwungen, gewisse Dienste beim Monopolisten in Anspruch zu nehmen. Ich denke da beispielsweise an die SUVA. Oder ich denke an unser Radio und Fernsehen, für deren Leistungen jeder von uns bezahlen muss, selbst wenn er nur Privat- oder ausländische Sender geniessen kann, z.B. über seine eigene, private Satellitenschüssel. Anhand dieser Beispiele sehen sie auch schon, dass ein staatliches Monopol nicht zwangsweise mit einem Staatsbetrieb gleichzusetzen ist.

Staatliche Monopole können sinnvoll sein

Selbstverständlich gibt es staatliche Monopole, die sinnvoll sind, sei es das Gewaltmonopol, d.h. unsere Polizei oder unsere Armee, oder beispielsweise das Banknotenmonopol der Nationalbank. Diese Monopole darf man nicht Privaten überlassen, denn die Folgen eines Missbrauchs wären unverantwortlich. Auch einige so genannte natürliche Monopole können für eine Volkswirtschaft von Vorteil sein, wenn eine Leistung durch einen einzigen Anbieter kostengünstiger erbracht werden kann als von mehreren Anbietern. Dies trifft für viele Infrastrukturbauten zu, die hohe Fixkosten aufweisen und bei denen beispielsweise eine Verdoppelung der Kapazität durch einen neuen Anbieter bei beschränkter Nachfrage beide Anbieter ruinieren würde.

Künstliche Monopole entstehen hingegen meistens aufgrund gesetzlicher Erlasse. Solche sind nicht nur im privaten Bereich anzutreffen, wo Patente, Lizenzen, Urheberrechte oder technologische Barrieren, wie das „Eigentum an der letzten Meile“ im Telekommunikationsbereich oder Rechte über Rohstoffreserven, oft zu problematischen Gewinnmaximierungen von Monopolanbietern führen. Auch der Staat hat zu seinen eigenen Gunsten viele solche künstlichen Monopole mit Sondergesetzen geschaffen. Mit einigen dieser Monopole verfolgt der Staat auch Umverteilungs- und andere Ziele. Zu den Umverteilungsmonopolen zählen die meisten obligatorischen Sozialversicherungen, deren Prämienstrukturen selten noch den versicherten Risiken entsprechen. Die Möglichkeit, über staatlich regulierte Leistungen auch Umverteilung in grossem Stile zu betreiben, die von vielen gar nicht als solche erkannt wird, ist wohl einer der Gründe dafür, weshalb sich die Linke dermassen für den Service Public einsetzt. Service Public ist im Grunde genommen nichts anderes als Umverteilung über staatliche Leistung.

Auch staatliche Monopole müssen kritisch hinterfragt werden

Während private Monopole, angefangen bei Microsoft im Bereich der Computersoftware bis Monsanto beim Saatgut, wegen Monopolverdachts kritisiert werden, nehmen viele Bürgerinnen und Bürger Staatsmonopole als gottgegeben hin. Viele von uns sind sich heute überhaupt nicht bewusst, wie viele staatliche und quasi-staatliche Monopole in der Schweiz bestehen. Man hat sich seit Jahren daran gewöhnt und findet es ganz normal, dass auf vielen Gebieten kein Wettbewerb herrscht, die Preise also gewissermassen vom Staat verordnet oder doch zumindest direkt oder indirekt reguliert werden und dass der Staat aus diesen Monopolen zusätzliche Einnahmen erzielt. Wie massiv unser Staat mit Preisregulierungen in den freien Markt eingreift, zeigt übrigens eine neunseitige Übersicht des Preisüberwachers vom April 2005.

Ich will nun aber nicht weiter über Monopole theoretisieren, sondern ihnen anhand des konkreten Beispiels SUVA aufzeigen, warum wir uns, wenn auch differenziert, für die Abschaffung von staatlichen Monopolen einsetzen sollten. Die SUVA (Schweizerische Kranken- und Unfallversicherungsanstalt) übernimmt als selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung seit 88 Jahren den Versicherungsschutz obligatorisch in jenen Betrieben, in denen die Beschäftigten einem erheblichen Unfall- oder Berufskrankheitsrisiko ausgesetzt sind. Mit dem 1984 in Kraft getretenen neuen Unfallversicherungsgesetz verlor die SUVA zwar das Monopol für die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung, indem neben der SUVA neu auch andere Versicherer zugelassen werden. Dennoch definiert das Arbeitsgesetz immer noch all jene Branchen, die obligatorisch bei der SUVA versichert sein müssen. Und dazu gehören nebst den erwähnten Produktionsbetrieben auch die Verwaltungen der öffentlichen Hand und ihre Annexbetriebe. Heute sind über 100’000 Betriebe mit ca. 1,8 Mio. Arbeitnehmern bei der SUVA (zwangs-)versichert.

Die SUVA – ein unnötiges Monopol

Das Problem bei Monopolbetrieben besteht darin, nachzuweisen, dass diese überhöhte Preise verlangen, da ja mangels Konkurrenz keine Vergleichspreise zur Verfügung stehen. Monopolbetriebe werden ihre hohen Preise in der Regel mit ihren Kosten begründen, aber Aussenstehende haben keine Chance nachzuprüfen, wie effizient ein Monopolbetrieb arbeitet und ob innerhalb der Leistungspalette Umverteilungen und Quersubventionierungen stattfinden. Der Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft und die Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland haben dazu geführt, dass die SUVA Marktanteile verliert, weil der Industriesektor im Verhältnis zur Dienstleistungsindustrie schrumpft. Um diese Verluste in Grenzen zu halten, nutzt die SUVA die gesetzlich (Artikel 66 UVG) vorgesehenen Mittel zur Neuunterstellung von Betrieben. Diese Neuunterstellungen erlauben nun Prämienvergleiche. Wenn neuerdings Branchen, wie z.B. Optiker, Edelsteinfasser, Sportgeschäfte, Comestibles-Geschäfte, Speditionsunternehmen, Büroreinigungsinstitute, Hauswarte etc. als Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko eingestuft werden und deshalb eine Unterstellung unter die SUVA erfolgt, dann lassen sich die Prämienfolgen beim Versicherungswechsel ermitteln. Viele neuunterstellte Branchen müssen massiv (Betriebsunfälle bis Verdreifachung, Nicht-Betriebsunfälle bis 70 Prozent) höhere Prämien bezahlen als bei den Privatversicherungen. Solche Kostensteigerungen für KMUs lassen aufhorchen. Sie sind ein Beweis dafür, dass staatliche Monopole im Vergleich zur Privatwirtschaft viel zu teuer sind. Deshalb müssen sie abgeschafft werden.

Auch der Bundesrat hat 2003 eine Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung in Auftrag gegeben. Gemäss diesem Gutachten soll die SUVA im Bereich der Rückstellungen für kurzfristige Leistungen eine Finanzierungslücke von CHF 972 Mio. aufweisen, die unabhängig von einer allfälligen Privatisierung geschlossen werden müsse.

Da stellt sich die Frage, von wem? Im Bereich der Finanzierung der Teuerungszulagen soll die hausgemachte Finanzierungslücke sogar CHF 4 Mrd. betragen. Wenn diese Schätzung zutrifft, dann bedeutet dies, dass auch die SUVA als gigantisches Umverteilungswerk agiert, indem auch hier die nächste Generation massiv zur Kasse gebeten wird. Dass die SUVA Umverteilung betreibt, lässt sich auch an den Prämien für die unfallversicherten arbeitslosen Personen ablesen, die gemäss SUVA aus politischen Gründen bewusst tief gehalten wurden. Damit kommen offensichtlich nicht, wie vom Gesetzgeber verlangt, risikogerechte Prämien zur Anwendung. Aus Folge davon liegt nun laut der Kosten-Nutzen-Analyse ein Aufwandüberschuss von CHF 116 Mio. vor. Wer bezahlt dafür und wie können private Versicherungsnehmer sicher sein, dass nicht auch andere Betriebe, z.B. staatliche oder staatsnahe, politische statt risikogerechte Prämien bezahlen?

Diese massiven Prämiensteigerungen für neuunterstellte Branchen und die politisch festgesetzten statt risikorechten Prämienstrukturen rufen nach einer raschen Abschaffung des SUVA-Monopols, denn es gibt genügend alternative private Anbieter im Unfallversicherungsbereich. So wie gut geführte Kantonalbanken neben privaten Banken existieren, müsste auch die SUVA bei guter Führung und konkurrenzfähigen Prämiensätzen überleben können. Wenn die Privatversicherungen jedoch den gleichen Versicherungsschutz wesentlich kostengünstiger anbieten können, dann verliert die SUVA ihre Daseinsberechtigung. Eine Privatisierung der SUVA könnte dennoch in Betracht gezogen werden, um den Versicherten und den Steuerzahlern weitere Milliardeneinschüsse zu ersparen. Die Privatisierungserlöse könnten dabei zur Stopfung der Finanzierungslücken verwendet werden. Eine Privatisierung würde dann hoffentlich auch den Politfilz eliminieren.

Staatliche Darlehen und Beteiligungen bergen Risiken

Nicht nur die SUVA könnte die Steuerzahler Geld kosten, obwohl der Bund daran finanziell nicht beteiligt ist, sondern auch all jene Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist. Denn im Gegensatz zu Privatinvestoren, kann sich der Staat im Krisenfalle nicht gleichermassen aus der Verantwortung verabschieden. Der Bund und wohl auch einige Kantone und Gemeinden, ich denke da nicht nur an Leukerbad, haben mit ihren Beteiligungen schon viel Geld verloren. Deshalb ist es höchste Zeit, auch diese staatlichen Beteiligungen unter die Lupe zu nehmen. Viele von ihnen sind nicht mehr oder waren nie notwendig. Wenn man beispielsweise die greifbaren Aktiven in der Staatsrechnung des Bundes etwas genauer analysiert, dann stellt man fest, dass sich unsere Eidgenossenschaft in grossem Stile auch als Bank und Financier für diverse Interessensgruppen betätigt. Damit nimmt der Bund Geschäfte wahr, die eigentlich dem privaten Finanzsektor vorbehalten wären. Diese Geschäfte werden aber sehr oft nicht zu marktkonformen Konditionen abgewickelt, weshalb es sich hier im Grunde genommen einmal mehr um versteckte Subventionen handelt.

So gewährt unsere Eidgenossenschaft z.B. für über CHF 800 Mio. Wohnbaudarlehen an das Bundespersonal, weitere mehr als CHF 300 Mio. an die Immobilienstiftung für Internationale Organisationen in Genf. Ferner werden fast CHF 1,6 Mrd. Bundesmittel im sozialen Wohnungsbau gebunden. Die Darlehen an die SBB von CHF 1,8 Mrd. für Infrastrukturinvestitionen und weitere rund CHF 900 Mio. an konzessionierte Transportunternehmen wie die BLS, die Rhätische Bahn etc. aber auch CHF 1,2 Mrd. an die Luftfahrt (Flugplätze Basel, Genf, Skyguide, Aufrechterhaltung des Flugbetriebes etc.) dürften nur schwerlich wieder einbringbar sein. Aber auch die Landwirtschaft pumpt beim Bund in Höhe von CHF 2,2 Mrd. für Investitionskredite via die Kantone oder Betriebshilfedarlehen und der Tourismus hängt mit Schulden von über CHF 120 Mio. in Form von Krediten an die Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredite am Kredittopf des Bundes. Jedes Jahr schreibt der Bund auf diesen Darlehen in Höhe von CHF 9,4 Mrd. grössere Beträge ab. 2004 waren es beispielsweise fast CHF 500 Mio.

Swisscom ist gemäss Bundesbilanz nur die Hälfte der Swiss wert

Weitere rund CHF 120 Mio. wurden auf Beteiligungen abgeschrieben, die in der Bundesbilanz mit CHF 12 Mrd. zu Buche stehen. Bei diesen Beträgen handelt es sich in der Regel um die Werte des nominellen Aktienkapitals und nicht um Marktwerte. So figuriert beispielsweise die Swisscom in der Bilanz des Bundes nur mit CHF 41,5 Mio. Damit wäre die 66%-ige Beteiligung des Bundes an der Swisscom gemäss der Bundesbuchhaltung nur halb so wertvoll wie die Beteiligung an der Swiss, die per Ende 2004 noch mit CHF 94 Mio. zu Buche stand. Sie alle wissen, dass die 40,6 Mio. Swisscom-Aktien im Bundesbesitz jedoch selbst nach dem jüngsten Kurssturz immer noch einen Marktwert von CHF 16 Mrd. aufweisen. Die grösste Beteiligung, die bilanzmässig drei Viertel aller Beteiligungen ausmacht, ist die SBB mit CHF 9 Mrd. gefolgt von der Post mit CHF 1,3 Mrd., der RUAG mit CHF 340 Mio. und zahlreichen weiteren Engagements.

Die mit diesen Beteiligungen eingegangenen Risiken gehen oft über das rein finanzielle Engagement hinaus. Deshalb sind diese Beteiligungen auf das Minimum zu beschränken und wenn immer möglich abzustossen. Ansonsten werden die Steuerzahler bald, wie im Falle der Swissair, wieder einmal schmerzhaft erfahren müssen, was es heisst, wenn sich der Bund an privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Dies will die SVP nicht. Deshalb fordert sie vom Bund, auf alle unnötigen Beteiligungen zu verzichten.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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