Referat

Trend zu Masseneinbürgerungen als Folge der laschen linken Einbürgerungspolitik

Jahr für Jahr verzeichnet die Schweiz eine Steigerung bei der Zuwanderung. Dabei haben sich die Herkunftsländer der Immigrierenden in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Zuwanderer stammen im

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)

Jahr für Jahr verzeichnet die Schweiz eine Steigerung bei der Zuwanderung. Dabei haben sich die Herkunftsländer der Immigrierenden in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Zuwanderer stammen immer häufiger aus Nicht-EU-Staaten, „bildungsfernen“ Schichten und fremden Kulturkreisen.

Von linker Seite wird oft behauptet, der hohe Ausländeranteil in der Schweiz sei die Folge einer restriktiven Einbürgerungspraxis. Dabei ist es heute oft einfacher das Bürgerrecht zu erhalten, als eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Als Folge der linken Politik der Neunziger Jahre wurde die Einbürgerungspraxis immer lascher und es kam zu immer neuen Erleichterungen. Das Ergebnis ist offensichtlich: Von 1991 bis 2006 haben sich die jährlichen Einbürgerungen mehr als verachtfacht!

Insgesamt wurden in diesen letzten 15 Jahren 405’375 Ausländer eingebürgert. Dies ist fast soviel wie die gesamte Einwohnerzahl der drei Städte Bern, Lausanne und Genf zusammen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes am 1. Januar 2006[1] wurden die Gebühren auf Aufwand deckende Kosten begrenzt.[2] Damit steigt die Zahl der Einbürgerungen noch weiter ins Unermessliche, wie auch die Einbürgerungszahlen 2006 mit einer 20%igen Zunahme zum Vorjahr zeigen.

Die kontinuierlich steigenden Einbürgerungszahlen hängen direkt mit den sinkenden Anforderungen an die Bewerber, dem Druck der linken Parteien und den irritierenden Fehlurteilen der Gerichte zusammen. Viele Gemeinden sind nach abgelehnten Einbürgerungsgesuchen mit Rekursen konfrontiert, die in der Regel zu Gunsten der Gesuchsteller ausgehen. Auf der Strecke bleiben die rechtliche Vorgaben und die demokratischen Rechte der Bürger.

Rot-grüne Färbung von Statistiken
Auch den linken Kreisen ist die Zunahme der Ausländerzahlen nicht entgangen. Doch statt der immer höheren Zahl mit strengeren Vorschriften entgegenzuwirken, wurden die Einbürgerungsbedingungen erleichtert. So wurden die Ausländerstatistiken mittels Masseneinbürgerungen verfälscht. Dies ergibt ein völlig falsches Bild der Zusammensetzung unserer Bevölkerung. Richtig wäre es, die Problematik an ihrem Ursprung, beispielsweise über ein restriktiveres Ausländerrecht, zu beheben.

Neben der Ausländerstatistik verfälscht sich auch die Kriminalstatistik. Immer öfter werden nicht integrierte Ausländer eingebürgert, welche in der Folge immer wieder straffällig werden. In der Statistik der Straftaten werden solche Neueingebürgerte als „Schweizer“ vermerkt, was den Anteil der ausländischen Straftäter verringert und jenen der Schweizer erhöht. Eine grosszügige Einbürgerungspraxis vermag keinen Beitrag zu einer griffigen Integrationspolitik zu leisten. Vielmehr wird die Problematik damit verschleiert und verdrängt.

Die large Einbürgerungspraxis verfälscht somit die Kriminalitäts- und Sozialstatistiken. Die Probleme bleiben bestehen. Die effektive hohe Ausländerkriminalität wird mit der Statistikmanipulation nicht gesenkt, sondern lediglich „eingebürgert“.

Beispiele von stossenden Einbürgerungen
Die heutige unklare Gesetzgebung lässt zu viel Spielraum für Missbräuche und ungerechtfertige Einbürgerungen. Lassen Sie mich Ihnen drei Beispiele nennen:

  • Einbürgerung straffälliger Ausländer
    Ein junger Brasilianer verbringt schon seit seinem 13. Lebensjahr immer wieder einige Monate in der Schweiz. Aufgrund seiner steten Straffälligkeit wird er jedoch mehrmals ausgewiesen. 1999 wird er mit 21 Jahren von einem Schweizer adoptiert und erhält dadurch automatisch das Bürgerrecht, obwohl er regelmässig in Strafverfahren verwickelt ist und über ein langes Vorstrafenregister verfügt. Seit 2003 lebt er von der Sozialhilfe und unterlässt dabei, sein Einkommen als Tänzer und PC-Supporter anzugeben. Im April 2005 schliesslich schiesst er bei einem banalen Streit zwischen zwei Autofahrern seinem Kontrahenten mitten ins Gesicht und verletzt diesen lebensgefährlich. Hierfür wird er im Januar 2007 zu 9 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.[3]
  • Einbürgerung von Scheininvaliden
    Der 56-jährige F.C. aus Italien ist schon seit längerer Zeit IV-Rentner. Sowohl sein Radiologe als auch sein Psychiater halten den Patienten für so schwach, dass er unmöglich arbeiten könne. Was die Ärzte nicht wissen: F.C. arbeitet nebenbei für seine Nachbarn. Er verlegt Granitsteine, holzt im Wald und schweisst an einem riesigen Anhänger. In Kalabrien erstellt er sich gerade ein Haus. Die kantonale IV-Stelle stellt „eine krasse Diskrepanz“ zwischen den Beobachtungen der Nachbarn und den Befunden der Mediziner fest.[4] Mit einem auf IV-Fälle spezialisierten Anwalt bekommt er jedoch die Rente aufgrund der medizinischen Berichte. Drei Jahre später stellt er im Kanton Thurgau ein Einbürgerungsgesuch und wird im Oktober 2006 eingebürgert. Für die zuständige Kommission genügt die IV-Rente als ausreichende Existenzgrundlage.[5]
  • Einbürgerung nicht integrierter Personen
    Das Einbürgerungsgesuch einer vierköpfigen mazedonischen Familie wird im Dezember 2004 in Seewen vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4:103 Stimmen abgelehnt. Der Gemeindepräsident argumentiert, man solle die Einbürgerung aufschieben, um der Familie mehr Zeit zu geben, sich besser zu integrieren. Die Antragsteller würden isoliert leben und sich kaum um nachbarschaftliche Kontakte bemühen. Auch nach zehn Jahren beherrsche die Familie die deutsche Sprache nur ansatzweise und könne nicht selbstständig für ihren Unterhalt aufkommen. Ein Anwalt der Familie reicht darauf Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat im Juni 2006 stattgibt, ohne sich bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren.

Nicht-Respektierung des Volkswillens
Im Unterschied zur politischen Linken und zum Bundesgericht hat das Schweizer Volk mehrmals signalisiert, dass es keine Einbürgerungen am Fliessband durch Verwaltung und Gerichte will, sondern die demokratische Tradition der Einbürgerung erhalten möchte. Es bestätigte bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 ausdrücklich, dass die Erteilung des Bürgerrechts ein politisches Recht sei. Am 26. September 2004 lehnte das Volk die beiden Bundesbeschlüsse zur Ausweitung der erleichterten Einbürgerung für Ausländer der zweiten und zur automatischen Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation ab. Damit setzte der Souverän ein klares Zeichen gegen die von linker Seite immer wieder geforderten weiteren Einbürgerungserleichterungen. Auch auf kantonaler Ebene sprach sich das Stimmvolk vermehrt gegen eine weitere Aufweichung der Bürgerrechtspraxis aus.[6]

All diese Ergebnisse setzen ein klares Zeichen in welche Richtung die zukünftige Einbürgerungspolitik gehen soll. Nun ist es an der Politik, diese Forderung des Volkes umzusetzen. Die Untergrabung des Souveräns führt zur Untergrabung der Demokratie!

 

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[1] Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. Oktober 2003.

[2] Mittellosen Bewerbern wird die Gebühr sogar erlassen (Bürgerrechtsgesetz, Art. 38).

[3] NZZ, 24. 01 2007 „Schuss mitten ins Gesicht bei banalem Streit“.

[4] „Gefälligkeitsgutachten“ von Markus Schär, in: Weltwoche 33/03.

[5] Protokoll des Grossen Rates des Kantons Thurgau vom 2. 10. 2006.

[6] Im Kanton St. Gallen ist das Stimmvolk am 28. November 2004 beim Referendum zum neuen St. Galler Bürgerrechtsgesetz der SVP St. Gallen gefolgt und hat dieses abgelehnt. Im April 2005 hat das Schwyzer Stimmvolk eine SVP-Initiative für geheime Abstimmungen an Gemeindeversammlungen gutgeheissen.

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)
 
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