Unsere Regeln gelten für alle: Integration als zwingende Bedingung

In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Zuwanderung in die Schweiz zugenommen, sondern auch die Zahl der Nationen. Vor allem die Einwanderung auf dem Asylweg hat die Zusammensetzung der…

Kantonsrat Bruno Walliser, Gemeindepräsident, Volketswil (ZH)

In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Zuwanderung in die Schweiz zugenommen, sondern auch die Zahl der Nationen. Vor allem die Einwanderung auf dem Asylweg hat die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung massiv und nachhaltig verändert. Mit der Zuwanderung aus fernen Kulturen und mit neuen, fremden Religionen stellen sich auch neue Probleme. Die Volkszählung im Jahr 2000 wie auch das Bild auf den Schweizer Strassen zeigen, dass vor allem die Zahl der Muslime rasant zunimmt. Schätzungsweise eine halbe Million Muslime leben bereits in der Schweiz, Tendenz steigend. Damit stellt der Islam bereits die drittgrösste Glaubensgemeinschaft in unserem Land.

Ausbreitung des Islams bringt Fragen und Probleme

Da der Islam keine Trennung von staatlicher und religiöser Sphäre kennt, wie dies im Christentum Tradition ist, treten mit der zunehmenden Zahl von Muslimen auch immer häufiger Spannungen zwischen muslimischen Glaubensgrundsätzen und den christlich-abendländischen Regeln der Schweiz auf. Im Islam gibt es keine Trennung von Staat und Religion. Der Koran unterwirft den Muslim auch der Scharia und regelt damit seine gesamten Lebensverhältnisse: Religion, Sittlichkeit, Kult, Kultur, Recht und Politik. Dies führt in einer liberalen, demokratischen Gesellschaft wie der schweizerischen unweigerlich zu Problemen. Staatliche Entscheidungen dürfen nach unserer Auffassung nicht an ein religiöses Bekenntnis gebunden sein. „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“, heisst es in der Bibel (Mk 10,17). Und in der alten Bundesverfassung stand explizit: „Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten.“

Der Islam sieht dies anders. Und so beobachten wir heute genau das Gegenteil: Sonderwünsche werden zum Normalfall. Schulunterricht, Klassenlager, aber auch öffentliche Anlässe bis hin zu Weihnachts- oder 1. August-Feiern werden eingeschränkt, angepasst und irgendwelchen Befindlichkeiten von Minderheiten untergeordnet.

Schweizerische Werte gehen immer mehr verloren

Gleichzeitig wachsen richtiggehende Subkulturen. So spricht man heute in der Schweiz über Kinderverlöbnisse und Mädchenbeschneidungen, und es kommt zu Zwangsehen, Blutrache oder anderen Gewaltdelikten. Oder nehmen Sie ein anderes Beispiel: Das Asylgesuch eines Ägypters wurde im Jahre 2000 abgelehnt. Als „vorläufig Aufgenommener“ konnte er trotzdem in der Schweiz bleiben.

Dieser Mann hat seinen Vater nach Kairo geschickt, um eine Frau für ihn zu heiraten. Die Hochzeit wurde von der schweizerischen Asylrekurskommission anerkannt, und es wurde kein Widerspruch zum schweizerischen „ordre public“ festgestellt. So weit sind wir schon. Dass der Ägypter, dessen Asylgesuch abgelehnt worden ist, seine Frau dann noch in die Schweiz kommen lassen darf, setzt der Geschichte die Krone auf. Ist dies nicht unglaublich? So hat die Asylrekurskommission am 7. März 2006 entschieden. Auf diese Weise wird nicht nur die schweizerische Kultur Stück für Stück untergraben, sondern auch unser Rechtssystem und damit letztlich unser Staat ausgehebelt.

Unsere Regeln gelten für alle

Es ist wichtig, dass wir auf unsere Grundsätze und Regeln, auf unsere christlich-abendländische Tradition pochen und dies auch durchsetzen. Je grösser die Vielfalt und die Zahl der Personen aus fernen Kulturen, desto wichtiger ist es, die bewährten Regeln des Zusammenlebens in der Schweiz durchzusetzen.

Wer hier lebt, hat dies zu respektieren. Wer sich nicht daran hält oder wer illegale Praktiken wie Kinderverlöbnisse, Zwangsehen, Blutrache und dergleichen begünstigt oder ausführt, ist mit Gefängnis und Landesverweis zu bestrafen. Ausserdem ist strikt gegen politische Agitation von Ausländern in unserem Land vorzugehen. Die immer häufigeren Sonderwünsche, vor allem von muslimischen Familien, müssen unterbunden werden. Wer Sonderwünsche hat, soll selber dafür aufkommen. Die Kinder können auf Kosten der Eltern in Privatschulen untergebracht werden.

Integration ist Sache der Ausländer

Wer sich in der Schweiz niederlassen will muss sich an unsere Regeln halten und sich integrieren. Hierfür sind der Wille und die Bereitschaft zur Integration die wichtigsten Voraussetzungen. Es ist nicht die Aufgabe des Schweizer Staates, die Ausländer zu integrieren. Ohne deren Willen und Engagement ist jede Integrationsbemühung sinnlos. Integration heisst, dass man sich den lokalen Sitten und Gebräuchen anpasst, die örtlichen Regeln respektiert und eine Landessprache spricht oder erlernt. Der Wille zur Integration muss vom Ausländer kommen, nicht von staatlichen Instanzen.

Heutzutage mangelt es jedoch oft an diesem Willen. Es ist einfacher und bequemer, sich unter Landsleuten zu bewegen und keine Kontakte zur einheimischen Bevölkerung zu pflegen. Daher muss von Seiten des Staates ein Integrationsdruck auferlegt werden. Wer sich nicht anpasst und unsere Regeln missachtet, soll das Land wieder verlassen müssen.

Einwanderungsbedingungen in die Verfassung einfügen?

Dies könnte mittels eines Integrationsvertrages oder mittels klarer Einwanderungsbedingungen umgesetzt werden, welche die Einwanderer verpflichten, auf eigene Kosten Integrationskurse zu besuchen und diese auch zu bestehen.

Wer in die Schweiz kommen will, muss eine Landessprache sprechen oder eine solche erlernen – diese Bedingung kennen auch andere Länder. Und Ausländer, welche die Integration verweigern oder welche straffällig werden, müssen aufgrund des Vertragsbruches das Land verlassen.

Man müsste Einwanderern auch die Bedingung stellen, dass in den ersten fünf Jahren in der Schweiz keine Fürsorgeleistungen bezogen werden dürfen. So könnten wir die Zuwanderung zum Sozialsystem besser in den Griff bekommen.
Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen, sollen in Zukunft eine formelle Loyalitätserklärung zu unserer Bundesverfassung und zur Rechtsordnung der Schweiz abgeben. Oder wir führen eine Probezeit für Neueingebürgerte ein. Wer in Widerspruch zu seiner Loyalitätserklärung gerät oder wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, hat sein Bürgerrecht verwirkt und muss den Pass wieder abgeben.

Dies alles wären Vorschläge, welche mit einer SVP-Initiative umgesetzt werden könnten.

 
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