Referat

Urknall der Demokratie: 150 Jahre Bundesverfassung 1874

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

I. Zur musikalischen Eröffnung

Gute klassische Musik, gespielt vom bekannten Musikkollegium Winterthur, hat den Anlass hier in Winterthur eröffnet. Das erzeugt in mir Heimweh! Als ich im Winter 1959 auf 1960 die Landwirtschaftliche Schule Weinland in Winterthur-Wülflingen besucht habe, kamen wir jungen Bauern, mit dem Zug angereist, in den Genuss einer spezifischen Winterthurer Besonderheit: «Freikonzerte in Winterthur». Freikonzerte, weil der Eintritt frei war. Wir hätten uns damals kein bezahltes Billett leisten können. Aber die Freikonzerte sind mir in bleibender Erinnerung, sie prägen meinen Eindruck: Winterthur ist eine Kunst- und Musikstadt.

Diese grossartige musikalische Einleitung hat uns soeben in jene Zeit geführt, die wir heute feiern wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Wir durften das «Siegfried-Idyll» hören, ein Werk des Komponisten Richard Wagner. Es wurde 1870 uraufgeführt hier in diesem Treppenhaus des Landhauses Tribschen bei Luzern aus Anlass des Geburtstags von Wagners Frau Cosima.

 

 

 

 

 

 

 

 

Einer der 15 Musiker der damaligen Uraufführung von Richard Wagners «Siegfried-Idyll» war Georg Wilhelm Rauchenecker. 1873 wurde Rauchenecker Direktor des traditionsreichen Musikkollegiums Winterthur, das uns heute musikalisch begleitet. Geleitet wird das Orchester von Paul-Boris Kertsmann. Vielen Dank für die dem Anlass würdige musikalische Darbietung!

II. 1870er Jahre und Winterthur

Was wir heute feiern – 150 Jahre Bundesverfassung 1874 – ist für Winterthur, den Kanton Zürich und die ganze Schweiz von zentraler Bedeutung. Darum ist es schön, dass uns der Stadtpräsident Michael Künzle und die Zürcher Regierungspräsdientin Natalie Rickli mit einer Grussbotschaft beehren. Dies allerdings erst am Schluss, da beide bis am Mittag an der Feier «Kyburg – 600 Jahre zürcherisch» gebunden sind.

Es herrschten im 19. Jahrhundert bewegte Zeiten, in Europa, in der Schweiz, im Kanton Zürich. Nicht nur der Musiker Richard Wagner hat damals seine sächsische Heimat verlassen müssen, sondern auch ein anderer politischer Flüchtling aus Dresden: sein Freund Gottfried Semper, der geniale Architekt. Seine Baukunst hat uns nicht nur die weltbekannte Semper-Oper in Dresden hinterlassen, sondern auch die ETH Zürich und das Gebäude, in dem wir uns befinden: das Stadthaus Winterthur.

III. Bundesstaat von 1848

Ja, das 19. Jahrhundert hatte es in sich: Während sich 1848 in den umliegenden Monarchien die Fürsten, Könige und Kaiser gegen die bürgerlichen Freiheitsbewegungen durchsetzten, nahm die Geschichte der Schweiz den gegenläufigen Velauf. Hier obsiegten die Liberalen und schufen 1848 den modernen Bundesstaat. Aus dieser Partei gingen später die Freisinnig-demokratische, zwischenzeitlich die Demokratische und auch die Schweizerische Volkspartei als heute landesweit grösste Partei hervor.

Wir verdanken den damaligen Gründervätern des schweizerischen Bundesstaates viel, denn ihre Staatsform hat die Schweiz zu einem der wohlhabendsten, freiesten und friedlichsten Länder der Welt gemacht. Das 175. Jubiläum unserer Bundesverfassung wurde letztes Jahr zu Recht feierlich begangen und auch von Bundesrat und Parlament ausgiebig gewürdigt.

IV. Verfassung von 1874

Noch bedeutender, noch wichtiger und länger wirksam für den späteren Erfolg der Schweiz ist allerdings die totalrevidierte Bundesverfassung vom 29. Mai 1874. Diese hat sich vor genau drei Tagen zum 150. Mal gejährt. Erst die Bundesverfassung 1874 brachte uns die direkte Demokratie mit dem Referendumsrecht – und damit die volle Volksherrschaft. Das Volk darf seit 150 Jahren nicht mehr nur seine Vertreter in den National- und Ständerat wählen, sondern auch in Sachabstimmungen entscheiden. Die Stimmbürger wurden zum obersten Gesetzgeber. Der 29. Mai 1874 stellt so etwas wie den Urknall der Demoktratie dar.

Doch ausgerechnet dieses wichtige, erfreuliche Ereignis will in Bern niemand feiern. Warum ist dort niemand begeistert, dass das Volk bei allen Gesetzen das letzte Wort hat? Warum feiert man die Zahl 175, wo doch der 150. Jahrestag ein runderes Jubiläum wäre? Ich überlasse die Antwort Ihnen!

Meine Meinung ist klar: Man will im Bundeshaus lieber die direkte Demokratie abschaffen, als deren Einführung würdigen.

 

 

 

 

V. Geburtsort der 74er-Verfassung

Doch wo und wann ist diese demokratische Verfassung entstanden? Wer hat die direkte Demokratie entdeckt? Wo nahm die demokratische Bewegung ihren Anfang?

Meine Damen und Herren, es ist schnell gesagt: in Winterthur! Winterthur darf stolz sein, denn diese Stadt und ihre Umgebung war vor 150 Jahren der Impulsgeber für neue demokratische Verfassungen, zuerst für den Kanton Zürich, dann für die ganze Schweiz schliesslich sogar für die Vereinigten Staaten von Amerika.

VI. Auseinandersetzungen

Dies alles ging nicht ohne Verletzungen, ohne Polemiken, ja Verleumdungen von Persönlichkeiten, die das nicht verdient hätten. Der Stadtzürcher Alfred Escher, seit 1848 der unbestrittene politische Führer der liberalen Mehrheit, der visionäre Mann der Wirtschaft, dem unser Land einen enormen Modernisierungsschub verdankte, wurde unsanft zur Seite geschoben. Man warf ihm seine Machtfülle vor: Escher sei arrogant und eigennützig, er regiere über die Köpfe der kleineren Bürger hinweg, über die Gewerbler, Bauern und Arbeiter.

Wer meint, heute würden die politischen Kämpfe ruppig ausgetragen, sollte die Zeitungen von damals lesen. Das waren keine gesitteten juristischen Hochschulseminaren unter Staatsrechtlern und Professoren. Ins Gefecht stürzten sich leidenschaftliche Volksmänner, die ihre Gegner öffentlich schon mal als «Schufte», «Erzlumpen», ja sogar als «Sauhunde» beschimpften. Keine Schandtat, die man einander nicht unterstellte, und es wimmelte nur so von Vorwürfen über Korruption, öffentliche und private Verfehlungen inklusive angebliche uneheliche Kinder. Kein Wunder, hatten die Richter mit Ehrverletzungs- und Verleumdungsprozessen alle Hände voll zu tun.

VII. Zürcher Kantonsverfassung 1869

 

 

 

 

Doch überqueren wir raschmöglichst diesen trüben Sumpf, denn am andern Ende erwartet uns als rettendes Ufer die Verwirklichung der reinen Demokratie. Zuerst im Kanton Zürich, dann in der ganzen Schweiz trafen sich die Massen der Unzufriedenen an Volksversammlungen, hier auf dem Bild im Dezember 1867 auch in Uster. Das Wetter war fürchterlich kalt, nass, windig und es schneite. Man forderte, die altliberale Devise «Alles für das Volk» müsste ersetzt werden durch die demokratische Devise «Alles durch das Volk».

Wegen des schlechten Wetters schrieb ein Altliberaler seinem Freund Alfred Escher über die demokratische Volksversammlung schadenfroh: «Der Himmel hängt voll Sympathie, es schneit und regnet wie noch nie!»

Dennoch setzte sich 1869 im Kanton Zürich eine neue, demokratische Verfassung durch – mit mehr Volksrechten, dem Initiativrecht, der Volkswahl der Behörden und der Gründung einer Kantonalbank.

 

 

 

 

Vorkämpfer für die neue demokratische Verfassung war der Winterthurer «Landbote», sein Hauptgegner die Escher-nahe liberale «NZZ», hier als Elefant verspottet im Demokraten-nahen Blatt «Züriheiri».

Die beiden Städte Zürich und Winterthur schenkten sich nichts und führten auch einen Kampf um die Eisenbahnlinien – allerdings mit schlimmen Folgen für Winterthur. Die Stadt musste nach dem Zusammenbruch seiner Nationalbahn noch viele Jahrzehnte lang Schulden abstottern.

VIII. Gegnerische Ängste nicht bewahrheitet

Ende der 1860er Jahre erneuerten die meisten Kantone ihre Verfassung in demokratischem Sinn. Nicht zuletzt ging es um die Auswüchse der Bürokratie – wie wir hier sehen –, der damals schon als ausufernd empfundenen Staatsverwaltung. Die Erweiterung der Volksrechte sollte sich sofort bewähren, Ängste der Classe politique vor falschen Entscheiden des angeblichen «Pöbels» blieben unbegründet. Auch der zuerst skeptische Gottfried Keller musste zugeben, dass das Volk seine neuerworbenen Rechte viel weiser, würdiger und weitsichtiger wahrnahm, als er befürchtet hatte.

Es war nachweislich die demokratische Zürcher Verfassung, die damals auch in den Vereinigten Staaten auf fruchtbaren Boden fiel.
Es gibt von den 50 Gliedstaaten der USA kaum ein Dutzend, die heute keine direktdemokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger kennen. Auch die Amerikaner wollten so die Übermacht ihrer Behörden durch Mitbestimmungsrechte des Volkes brechen.

So wie die Schweiz 1848 das amerikanische Zweikammersystem übernommen hat, importierten also die Amerikaner 1874 Teile der direkten Demokratie aus der Schweiz. (Ob dies wohl Joe Biden und Donald Trump wissen? Mindest der heutige amerikanische Botschafter in der Schweiz, der glaubt, bei jeder Gelegenheit die Schweiz als zurückgebliebene Schulkinder zu behandeln, sollte dies vielleicht zur Kenntnis nehmen).

IX. Einfluss der Landsgemeinde

Dieser Ausbau der direkten Demokratie war fundiert, knüpfte er doch an alteidgenössische Traditionen an. An den Landsgemeinden der früheren Jahrhunderte waren nicht nur die Regierenden gewählt, sondern auch Sachabstimmungen durchgeführt worden. Dieser einzigartige schweizerisch-historische Charakter prägte nach 1870 die Verfassungsdiskussionen.

Jean-Jacques Rousseau hatte sich schon vor 250 Jahren über die Appenzeller gewundert: «Wenn man sieht, wie bei den glücklichsten Völker der Welt Gruppen von Bauern ihre Staatsangelegenheiten unter einer Eiche erledigen und sich dabei immer weise benehmen, wie könnte man da ohne Verachtung für die Verfeinerung anderer Nationen sein, die sich mit so viel Kunstfertigkeit und Heimlichtun berühmt und elend machen?»

X. Schiffbruch der zentralistischen Verfassung 1872

 

 

 

 

Als die Schweiz 1871 im Norden durch das geeinigte Deutsche Kaiserreich und im Süden durch das geeinigte italienische Königreich auf allen Seiten von grossen Mächten umgeben war, versuchte es die Bundesversammlung zuerst mit einer totalrevidierten zentralistischen Verfassung. Den Mängeln des Militärs wollte man mit einer weitgehenden Zentralisierung der Armee begegnen, ebenso den Mängeln des Rechtswesens. Dazu kamen als Zuckerguss demokratische Elemente, nämlich die Einführung der Gesetzesinitiative und die Möglichkeit des Volkes, ein Referendum zu ergreifen (fakultatives Referendum).

 

 

 

 

 

Allerdings formierte sich sofort Widerstand – vor allem in der föderalistischen Westschweiz, die diese Zentralisierung als Sprung in den Abgrund bezeichnete.

Auch die katholisch-konservative Zentralschweiz lehnte sie ab, weil die Unterlegenen des Sonderbundskriegs von 1847 noch immer in Opposition zum Bundesstaat standen und mit dem Jesuitenverbot in ihrer Glaubensfreiheit auch wirklich diskriminiert wurden.

 

 

 

 

 

An der Volksabstimmung vom 12. Mai 1872 scheiterte dieser erste Versuch einer Totalrevision beim Volksmehr und auch mit 13 gegen 9 Standesstimmen. Wir sehen die ablehnenden Kantone in Rot – vor allem in der Romandie, der Zentralschweiz, aber auch im Tessin und in Graubünden.

XI. Aufbruch der Unterlegenen

Diese Niederlage stachelte aber die Befürworter der Totalrevision nur an. Zu den wichtigsten Strippenziehern gehörte der Winterthurer Nationalrat Salomon Bleuler, ursprünglich Pfarrer, Herausgeber des «Landboten» und für kürzere Zeit auch Stadtpräsident von Winterthur.

Er gehörte zu den prägenden Figuren eines neugegründeten «Volksvereins», der einen anderen Entwurf der Bundesverfassung vorantrieb.

XII. Kulturkampf als Rettung

Nun traten Ereignisse ein, die niemand vorausgesehen hatte. 1873 brach mit voller Wucht der so genannte «Kulturkampf» aus.

 

 

 

 

 

 

Dieser entzündete sich am Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes.
Die von Papst Pius IX. durchgesetzte Unfehlbarkeit hatte grosse Auswirkungen. Diese Unfehlbarkeit war der Schweiz nicht geheuer. Auch viele Katholiken lehnten sie ab.

Der Zusammenprall des liberalen Staatswesens mit dem römisch-katholischen Papsttum war heftig.

Die christkatholische Kirche spaltete sich ab, der Basler Bischof wurde abgesetzt, der katholische Stadtpfarrer in Genf und der päpstliche Nuntius wurden ausgewiesen.

 

 

 

 

Wir sehen hier eine Karikatur im «Nebelspalter», wie angeblich der katholische Dorfpfarrer die Politik bestimmt, indem er alle Stimmzettel ausfüllt.

In die totalrevidierte Bundesverfassung 1874 wurden in dieser explosiven Stimmung unter dem Argument «Schutz des religiösen Friedens» neue konfessionelle Ausnahmeartikel aufgenommen: So wurde das Jesuitenverbot ausgeweitet, die Neugründung und Wiederherstellung von Klöstern verboten, Geistlichen die Wahl ins Bundesparlament verwehrt und die Gründung neuer Bistümer der staatlichen Genehmigung unterstellt. Alle diese Artikel sind später übrigens wieder aufgehoben worden.

 

 

 

 

Die Abstimmung vom 19. April 1874 gelang mit 340‘199 gegen 198‘013 Stimmen und mit 14½ gegen 7½ Standesstimmen. Nicht zuletzt wohl wegen den Kulturkampfartikeln wechselten jetzt die reformierte Westschweiz, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ins Ja-Lager. «Il nous faut les Welsches», hatte zuvor die Devise der Befürworter gelautet. Und dies war ihnen jetzt gelungen. Dass diese Verfassung ein Urknall für die freie Welt bedeutete, ahnten wohl viele nicht. Dass sie in die Welt ausstrahlte und für viele amerikanische Bundesstaaten zum Vorbild wurde, wohl auch nicht. Aber es geschah zum Wohl der freien Welt!

Doch welches waren die wesentlichsten Neuerungen der neuen Verfassung?

XIII. Die neue Verfassung

 

 

 

 

Schauen wir zuerst, was beim Alten blieb und woran man 1874 glücklicherweise nicht rührte: Es war die feierliche Einleitung der Verfassung, die so genannte «Präambel». Sie lautete nach wie vor: «Im Namen Gottes, des Allmächtigen». Schon 1848 hat man an frühere Zeiten, an die Gründung der Eidgenossenschaft von Anfang August 1291, angeknüpft, an den Bundesbrief der Urschweizer, die sich und ihren Bund ebenfalls unter den Machtschutz Gottes gestellt hatten.

 

 

 

 

 

 

Neu aber war die Einführung des fakultativen Referendums. Das Volk und die Kantone erhielten die Möglichkeit, gegen ihnen nicht genehme Gesetze eine Abstimmung zu erzwingen. Dazu benötigte man 30’000 Unterschriften oder 8 Kantone. Dieser Verfassungsartikel bedeutete den Beginn der modernen schweizerischen Demokratie – eine enorme Ausweitung der Volksrechte.

 

 

 

 

 

 

Im Militärwesen übernahm der Bund die gesamte Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung der Soldaten, doch die Verwaltung blieb grossenteils kantonal. Viele Neuerungen wären hier aufzuführen, etwa die endgültige Gleichstellung der Juden.

XIV. Recht auf Schulunterricht

Zu erwähnen ist auch das Bildungswesen. Jetzt wurden die Kantone verpflichtet, für genügend obligatorischen und unentgeltlichen Primarschulunterricht zu sorgen. Dieser sollte von allen Kindern aller Konfessionen ohne Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können. Das Bildungswesen erneuerte sich ganz grundsätzlich. Das sehen Sie an zwei Bildern von Albert Anker.

 

 

 

Hier das Bild «Schulexamen» von 1862, ganz nach altem Schulstil, der Lehrer mit einem Zuchtstock, die strenge Schulkommission mit kritischem Blick.

 

 

 

Hier das Bild «Schulspaziergang» in den 1870er Jahren mit einer liebevollen Lehrerin, jedes Kind eine selbständige Person.

XV. Nutzen für die Sonderbundskantone

Die unterlegene katholisch-konservative Minderheit merkte rasch, dass sie das Referendumsrecht vorteilhaft als Oppositionsinstrument nutzen konnte.

1891 kam als weiteres wichtiges Volksrecht die Möglichkeit einer Volksinitiative hinzu. 50’000 Stimmberechtigte durften fortan einen Entwurf für eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung einreichen, wonach abgestimmt werden musste.

In jenem Jahr 1891 wurde auch der erste katholisch-konservative Bundesrat gewählt.

Und obendrein beging die Schweiz ihre 600-Jahrfeier in der Urschweiz, also dort, wo alles begonnen hatte. Als Zeichen dieser nationalen Aussöhnung entstand auch das Denkmal von Wilhelm Tell und Sohn Walter in Altdorf.

XVI. Dauerhafte Verfassung

In den kommenden Jahrzehnten wurde die Bundesverfassung von 1874 immer wieder angezweifelt und angegriffen – aber letztlich erfolglos. Denn die Zufriedenheit über die erworbenen Volksrechte war gross. Die Schweiz hat im 20. Jahrhundert den Weltenbrand von zwei fürchterlichen Weltkriegen unbeschadet überstanden.

XVII. Gescheiterte Rückgängigmachung der 74er-Bundesverfassung durch den EWR

 

 

 

1992 wollten Bundesrat und Parlament, die Wirtschaft, fast alle Medien und Kulturschaffenden die Schweiz an den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anbinden. Die Schweiz hätte dann die Europäische Union anstelle von Volk und Ständen als Gesetzgeber installiert. Der Souverän hatte damals aber die Kraft, der geballten Macht der Befürworter zu widerstehen und Nein zu sagen. Die Bundesverfassung von 1874 setzte sich durch!

XVIII. Zweiter Versuch 2021 – Rahmenabkommen gescheitert

Dasselbe galt am 26. Mai 2021, als der Bundesrat die Kraft hatte, Bündespräsident Guy Parmelin nach Brüssel zu entsenden. Dort sagte der bodenständige Waadtländer Weinbauer, die Schweiz sei nicht bereit, den Rahmenvertrag mit der EU zu unterzeichen. Die Bundesverfassung von 1874 setzte sich durch. Sie war 1999 zwar modernisiert und nachgeführt, aber grundsätzlich bewahrt worden.

 

XIX. Unsichere Zukunft des Volksrechts

Ob das Schweizer Volk auch künftig die Kraft hat, seine demokratischen Volksrechte zu verteidigen und oberster Gesetzgeber zu bleiben? Wir wollen es hoffen, denn es wäre das Vermächtnis der Verfassung von 1874, von mittlerweile 150 Jahren direkter Demokratie. Eines ist sicher: Diesen Volks- und Freiheitsrechten kann nicht das Ausland gefährlich werden. Sondern nur wir Schweizerinnen und Schweizer, wenn wir sie aufgeben.

 

XX. Standhaftigkeit lohnt sich

Wenn wir aber standhaft bleiben und unsere Bürgerrechte verteidigen, wird weiterhin das Wort von Jacob Burckhardt gelten: «Der Kleinstaat ist vorhanden, damit ein Fleck auf der Welt sei, wo die grösstmögliche Quote der Staatsangehörigen Bürger in vollem Sinne sind.»

Darum ist das Festhalten an der souveränen, direkt demokratischen Schweiz unerlässlich.

Sorgen wir dafür!

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden