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Abstimmung vom 3. März: Ein neuer Verfassungsartikel zur Familienpolitik.

Auf den ersten Blick glauben wir eine gute Lösung für die Kinderbetreuung zu erkennen. Leider ähnelt diese Lösung aber eher einer „Büchse der Pandora“. Wir müssen sie nur öffnen und die negativen…

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)

Auf den ersten Blick glauben wir eine gute Lösung für die Kinderbetreuung zu erkennen. Leider ähnelt diese Lösung aber eher einer „Büchse der Pandora“. Wir müssen sie nur öffnen und die negativen Folgen lassen nicht lange auf sich warten. Es waren alt Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP) und das Parlament, welche in guter Absicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit verbundene Kinderbetreuung zu einer neuen Staatsaufgabe erhoben.

Als dieser Vorstoss 2007 eingereicht wurde, wusste man noch nicht, dass sich die finanzielle Situation der Schweiz, als Folge der Euro-, Finanz- und Wirtschaftskrise, verschlechtert. Die aktuelle europäische und auch weltweite Lage der Wirtschaft bzw. der Finanzen erlaubt es auch der Schweiz nicht, zusätzlich zu den bereits bestehenden Lasten und Baustellen (AHV, IV, …) noch weitere grosse finanzielle Abenteuer mit unbekanntem Ausgang einzugehen. Es empfiehlt sich deshalb eine Ablehnung dieses neuen Verfassungsartikels.

Was sind die grössten Nachteile, welche bei einer Annahme auf uns zukommen?

  • Die Kosten: Diese kann man heute gar nicht beziffern, da die Kinderbetreuungsangebote bei einer Annahme beliebig ausgebaut werden könnten, unabhängig davon, ob dies notwendig ist oder nicht! Die finanziellen Aufwendungen würden uns bei einer Annahme des Artikels – vorsichtigen Schätzungen zufolge – einige Milliarden Franken kosten. Massive Steuererhöhungen wären die direkte Folge davon.
  • Für viele Betriebe und Private, welche heute mit Erfolg Betreuungsangebote anbieten, käme mit der verstaatlichten Familienpolitik das Aus.
  • Die Kinder sind dabei die Verlierer. Die individuelle Betreuung verschwindet und eine „Pauschal-Erziehung“ hält Einzug.
  • Und die Eltern? Diese würden ihre Selbstbestimmung verlieren. Der Staat gibt vor, von wem und wie die Kinder betreut werden und beraubt die Eltern damit ihrer Freiheit und Erziehungsverantwortung.
  • Das Giesskannen-Prinzip käme zur Anwendung, statt den heutigen bewährten, bedarfsabhängigen Zusatzangebote. Auch ohne Bedarf müssten bei einem JA zwingend ausserfamiliäre Betreuungsangebote vorhanden sein.

Wollen wir so eine verhängnisvolle und folgenschwere Regelung und so eine tiefgreifende Änderung der Kinderbetreuung annehmen? Ich sage NEIN und stimme entschlossen gegen den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik! Die bereits eingereichten Initiativen von SVP und CVP zu diesem Thema sind hingegen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Wer Familien wirklich helfen möchte, stimmt deshalb am 3. März NEIN zum sogenannten Familienartikel.

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)
 
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