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Pädophile dürfen nicht mehr mit Kindern arbeiten

Der jüngste schockierende Vorfall von Hansjürg S., der jahrelang scheinbar unbemerkt auf schändlichste Art behinderte Jugendliche und Kinder während seiner Arbeit missbrauchte, zeigt mehr als…

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)

Der jüngste schockierende Vorfall von Hansjürg S., der jahrelang scheinbar unbemerkt auf schändlichste Art behinderte Jugendliche und Kinder während seiner Arbeit missbrauchte, zeigt mehr als deutlich auf, dass in diesem Tabubereich akuter Bedarf an Aufklärungsarbeit besteht. Die Lehren für die Zukunft müssen heute und jetzt daraus gezogen werden. Eine Einführung der Meldepflicht ist unabdingbar, dafür werde ich mich einsetzen. Schauen auch Sie hin und handeln Sie mutig!

Jahr für Jahr werden immer wieder vor allem Mädchen und Frauen vergewaltigt und sexuell genötigt, nicht einmal behinderte Kinder und Jugendliche bleiben davon verschont. Das Strafrecht ist leider heute so ausgelegt, dass Vergewaltiger zu milde bestraft werden. Ein Viertel der Vergewaltiger müssen nicht einmal mehr ins Gefängnis, obwohl Vergewaltigung eines der schlimmsten Delikte ist. Das damit verbundene Leid jedes einzelnen Opfers kann man kaum nachvollziehen und jeder einzelne Fall muss mit aller Deutlichkeit ernst genommen und aufgeklärt werden. Entsprechend griffige und den Vorfällen angemessene Massnahmen gegen die Täter müssen zwingend die Folge sein. Der Bundesrat wird im Rahmen des Projektes „Harmonisierung der Strafrahmen und Aufhebung obsoleter Strafbestimmungen“ auch die Strafandrohungen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität prüfen. Damit sollen u.a. angemessene Strafrahmen eingeführt werden. Das muss genau überprüft werden.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Missbräuche und Vergewaltigungen begangen werden, das kann jederzeit und überall der Fall sein und es kann jeden Menschen treffen, nicht nur Mädchen und Frauen, auch Kinder und Behinderte. Nach dem Fall Hansjörg S. zeigt man sich von offizieller Stelle höchst erstaunt und ist schockiert. Sexualisierte Gewalt und Missbrauch wurden im genannten Fall von einem Betreuer ausgeübt, aufgrund seiner Stellung war er den Opfern überlegen. Wenn man wegsieht, zweifelt oder keinen Mut aufbringt Verdachtsmomente zu thematisieren, ertragen die Opfer die Übergriffe aus Scham und Hilflosigkeit. Trifft es Behinderte, ist eine effektive Gegenwehr nicht einmal möglich. Diese Reaktionen ermutigten den Täter jahrelang zu weiteren intensiveren Handlungen bis es zur Eskalation kommt. Was passiert aber mit den Opfern und den Angehörigen? Das kann man sich kaum vorstellen. Sie werden ein Leben lang mit der erlebten peinlichen Erniedrigung, der ertragenen Wehrlosigkeit und tiefster Demütigung zu kämpfen haben.

Es braucht dringend Aufklärungsarbeit, indem man die Fakten klar und deutlich aufzeigt. Mythen müssen aus der Welt geschafft werden. Es braucht Fortbildungsveranstaltungen für Fachleute, ein Präventionsangebot für sexuelle Übergriffe in Institutionen und Organisationen. Die Stiftung Linda (www.stiftung-linda.ch, von Frau Dr. van den Brandt-Grädel, die ich persönlich unterstütze) setzt sich dafür ein und auch für eine gesetzlich verankerte Meldepflicht. Der aktuelle Fall von Hansjörg S. kann leider nicht mehr rückgängig gemacht werden, aber es müssen daraus Lehren gezogen werden. Das ist die grosse Herausforderung und die Verpflichtung für die Institutionen und Organisationen, für die Gesellschaft und auch für die Politik. Die angebotenen Schulungen der Stiftung Linda tragen dazu bei, die Lage besser zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen einzuleiten.

Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
Die Initiative beinhaltet folgende Änderung der Bundesverfassung: Art. 123c (neu) Personen die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. (mehr unter www.marche-blanche.ch)

Nach heutigen Regeln und Gesetzen kann ein Pädophiler nach seiner Haftentlassung wieder einen Beruf oder eine Betreuung mit Kindern ausüben. Das muss in Zukunft verhindert werden. Ein Pädophiler, der wegen Kindesmisshandlungen verurteilt wurde, darf nicht mehr in ein Umfeld zurückkehren, wo er sich wieder an Minderjährigen vergehen könnte. Bitte unterstützen Sie die Initiative, auf www.marche-blanche.ch finden Sie Unterschriftenbögen. Hinschauen und mutig Handeln – herzlichen Dank für die Unterstützung! 

 

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)
 
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