Editorial

Der Bundesrat verkauft die Schweizer Souveränität

Der Bundesrat leitet mit seiner Entscheidung, ein Verhandlungsmandat für ein institutionelles Abkommen mit der EU auszuhandeln, den Ausverkauf der Schweizer Souveränität ein…

Editorial und Aufsatz von Urs Vögeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter SVP Schweiz: "Warum eine institutionelle Einbindung an die EU aus staatspolitischen Gründen abzulehnen ist"

Der Bundesrat leitet mit seiner Entscheidung, ein Verhandlungsmandat für ein institutionelles Abkommen mit der EU auszuhandeln, den Ausverkauf der Schweizer Souveränität ein. Am Volk vorbei soll die Schweiz schleichend in die EU eingegliedert werden, wird fremdes Recht übernommen und werden fremde Richter über unser Land gestellt. Denn ein solches Abkommen bedeutet die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die Regelung von Streitigkeiten, die Überwachung und Auslegung der Verträge bei fernen Gerichten und Institutionen, welche nicht von der Schweiz demokratisch legitimiert sind. Diese institutionelle Einbindung meint eine dynamische oder auch mechanische, jedoch auf jeden Fall faktisch zwingende Übernahme von EU Recht. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der fremde Europäische Gerichtshof (EuGH) oder die sehr verbindlichen und autoritativen EFTA/EWR Strukturen zum Tragen kommen.

Die Errichtung von institutionellen Mechanismen zur Anbindung an EU Recht ist ein politischer respektive staatspolitischer Prozess und tangiert wesentlich das Schweizer Politik-, Staats- und Demokratieverständnis. Eine institutionelle Einbindung ist, obwohl nur immer von Recht, Gerichten und funktionalen Mechanismen gesprochen wird, ein politischer Vorgang und darf nicht nach juristischen, technischen und funktionalen Argumenten, sondern sollte nach staatspolitischen Argumenten beurteilt werden, weil Recht zu übernehmen, d.h. zu setzen, zu interpretieren, zu überwachen und Recht sprechen zu dürfen staatspolitisches Handeln ist. Es geht darum, wer Verbote und Gebote, Regeln und letztendendes auch Steuern bestimmen und interpretieren darf. Dies ist eine Machttransformationsfrage, eine Frage die entscheidend ist, wie das politische Spiel in Zukunft gespielt wird, wer welche Kompetenzen zugesprochen bekommt, wer im Staat wie handeln darf.

Letztendlich bedeutet eine institutionelle Einbindung eine Verlagerung auf einer Achse Volk-Parlament-Regierung-Verwaltung-Gerichte hin zu mehr Macht bei der Verwaltung und den Gerichten und beinhaltet die grosse Gefahr der Entwicklung eines Richter- und Beamtenstaates, wobei politisierte Gerichte und eine politisierte Administration, die als vermeintlich unabhängige und objektive Experteninstitutionen auftreten, politische Entscheide fällen und legislatorische Kompetenzen übernehmen, die aber Volk und Parlament vorenthalten wären. Heimlich und umfassend werden an Volk und sogar teilweise am Parlament vorbei das Schweizer Politiksystem und unser Recht nach EU-konformen Kriterien umgebaut.

Die Folge ist der stetige Verlust der direktdemokratischen Mitgestaltungsmacht des Volkes, die Aushebelung des Föderalismus, Zentralisierung und Entparlamentarisierung, die schrittweise Aufgabe der Vernehmlassungskultur und der Neutralität. So sieht man bei dieser weitreichenden Annäherung an den EU-Apparat die Übernahme von Demokratie- und Partizipationsdefiziten der EU, d.h. die Akzeptanz von bürgerfernen, technokratisch legitimierten, absichtlich vor demokratischem Zugriff isolierten Institutionen, die nur über lange und intransparente Delegationsketten mit dem Volk verbunden sind. Schlagworte wie Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Professionalität, Expertise, Wissenschaftlichkeit oder Objektivität dürfen uns nicht verleiten, durch pseudowirtschaftliche und funktionale Sachzwängen getrieben uns immer mehr in die EU-Technokratie eingliedern zu lassen.

Freihandel, Zusammenarbeit und Austausch ist ohne politische und juristische Einbindung und Vereinheitlichung möglich. Eine politische und diplomatische Kultur der Vermittlung, der Konsensfindung und der informellen Konfliktbewältigung sollte bevorzugt werden. Souveränität, Eigenständigkeit und Selbstbestimmung sind keine veralteten Prinzipien, sondern untrennbarer Teil unseres Staats- und Demokratieverständnisses, welches uns eine fast einmalige politische und wirtschaftliche Stabilität beschert hat, sowie Frieden, Wohlstand und Gleichheit. Freiheit wurde nach Aussen im Sinne der Unabhängigkeit gewahrt und nach Innen im Sinne der Mitgestaltung und einer liberalen Staats- und Wirtschaftsordnung gelebt. Eine institutionelle Einbindung an EU Recht, wie sie zur Zeit vom Bundesrat geplant ist, mit dynamischer Rechtsanpassung und fremden Richtern, wiederspricht der Bundesverfassung und dem obersten Ziel des Landes, der Wahrung der Souveränität, Freiheit und Unabhängigkeit von Volk und Ständen.

Eine ausführliche Analyse zeigt, dass eine institutionelle Einbindung an die EU aus staatspolitischen Gründen klar abzulehnen ist und einer eigentlichen Aufgabe der Schweiz wie wir sie kennen gleichkommt.

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