Medienmitteilung

SVP weist AP 2014-2017 zurück

Die SVP weist die Vorlage „Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017“ zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Aus Sicht der SVP schwächt der Vorschlag, wie die Agrarpolitik…

Die SVP weist die Vorlage „Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017″ zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Aus Sicht der SVP schwächt der Vorschlag, wie die Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 ausgestaltet sein soll, die produzierende Landwirtschaft und fördert somit den weiteren Import von Nahrungsmitteln, was für die SVP unannehmbar ist.

Die SVP vertritt die Meinung, dass die produzierende Landwirtschaft, und damit die bäuerlichen Familienbetriebe im Zentrum der schweizerischen Landwirtschaft zu stehen haben, und konsequenterweise gefördert und gestärkt werden müssen, anstatt weiter geschwächt zu werden.

Die Schweiz ist bereits heute einer der weltweit grössten Nettoimporteure von Nahrungsmitteln. Während die Schweiz pro Einwohner und Jahr für rund 600 CHF Nahrungsmittel importiert, liegt dieser Wert in der EU etwa zehnmal tiefer, bei ca. 60 CHF. Deshalb spricht sich die SVP dafür aus, dass der Verfassungsauftrag der grösstmöglichen sicheren Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ernst genommen wird, und sich die Agrarpolitik dieser verbindlichen Vorgabe unterordnet.

Es ist daher nicht annehmbar, dass die produzierende schweizerische Landwirtschaft weiter geschwächt wird, und eine staatlich geförderte Extensivierung der schweizerischen Landwirtschaft zulasten der produzierenden Betriebe stattfindet. Deswegen gilt es, die Produktion von Nahrungsmitteln deutlich zu stärken, durch eine massive Aufstockung der Versorgungssicherheitsbeiträge. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sollen gemäss den Wünschen der SVP bei den Anpassungsbeiträgen kompensiert werden. Die SVP fordert ausserdem ausdrücklich die Beibehaltung der tiergebundenen Beiträge.

Die Landschaftsqualitätsbeiträge werden seitens der SVP ebenfalls in Frage gestellt, eine vielfältige Kulturlandschaft wird bereits durch zahlreiche weitere Instrumente gewährleistet und gefördert.

Sämtliche Beiträge sollen zudem nicht wie vorgeschlagen neu personengebunden sein, sondern weiterhin betriebsgebunden bleiben, zukünftige Bauerngenerationen dürfen nicht mit unnötigen Hindernissen und Erschwernissen belastet werden. Vielmehr gilt es, das landwirtschaftliche Einkommen so zu verbessern, dass es vergleichbaren Einkommen entspricht und denen nicht länger hinterherhinkt.

Um dies zu bewerkstelligen, gilt es der schweizerischen Landwirtschaft auch möglichst viel Freiraum in Bezug auf gewerbliche und gewerbenahe Tätigkeiten wie dem Führen eines Hofladens etc. zu lassen, da diese oft erst eine bäuerliche Existenz ermöglichen. Abgesehen davon ergänzen diese den landwirtschaftlichen Haupterwerb zumeist ideal, oder bauen gar darauf auf.

Es gilt der produzierenden schweizerischen Landwirtschaft und deren Bedürfnissen, Sorgen und Nöte endlich in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Schliesslich muss man sich vor Augen halten, dass die schweizerische Landwirtschaft ganz wesentlich zum weltweit positiven Image der Schweiz beiträgt, durch die Pflege der Kulturlandschaft, die Pflege von Bräuchen und Traditionen und die Herstellung ihrer erstklassigen Produkte. Davon profitiert nicht nur der schweizerische Tourismus, sondern eine Vielzahl weiterer Akteure aus zahlreichen Branchen. Ebenso trägt die schweizerische Landwirtschaft mit ihren über die gesamte Schweiz verteilten Betrieben massgeblich zur dezentralen Besiedelung des Landes bei.

Aus diesen Gründen weist die SVP die präsentierte Vernehmlassungsunterlage an den Absender zurück, mit der Forderung, die produzierende schweizerische Landwirtschaft zu fördern, anstatt diese zu beeinträchtigen und zu hemmen.

 
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