Schluss mit der Schweizer Waffentradition?

Nationalrat Fritz Abraham Oehrli, Teuffenthal (BE)

Nur ein wirklich freies Volk darf seine Armeewaffe mit nach Hause nehmen und sie für die ausserdienstliche Schiesstätigkeit verwenden. Das gibt es nirgends sonst auf der Welt. Nur in unserem Land darf ein Wehrpflichtiger beim Austritt aus der Armee seine Waffe behalten, wenn er das wünscht. In keinem anderen Land werden den Jungschützen und Jungschützinnen Armeewaffen anvertraut, um an den Jungschützenkursen teilzunehmen. Das ist Schweizer Waffen- und Schützentradition und zeugt von einem unglaublich tiefen Vertrauen in das Volk.

Wie lange noch?

Was hat das Schengenabkommen im Bereich Waffen für Auswirkungen auf unser Waffengesetz?

Anlässlich der Verhandlungsrunde vom März 2003 mit der EU betreffend gemeinsamer Erklärung über die Kontrolle, den Erwerb und Besitz von Waffen, konnten die Verhandlungsdelegationen feststellen, dass die genannten Richtlinien für den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition durch die Streitkräfte nach dem einzelstaatlichen Recht nicht gilt.

Daraus kann abgeleitet werden, dass das bestehende schweizerische System in Bezug auf die Armee und die Polizei durch das Schengenabkommen nicht tangiert würde. Das heisst, die leihweise Abgabe von Armeewaffen im Rahmen vordienstlicher Jungschützenkurse, die leihweise Abgabe von Armeewaffen während der Dienstpflicht sowie der Überlassung der persönlichen Waffe an die aus der Armee ausscheidenden Armeeangehörigen, würden weiterhin durch das einschlägige schweizerische Recht geregelt.

Liest man diese Schlussfolgerungen nur oberflächlich, könnte man sagen: „Wie gehabt; also gut so!“ Aber die Frage ist, wie wird das Abkommen im Schweizerischen Waffenrecht umgesetzt? Das in dieser Angelegenheit zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Umsetzung im Kompetenzbereich unseres Landes liegt. Und das Departement wies insbesondere auch darauf hin, dass der Milizbereich mit den Armeewaffen während und nach der Dienstpflicht vollumfänglich von den Schengenrichtlinien ausgeschlossen ist.

Doch nicht ganz alles wie gehabt

Es ist aber eben doch nicht ganz alles wie gehabt. Konsequenzen hat Schengen nämlich überall dort, wo es um das ausserdienstliche Schiesswesen geht. Dort hat die zu übernehmende EU-Richtlinie durchaus Folgen für unser Waffengesetz. Die daraus gemäss Vernehmlassungsunterlagen notwendigen Revisionen gehen weit über das hinaus, was bisher im Waffengesetz in Diskussion war. Vorgesehen sind gemäss Unterlagen insbesondere ein Bedürfnisnachweis beim Waffenerwerb und die umfassende Registrierung des Waffenbesitzes. Zudem soll der freie Waffenerwerb durch den Erbgang aufgehoben werden.

Und dem nicht genug: Es soll auch der Erwerb, die Einfuhr und der Besitz von militärischen Feuerwaffen verboten werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Besitz ehemaliger Seriefeuerwaffen, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden, künftig verboten sein wird. In der Schweiz gibt es Tausende dieser Waffen. Mit dem Besitzverbot müssten sie alle eingezogen werden. All dies kennt unser freiheitliches schweizerisches Waffenrecht bisher nicht.

Nein zu Schengen

Natürlich ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, ihr Waffenrecht über diese EU-Richtlinie hinaus zu verschärfen. Und genau wollen in unserem Land alle armee- und schützenfeindlichen Elemente. Auch die Linken und Grünen verfolgen dieses Ziel, weshalb ihnen Schengen nur gelegen kommt. Dazu kommt, dass es wie zu Zeiten Tells auch in den bürgerlichen Lagern viele „Rudenze“ gibt und viel zuwenig Adelsfrauen, welche diese rechtzeitig wieder auf den rechten Weg zurück bringen.

Solche Verschärfungen wollte unlängst auch die ehemalige Justizministerin vornehmen und sie schickte dazu unter anderem ein umfassendes Waffenregister in die Vernehmlassung. Glücklicherweise hat der neue Vorsteher des EJPD diese Waffengesetzrevision inzwischen sistiert.

Das EJPD weist nun darauf hin, dass die Umsetzung des Schengener Abkommens im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegt. Das Vorgehen von alt-Bundesrätin Metzler zeigt aber, dass diese Umsetzung der Schengener Bestimmungen in unserem Waffenrecht sehr kritisch zu verfolgen sind. Wenn der Bundesrat also beschwichtigend auf unseren innerstaatlichen Gestaltungsspielraum verweist, der uns bei der Umsetzung der EU-Richtlinie bleibt, dann sind diese diesbezüglichen Beteuerungen des Departementes mit Vorsicht zu geniessen.

Mit dem Schengener Vertrag müssen wir Massnahmen befürchten, welche bereits weit über unser Waffengesetz hinausgehen. Zudem muss befürchtet werden, dass unser Waffenrecht darüber hinaus noch viel schärfer wird, als Schengen es verlangt. Mit Schengen geben wir unser freiheitliches Waffenrecht auf! Dies dürfen wir nicht zulassen. Es ist alles zu unternehmen, um ein echt schweizerisches, freiheitliches und unseren Miliz- und Schützentraditionen gerechtes Waffengesetz zu erhalten. Dies ist nur möglich, wenn wir Nein zu Schengen sagen.

 
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