Vernehmlassung

Entwurf zur änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und…

Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf den Ersatz von Nichteintretensentscheiden

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Zwar sind die Bemühungen für eine Straffung überlanger Asylverfahren, namentlich die Kürzung der Behandlungs-, Entscheid- und Beschwerdefristen sowie die Überführung zahlreicher Falltypen vom Nichteintretensentscheid in einen materiellen Asylentscheid, ausdrücklich zu begrüssen. Die Beschwerdefrist beim materiellen Asylentscheid ist jedoch im internationalen Vergleich noch immer zu lang und muss weiter verkürzt werden. Sodann ist die Einführung neuer „flankierender Massnahmen“ zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Asylsuchenden – in Gestalt einer Verfahrens- und Chancenberatung oder einer Zusatzfrist zur Beschwerdeverbesserung – nicht hinnehmbar.

Seit Jahren fordert die SVP, dass Asylverfahren schneller zum Abschluss gebracht werden müssen und nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das EJPD nun entsprechende gesetzliche Anpassungen vorlegt, welche kürzere Behandlungs-, Entscheid- sowie Beschwerdefristen bringen. Die SVP hat im Parlament ebenfalls einen Vorstoss hängig, der die zahlreichen Beschwerdemöglichkeiten einschränken soll. Namentlich bei Asylsuchenden, welche keine asylrelevanten Gründe vorbringen können und deshalb nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, besteht mit Blick auf deren Rückkehrfähigkeit ein hohes Interesse daran, dass die Verfahren nicht über Jahre hinausgezögert werden. In diesem Sinne begrüsst die SVP die starke Begrenzung der Nichteintretensentscheide. Da hiermit jedoch eine grosse Fallverlagerung von den mit einer fünftägigen Beschwerdefrist dotierten Nichteintretensentscheiden auf die mit 15 Tagen deutlich länger beschwerdefähigen materiellen Asylentscheide zu erwarten ist, müssen diese 15 Tage unbedingt verkürzt werden. Ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten zeigt, dass die Schweiz diese Frist wieder überaus grosszügig bemessen hat. Nicht hinnehmbar ist ausserdem, dass parallel zur Effizienzsteigerung neu zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Verteidigungsrechte von Asylsuchenden eingeführt werden sollen – gefordert wird eine Verfahrens- und Chancenberatung sowie eine zusätzlichen Nachfrist zur Beschwerdeverbesserung -, was obige Bemühungen zur Straffung der Asylverfahren wieder eindeutig sabotiert, indem der Beschwerdeindustrie neue Möglichkeiten für Verzögerungen geboten werden.

 
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