Vernehmlassung

RTVV-Teilrevision und Änderung der SRG-Konzession

Die SVP kann der Vorlage in vorliegender Form klar nicht zustimmen. Während die Vereinfachungen und Verbesserungen von Auflagen für die kleinen Veranstalter begrüsst und unterstützt werden, werden die vorgesehenen Änderungen betreffend hybrider Fernsehdienste entschieden abgelehnt. Insbesondere die Anpassungen im Bereich der Werberegelungen (Art. 23 RTVV sowie Art. 12 SRG-Konzession) sind angesichts der fast schon monopolartigen Stellung des öffentlich-rechtlichen Anbieters auf diesem Gebiet nicht zu rechtfertigen. Kommt hinzu, dass die SRG von der Bevölkerung bereits heute jährlich mit über 1,2 Mrd. Franken Gebührengeldern subventioniert wird, was einem Anteil von über 95% an diesen Mitteln entspricht.

Die SVP hat bereits mehrere Male festgehalten, dass solange die SRG staatliche Gebührengeldern bzw. Mediensteuern erhält, ihr im Gegenzug weitere Werbemassnahmen untersagt bleiben sollen. Mit der Vorlage soll nun eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, das im Onlinebereich geltende Werbeverbot zu unterlaufen – die hybriden Fernsehdienste dienen dabei gleichfalls als Versuchsballon für allfällige weitere Erleichterungen in der Zukunft. Einem solchen durchsichtigen Vorgehen ist bereits im Ansatz die rote Karte zu zeigen.

 
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