Vernehmlassung

Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen [EU] 2019/817 und [EU] 2019/818) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)

Die SVP ist nach wie vor überzeugt, dass ihre Forderung nach systematischen Grenzkontrollen richtig ist und der blosse Nachvollzug von EU-Verordnungen im Rahmen der Schengen-Mitgliedschaft in vielerlei Hinsicht problematisch ist. Dennoch ist sie bereit, die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und den damit verbundenen Mehraufwand mitzutragen, sofern der verbesserte Informationsaustausch zwischen den EU-Informationssystemen den versprochenen Sicherheitsgewinn tatsächlich zu erzielen vermag.

Bestehende Daten besser nutzen
Trotz ihrer grundlegenden Vorbehalte gegenüber der Schweizer Schengen-Mitgliedschaft unterstützt die SVP die Einführung eines europäischen Suchportals, um die bereits vorhandenen Daten besser nutzbar zu machen und so u.a. effektiver gegen illegale Migration, Verstösse gegen Aufenthaltsauflagen, Identitätsmissbrauch etc. innerhalb des Schengen-Raums vorgehen zu können. Positiv erachtet die SVP die Schaffung eines nationalen Abfrageinstruments zur Vereinfachung der interkantonalen Polizeizusammenarbeit, womit wohl auch die von beiden Räten diskussionslos angenommene Motion Eichenberger (18.3592) umgesetzt wird. Entsprechend ist die SVP mit dem Bundesbeschluss und der damit einhergehenden Änderungen von Bundesgesetzen einverstanden. Hinsichtlich Datenschutz erachtet die SVP die Vorlage als wenig problematisch, da keine zusätzlichen Daten erhoben werden und an den Zugriffsrechten auf die einzelnen Datenbanken im Grundsatz nichts ändert. Ohnehin sind in den Datenbanken mit Ausnahme der Fahndungen im Schengener Informationssystem (SIS) sowie der Datenbanken von Europol und Interpol lediglich Angehörige von Drittstaaten verzeichnet und keine Schweizer Bürger.

Mehrwert nicht nur für grenzpolizeiliche Aufgaben
Neben einer zu erwartenden Effektivitätssteigerung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen, namentlich den Schweizer Flughäfen, nimmt die SVP den geplanten Zugriff durch die Polizei- und Migrationsbehörden positiv zur Kenntnis. Dadurch können auch Personen, die sich schon im Schengen-Raum befinden, einfacher hinsichtlich der Person und des Aufenthaltsstatus identifiziert werden.

Mehraufwand klar ausweisen
Die kompletten Kostenfolgen bzw. der insgesamt zu erwartende Mehraufwand durch die Bundesbehörden können zurzeit nur näherungsweise angegeben werden, solange die technischen Spezifikationen seitens der EU nicht bekannt sind. Aus Sicht der SVP ist die Erläuterung des Bundes zwar nachvollziehbar, aber umso mehr wirft das Vorgehen der EU und damit der Prozess der Rechtsübernahme im Rahmen der Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz Fragen auf, wenn Kostenfolgen im Rahmen des Genehmigungsprozesses nur unzureichend abgeschätzt werden können. Aus diesem Grund fordert die SVP, dass der Zusatzaufwand der Weiterentwicklung fortlaufend dokumentiert wird, damit dieser bei einer Evaluation dem versprochenen Zusatznutzen klar gegenübergestellt werden kann bzw. bei einer Projektverzögerung allenfalls eine Neubeurteilung vorgenommen werden kann.

 
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