Parteizeitung SVP-Klartext April 2013

Direkte Demokratie stärken

Die demokratischen Mitwirkungsrechte sind eine Stärke der Schweiz. Das Volk kann immer dann korrigierend eingreifen, wenn es nötig erscheint.  Dies bringt uns Stabilität, Rechtssicherheit und  zuverlässige Rahmenbedingungen. Davon profitieren alle – Bürger, Wirtschaft und Gewerbe.

Heute werden fast alle Wahlen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene vom Volk wahrgenommen. Wir wählen Gemeinde- und Stadträte, Nationalräte, Ständeräte sowie die Staats- und Regierungsräte. Auch Richter, Betreibungsbeamte etc. werden in der Schweiz oftmals vom Volk gewählt. Dies funktioniert hervorragend und hat kaum je zu Kritik Anlass gegeben.

Nicht immer hatte die Bevölkerung so viele Rechte. Früher wählten die meisten Kantone ihre Regierungen durch das Parlament. Eine Ausnahme bildeten einzig die Landsgemeindekantone. Zwischen 1847 (Genf) und 1921 (Freiburg) gingen aber alle Kantone zur Volkswahl der Kantonsregierung über. In mehrsprachigen Kantonen, wo auf sprachliche Minderheiten Rücksicht genommen werden muss, sind entsprechende Bestimmungen in den Verfassungen verankert. Die Volkswahl der Kantonsregierungen ist heute in sämtlichen Kantonen unbestritten und hat sich bewährt. Die politische Stabilität hat nicht gelitten – im Gegenteil.

Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Wahl der Standesvertretungen. Mit Ausnahme der Landsgemeindekantone, welche ihre Ständeräte schon immer an der Landsgemeinde bestellt haben, sind die entsprechenden Zuständigkeiten in anderen Kantonen erst später der Bevölkerung übertragen worden. Zürich ging anno 1869, Genf im Jahr 1893, St. Gallen 1967, Neuenburg 1971 und Freiburg sogar erst 1972 zur Volkswahl der Ständeräte über. Im Kanton Bern wählte der Grosse Rat sogar bis 1977 die beiden Ständeräte.

Nun liegt der Schluss nahe: Wer Gemeinderäte, Regierungsräte oder Ständeräte wählen kann, ist sicher auch in der Lage, den Bundesrat zu wählen. Warum gibt es denn Opposition?

Dass sich viele Parlamentarier gegen die Volkswahl des Bundesrates stellen, ist klar: Sie würden Einfluss verlieren. Es wäre nicht mehr möglich, Fäden zu ziehen und in der Nacht vor den Bundesratswahlen Geheimabsprachen zu treffen. Dafür aber würden die Wahlen transparenter und glaubwürdiger.

Das Vertrauen in die Demokratie prägt unser Land – damit sind wir gut gefahren. Eine „Amerikanisierung“ wird nicht stattfinden – die Schweiz funktioniert anders. Wahlkampf-Gags und massiver Geldeinsatz haben in der Schweiz nie funktioniert.

Die Abstimmungskämpfe zur Minder-Initiative, aber auch zur Verwahrungsinitiative sind gute Beispiele dafür, wie auch Anliegen eine Volksmehrheit erreichen können, wenn nur wenig Geld zur Verfügung steht.

SP-Nationalrat Stefan Gschwind brachte es am 8. Juni 1900 auf den Punkt: „Wir alle wissen, wie die wirtschaftlichen Zustände in Amerika sind, ganz anders als bei uns. (…) Wir dürfen uns nicht wundern, wenn dort die Wahlen mit dem Dollar in der Hand gemacht werden. Das kann man vom Schweizervolke nicht sagen. (…) So dürfen wir nach meinem Dafürhalten ohne Zaudern und Angst dem Schweizervolk die Wahl des Bundesrates übertragen.“ Auch eine EJPD-Studie kam letztlich zum Schluss, dass „der Einfluss des Geldes auf die politischen Entscheide nicht überschätzt werden sollte“ (21.2.2012). Dass der Bundesrat heute das Gegenteil behauptet, ist wenig glaubwürdig.

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