Ja zur Selbstverantwortung NEIN zum Epidemiengesetz

Das Parlament hat im Herbst 2012 das neue Epidemiengesetz (EpG) verabschiedet. Was zuerst als „kleine Revision“ verkauft wurde, artete in Wirklichkeit in eine umfassende Ermächtigung des Bundes aus. Die schwammigen Formulierungen und die im Epidemiengesetz verankerten Massnahmen sind tiefe Einschnitte in die Selbstverantwortung der Bürger und gefährden zudem unseren gut funktionierenden Föderalismus.

Bei der Frage, ob wir dieses Gesetz wollen oder nicht, geht es nicht darum, ob wir für oder gegen das Impfen sind, sondern um den richtigen Zeitpunkt für angemessene Massnahmen. Ab wann dürfen persönliche Rechte verletzt werden?

Freiheit und Selbstbestimmung
Das neue EpG delegiert sehr viel Spielraum an die Behörden und internationale Organisationen. Ein landesweiter Schnupfen reicht bereits aus, um umfassende Zwangsmassnahmen und medikamentöse Therapien durchzusetzen. Und das schon bei einem Erkrankungsgrad von einem Promille der Bevölkerung! Es geht also um individuelle Freiheit und Selbstbestimmung.

Zu viel Spielraum für die Behörden
Störend ist, dass das neue Gesetz vor „Kann“-Formulierungen und auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen nur so strotzt. Welche Konsequenzen das Gesetz aber haben würde, ist unklar. Klar ist hingegen, dass es jegliche Form von amtlicher Willkür ermöglicht. Einige Kantone, Parteien (CVP und SVP) und Verbände (u.a. der Gewerbeverband) haben sich schon in der Vernehmlassung an diesen unklaren Formulierungen gestört. Der Begriff „ausserordentliche Lage“ hätte klarer definiert werden müssen. Leider wurde auf die gerechtfertigten Bedenken nicht eingegangen, die unklaren Formulierungen blieben bestehen.

Rechtsbegriffe, wie „Gefährdung der Gesundheit“ oder „Beeinträchtigung der Gesundheit“, lassen offen, welche Zwangsmassnahmen sie nach sich ziehen können. Denn genauer definiert werden diese Begrifflichkeiten nicht. Grundsätzlich könnte schon eine harmlose Erkältungswelle für die irrsinnigsten Massnahmen missbraucht werden. Gerade bei der Schweinegrippe haben wir gesehen, was der Übereifer von Bundesbehörden für Folgen haben kann.

WHO entscheidet über Zwangsmassnahmen
Von den Befürwortern wird behauptet, dass das neue Gesetz keinen Impfzwang vorsehe bzw. dass dieser bereits nach dem alten Gesetz bestehe. Dies stimmt aber nicht und geht deutlich aus dem Gesetzesentwurf hervor. Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, soll zwar kein körperlicher Zwang angetan werden. Jedoch können solche Menschen unter Quarantäne gestellt oder es kann ihnen die Arbeitsausübung verweigert werden. Wenn das kein Zwang ist.

Es ist zwar korrekt, dass auch das heutige Gesetz einen gewissen Impfzwang vorsieht. Neu ist hingegen, dass nun Gummiformulierungen, wie „aussergewöhnliche oder besondere Lage“, über Zwangsmassnahmen entscheiden. Und ausgelegt werden diese Bestimmungen teilweise von der WHO. Eine ausländische Behörde (und nicht mehr wie heute die Kantone), welche die Zustände in der Schweiz nicht kennt, entscheidet also über Zwangsmassnahmen im Rahmen eines Pandemieplans.

Nein sagen für ein besseres Gesetz
Ich sage nicht, dass wir kein Epidemiengesetz brauchen, ich sage: Die Schweiz hat ein besseres Gesetz verdient. Es geht um die Kernfrage: Welche Massnahmen sollen zulässig sein, um persönliche Rechte zu beschneiden? Das vorliegende Gesetz delegiert viel Spielraum an den Bund und internationale Organisationen. Wir verlieren einen wichtigen Teil an Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das wollen wir nicht. Deshalb ist ein Nein der vernünftigste Weg.

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