Vernehmlassung

16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten.

Die WAK-SR hat im Rahmen der beiden rubrizierten parlamentarischen Initiativen zwei Vorentwürfe verabschiedet, den ersten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells, den zweiten zur Einführung der Vertrauensarbeitszeit. Beide Vorentwürfe richten sich an Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion und an Fachpersonen mit wesentlichen Entscheidbefugnissen.

Die SVP befürwortet im Grundsatz die vorgeschlagene Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells und die Einführung der Vertrauensarbeitszeit.
Die SVP sieht grundsätzlich Handlungsbedarf zugunsten einer Liberalisierung des Arbeitsrechts, d. h. die flexible Ausgestaltung der einschlägigen, arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere die heutigen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu deren Erfassung stammen aus dem Fabrikzeitalter, obwohl 2017 bereits 75.8 % aller Erwerbstätigen im – in der Arbeitszeitgestaltung wesentlich flexibleren – Dienstleistungssektor arbeiteten (21.1 % der Erwerbstätigen sind mittlerweile in der Industrie beschäftigt). Dabei ist absehbar, dass die zunehmende digitale Transformation die Bedürfnisse beider Sektoren an die Arbeitszeiterfassung ohnehin weiter, massgeblich verändern wird. Denn auch im Industriesektor produzieren immer wie weniger Betriebe nach traditionellen Arbeitsrhythmen.

Zusammengefasst sind die Massnahmen geeignet, um die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Industrie, zu entlasten. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz, indem mit der Änderung der bisherigen, unnötigen Regulierungen – wenn auch nur punktuell – wieder freiheitliche Arbeitsbedingungen angestrebt werden, welche den bürokratischen Aufwand und somit auch die Kostenfolgen einzuschränken vermögen.

Die Massnahmen kommen aber vor allem auch den eingehend genannten Arbeitnehmern zugute. Je nach Arbeitstätigkeit unterliegt das Geschäftsjahr grossen, z. B. saisonal bedingten, Schwankungen. Für leitende Angestellte, welche u. a. Projekte, Baustellen, besondere Arbeitsprozesse usw. usf. betreuen, oder zwischen verschiedenen Arbeitsorten und Kunden pendeln müssen, sind die vorgeschlagenen, flexiblen Modelle vorteilhaft. Insbesondere die administrative Belastung nimmt ab. Dies begünstigt einen sicheren Arbeitsplatz und für die Unternehmen regelmässig mehr Mittel für Innovation.

Die SVP wird sich in der Detailberatung vertieft eingeben. Bei der Umsetzung muss insbesondere darauf geachtet werden, dass zwischen den verschiedenen Branchen keine Rechtsungleichheit entsteht.

 
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