Gemäss dem geltenden Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen nicht strafrechtlich verfolgbar. Die parlamentarische Initiative 21.470 verlangt eine Änderung dieses Zustands und die Aufnahme der Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen in die Liste der auf Antrag strafbaren Verhaltensweisen. Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung ist ein Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative.
Die SVP lehnt den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative aus tiefgreifenden demokratiepolitischen und ordnungspolitischen Gründen als Ganzes ab.
Aus Sicht der SVP sind Gesamtarbeitsverträge privatrechtliche Vereinbarungen. Eine strafrechtliche Sanktionierung würde sie de facto in den Gesetzesrang erheben und der gelebten Sozialpartnerschaft widersprechen. Ausserdem wird ausser Acht gelassen, dass GAV-Verstösse bereits durch Konventionalstrafen der Sozialpartner sanktioniert werden. Eine zusätzliche strafrechtliche Verfolgung schwächt konsequenterweise das Wesen der GAV massiv. Zudem sind aufgrund unklarer Abgrenzung zwischen strafbaren Handlungen bereits heute Vollzugsprobleme vorprogrammiert. Dies birgt die erhebliche Gefahr willkürlicher Verurteilungen.
Unter dem Strich wird die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen Unternehmen davon abhalten, neuen GAV zuzustimmen. Die Vorlage wird das bewährte Schweizer Modell der Sozialpartnerschaft nachhaltig beschädigen. Der guten Ordnung halten wir fest, dass ebenfalls die Minderheit Dandrès abgelehnt wird.