23.406 Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen

Die SVP anerkennt die Bedeutung der Kinder- und Ausbildungszulagen als finanzielle Unterstützung von Familien. Die Erhöhung der Mindestansätze für alle Kantone wird jedoch klar abgelehnt. Dieser Entwurf führt zu einer massiven Kostensteigerung für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende und die öffentliche Hand, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Belastung unserer KMUs führt. Bereits heute ist es den Kantonen unbenommen, höhere Zulagen vorzusehen, wovon auch viele individuell Gebrauch gemacht haben. Eine weitere Fremdbestimmung durch den Bund ist nicht angezeigt, da dies zu stark in die föderalen Strukturen eingreift. Wir missbilligen zudem dezidiert die Übernahme der EU-Normen, wonach die Schweiz Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im EU-Raum ins Ausland transferieren muss. Was in der Schweiz einbezahlt worden ist, soll auch in der Schweiz bleiben, um den Kreislauf der Wirtschaft am Laufen zu halten und keine fremdbestimmte Entwicklungshilfe in die EU zu leisten, welche so sehr nach unserem Schweizer Franken lechzt.

Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) sieht vor, die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen auf 250 Franken für Kinder und auf 300 Franken für Ausbildungszulagen zu erhöhen. Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde in dieser Kommission knapp mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Zudem soll der Bundesrat beim Teuerungsausgleich eine explizite Rundungskompetenz einseitig nach oben erhalten. Die Kommission entschied zudem, dass sich die Familienzulagen am Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht an der Lohnentwicklung orientieren sollen, da es sich nicht um einen Lohnersatz handle. Der Vorentwurf selbst wurde mit 12 zu 12 Stimmen angenommen mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin. Knapp abgelehnt wurde eine paritätische Aufteilung der Beiträge an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit diesem Vorentwurf müsste die Mehrheit der Kantone ihre Praxis anpassen, da nur einige Kantone diese Beträge oder höhere ausrichten. Die Erhöhung der Mindestansätze würde Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken zur Folge haben, die hauptsächlich von den Arbeitgebern zu stemmen wären. Es wäre mit einer Erhöhung der zu leistenden Arbeitgeberbeiträge je nach Kanton zwischen 0 und 14 Prozent zu rechnen. Ein vergleichsweise geringer Anteil an den Familienzulagen in der Landwirtschaft würde vom Bund in der Höhe von schätzungsweise 8 Millionen Franken finanziert. Die Erhöhung des Zuschlags zum Arbeitslosentaggeld würde zudem den Arbeitslosenfonds um weitere 12 Millionen Franken zusätzlich belasten. Schätzungsweise 10 Prozent der Zusatzkosten (rund 35 Mio. CHF) würden an Begünstigte bezahlt, deren Kinder im Ausland leben.

Der Bundesrat hat erst kürzlich die Mindestansätze per 1.1.2025 an die Preisentwicklung angepasst und auf 215 resp. 268 Franken erhöht.

Die Zulagen werden praktisch ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge und die Beiträge der Selbstständigerwerbenden finanziert. 2023 lag der mittlere Arbeitgeberbeitragssatz bei 1,6 Prozent. Die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden hauptsächlich durch die Kantone finanziert.

Die geplante Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen ist der Ausgabenbremse zu unterstellen, da die Änderung neue wiederkehrende Subventionen von mehr als 2 Millionen Franken pro Jahr nach sich ziehen würde.

Position der SVP:

Die Kantone sehen für die Finanzierung der Familienzulagen fast ausnahmslos Beiträge zulasten der Arbeitgeber vor. Die Leistungen an die Nichterwerbstätigen werden jedoch von den Kantonen finanziert. Die SVP lehnt Familienzulagen an Arbeitslose ab, da diese Zulagen die zusätzlichen Kosten für Kinder im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit teilweise ausgleichen sollen. Wer nicht arbeitet, hat jedoch keine zusätzlichen Kosten wie Kita-Auslagen etc., ganz im Gegenteil. Die bestehende Ausdehnung auf Arbeitslose als Zuschlag in der Höhe der Familienzulagen zum Arbeitslosentaggeld sowie auf Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen widerspricht dem Gesetzeszweck und kommt einer Sozialleistung gleich.

Wir sprechen uns auch klar dafür aus, dass Teilzeiterwerbstätige mit einem Einkommen von über 7’560 Franken pro Jahr resp. 360 pro Monat nicht die vollen Zulagen erhalten sollen. Indem bei Teilzeitarbeit keinerlei Kürzung stattfindet, werden unsinnige Fehlanreize auch für Personen geschaffen, die sich freiwillig dafür entschieden haben, keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen. Dadurch entgegen dem Versichertenkollektiv bereits Beiträge an die erste Säule und es besteht im Alter die Gefahr der Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen, welche vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Eine zusätzliche Quersubventionierung durch Arbeitgeber ist angesichts des vielbeschworenen Arbeitskräftemangels kontraproduktiv und widerspricht dem Prinzip der Selbstverantwortung resp. der raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Das Konzept muss ganzheitlich betrachtet werden und den Kantonen soll ihr Ermessenspielraum belassen werden. So sieht beispielsweise der Kanton Genf bereits heute ergänzende finanzielle Unterstützung für sog. working-poors vor. Gewisse Kantone gewähren Transportunterstützung sowie familienergänzende Kinderbetreuung. Teilweise sind Beiträge an Mieten, Zuschüsse für Schulmaterial geregelt oder Mittagstische werden subventioniert.

Die in einem EU-Staat lebenden Familienangehörigen von in der Schweiz erwerbstätigen Personen müssen bezüglich des Anspruchs auf Familienzulagen gleichbehandelt werden, als lebten sie in der Schweiz. Anderslautende Normen des nationalen Rechts sind auf EU-Bürger nicht anwendbar. Diese EU-Vorschriften, welche die Schweiz aufgrund des Freizügigkeitsabkommens übernehmen musste, sind klar abzulehnen, da sie einseitig die hiesige Wirtschaft belastet. Die Vorlage ignoriert die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Belastung der steigenden Sozialausgaben komplett. Offenbar wurden die Lehren aus der 13. AHV-Rente nicht gezogen, welche klar zu Tage förderte, dass die Schweizer Bürger kein (weiteres) Geld ins Ausland verschieben möchten. Diesen Stimmen unserer Bevölkerung gilt es Nachachtung zu verschaffen, weshalb mit der EU unbedingt nachzuverhandeln ist, da wir nicht bereit sind, unser Geld – insbesondere ohne Kaufkraftbereinigung – im Ausland versickern zu lassen, wo in der Folge noch mehr Begehrlichkeiten entstehen für eine Einwanderung in unsere Sozialwerke. Die mit dieser Vorlage verursachten Zusatzkosten würden zu einem Zusatztransfer von rund 35 Millionen Franken alleine in EU/EFTA-Länder führen. Bereits heute fliessen jährlich rund 780 Millionen Franken (Stand: 2022) für Familienzulagen aus der Schweiz in die EU. Das ist eindeutig mehr als genug, eine weitere Erhöhung ist Verrat an unserer Bevölkerung.

In Finnland hat sich schliesslich gezeigt, dass monetäre Anreize wie ein Kinderbetreuungsgeld keinen Anstieg der Geburten bewirkten. Diese Leistungen hatten eine längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Folge, was die Wiedereinstiegschancen verringerte und letztlich zu einem Rückgang der Frauenerwerbstätigkeit führte.

Die SVP lehnt die geplanten Erhöhungen der Familienzulagen ab, zumal bereits per 1.1.2025 eine teuerungsbedingte Anpassung derselben erfolgte. Wir unterstützen eine vereinfachte Rundungsregel, jedoch nur in Form einer ausgeglichenen Auf- und Abrundung auf den nächstgelegenen Fünffrankenbetrag. Eine Ausweitung des Teuerungsmechanismus ist unangebracht und würde zu einer weiteren Kostensteigerung führen, die für unsere Unternehmen nicht verkraftbar sind. Die Konsequenz wäre, dass die Einführung der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zu fordern ist, um die negativen Auswirkungen für die Unternehmen etwas abzufedern. Ein Abzug der Kinderzulagen von den Steuern erachten wir als zweckmässiger. Die SVP steht schliesslich für eine ausgewogene Familienpolitik, die den Kantonen das Ermessen einräumt, das ihren föderalen Gegebenheiten und unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am besten entspricht. Giesskannenlösungen, welche vom Bund aufoktroyiert werden, lehnen wir ab.

 
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