Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)

Die SVP sagt Nein zu hundert Prozent hartem Eigenkapital für Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken. Diese Massnahme ist nicht verhältnismässig und sie schwächt den Finanzplatz Schweiz im globalen Wettbewerb. Die SVP steht für einen starken, international konkurrenzfähigen Finanzplatz ohne neue Bankenrettungen auf Kosten der Steuerzahler. Aus Sicht der SVP lässt sich die volkswirtschaftlich gebotene Stärkung der Resilienz von global systemrelevanten Banken mit dem nachfolgend beschriebenen «Kompromissvorschlag zur Eigenmittelregulierung» besser und verhältnismässiger erreichen. Die SVP unterstützt deshalb diesen Kompromissvorschlag.

Gleichzeitig fordert die SVP vom Bundesrat zu überprüfen, ob und wie die Abspaltung des US-Geschäfts von den übrigen Geschäften und/oder Geschäftseinheiten der global systemrelevanten Bank in der Schweiz bewerkstelligt werden kann.

Die Schweiz ist ein internationaler Finanzplatz. Die Schweizer Volkswirtschaft profitiert als offene Volkswirtschaft von der internationalen Vernetzung der Banken- und anderen Finanzdienstleister. Wegen dieser Vernetzung aber auch wegen der guten Rahmenbedingungen hat die Schweiz systemrelevante Banken und eine global systemrelevante Bank. Diese Ausgangslage ist generell vorteilhaft für das Land. Die Risiken, die von der global systemrelevanten Bank ausgehen, können aber nicht übersehen werden.

Entsprechend gilt es für die Bankengesetzgebung, zwei Ziele zu erfüllen. Erstens müssen die Risiken, die von der global systemrelevanten Bank ausgehen so reguliert werden, dass sie im Notfall Konkurs gehen und ordentlich abgewickelt werden kann. Zweitens müssen die Regulierungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Bankenplatzes Schweiz sowie der global systemrelevanten Bank wahren.

Der sogenannte «Kompromissvorschlag zur Eigenmittelregulierung», welcher am 10. Dezember 2025 von bürgerlichen Parlamentariern lanciert wurde, verbindet diese zwei regulatorischen Ziele. Der Kompromissvorschlag stellt sicher, dass

  • die Eigenmittelausstattung der systemrelevanten Banken und insbesondere der global systemrelevanten Bank die erforderliche Resilienz sicherstellt. Diese Eigenmittelausstattung darf aber nie losgelöst von der übrigen Too Big to Fail-Regulierung (mögliche Abwicklung einer systemrelevanten Bank) beurteilt werden, denn diese beiden Teile bilden ein integrales Ganzes.
  • die Distanz zu den Regeln anderer führender Finanzplätze nie so gross sein dürfen, dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Der «Kompromissvorschlag zur Eigenmittelregulierung» besteht aus folgenden Elementen, welche die SVP integral unterstützt:

  1. Bewertung von Aktiven
  • Kapitalisierte Software soll über drei Jahre abgeschrieben werden, was der EU-Regulierung entspricht.
  • Deferred Tax Assets based on time differences sollen wie bisher gemäss den Regulierungen der EU/UK/USA und Basel III behandelt werden. Es besteht kein Grund, um in diesem Punkt die bereits strengste Regulierung noch zu verschärfen.
  • Der Abzug von Prudential valuation adjustments (PVA), also eine zusätzliche Wertverminderung von Positionen ohne tatsächlichen Marktpreis soll im Rahmen des bereits implementierten Basler Mindeststandard bleiben, darüber hinaus zu gehen, ist aber nicht angezeigt.
  • Der nationale Spielraum von Basel III soll im Rahmen der EU- und UK-Regulierung genutzt werden (insbesondere in Bezug auf die operationellen Risiken).
  1. Bilanzstruktur
  • Der Umfang der durch das Investment Banking benutzten Bilanz (auf Basis der risikogewichteten Aktiven) soll auf 30 Prozent beschränkt werden. Bei einer Überschreitung dieser Limite sollen diskretionäre Eigenmittelzuschläge angewendet werden können.
  1. Abzug ausländischer Beteiligungen
  • Beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln (Tier 1), müssen zwingend alle zusätzlichen verlustabsorbierenden Tier 1 Eigenmittelinstrumente, d.h. die international anerkannten AT1-Anleihen, berücksichtigt werden (bis maximal 50 Prozent). Genau diese Instrumente kämen in einem Fall, in dem der Substanzwert einer ausländischen Beteiligung substantiell abgeschrieben werden muss, durch Wandlung zum Tragen. In der ERV müssen die notwendigen Anpassungen wie genügend hohe Trigger-Level (Kapitalquote) zum automatischen Stopp von Zinszahlungen bzw. Stopp der Rückzahlung der Anleihe bei Unterschreiten gewisser Kapitalanforderungen und alle notwendigen Definitionen und Zuordnungen vorgenommen werden.

Der letzte Punkt zeigt deutlich auf, dass die auf Verordnungsstufe geregelten Bewertungsfragen und Definitionen mit den auf Gesetzesstufe geregelten Abzügen ausländischer Töchter und der TBTF-Vorkehrungen zwingend ein integrales Ganzes bilden und nicht isoliert beurteilt werden können.

Zusätzlicher Prüfauftrag

Die SVP fordert darüber hinaus vom Bundesrat die Überprüfung eines Szenarios, in dem die global systemrelevante Bank sich von ihrem US-Geschäft oder dortigen Geschäftseinheiten trennen muss. Dabei umfasst dieser Prüfauftrag sowohl die Möglichkeit der Trennung an sich als auch deren gesetzliche Umsetzung.

Historisch sind die wesentlichen Risiken von in der Schweiz domizilierten global systemrelevanten Banken aus ihrem US-Geschäft gekommen. Einerseits hat der US-Markt eine Grösse, die Schweizer Finanzinstitute nicht-abwicklungsfähig machen kann. Andererseits ist das Risikoprofil des Bankings in den USA kaum mit dem in der Schweiz oder auch in anderen Märkten vergleichbar. Diese Faktoren rechtfertigen die Überprüfung besonderer Massnahmen.

Die eventuelle Trennung von Geschäftsfeldern und Geschäftseinheiten ist nicht trivial. Deshalb soll die Prüfung des Anliegens auch die gesetzliche Umsetzung dieser Trennung umfassen.

 
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