Vernehmlassung

Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer

Die SVP fordert die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge. Alle Antriebsarten sind dabei steuerlich gleich zu behandeln. Die Sparanstrengungen des Bundes sind zu intensivieren, anstatt neue Steuern, Gebühren und Abgaben einzuführen. Eine nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung der Strasseninfrastruktur (NAF) kann über die gezielte Verwendung der Mineralölsteuer zu Lasten der allgemeinen Bundeskasse vollumfänglich sichergestellt werden.s

Automobilsteuer für Elektroautomobile
Der Bundesrat möchte die anhin geltende Befreiung der Automobilsteuer für Elektroautomobile auf den 1. Januar 2024 aufheben. Damit sollen Elektroautomobile, unabhängig ihres Produktionsortes, inskünftig dem «normalen» Steuersatz von 4 Prozent unterliegen. Der Bund möchte aufgrund der sich abzeichnenden Defizite in der Bundeskasse, die bisher jährlichen Einnahmen der Automobilsteuer zwischen 300 Millionen und 400 Millionen Franken um etwa 50% steigern. Da die Preise für Elektroautomobile in den nächsten Jahren aufgrund des technologischen Fortschritts tendenziell sinken werden, würden diese Steuereinnahmen jedoch ebenfalls sinken.[1]

Gleichbehandlung aller Antriebsarten bei der Besteuerung
Die SVP fordert die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge. Alle Antriebsarten sind dabei steuerlich gleich zu behandeln. Um den Bundeshaushalt zu entlasten, müssen Sparprogramme insbesondere in den Bereichen Asyl, internationale Entwicklungshilfe und den ausufernden Kosten in Bezug auf die «Ukrainehilfe» vorgelegt werden. Tiefere Steuern, Abgaben und Gebühren stärken den Werkplatz Schweiz. Jede unnötige Steuer schadet einerseits dem Investitionsklima und fördert andererseits das masslose Staatswachstum, welche sich in der Schaffung von 6’000 neuen Vollzeitstellen in den letzten 15 Jahren beim Bund niederschlägt. Alle Fahrzeuge sind daher von der Automobilsteuer zu befreien. Wird entgegen unserer Forderung, die Automobilsteuer für Elektroautomobile trotzdem eingeführt und die Einnahmen für den Bund dadurch erhöht, ist die Automobilsteuer für alle Fahrzeuge zu senken.

Keine Zweckentfremdung der Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr
Eine auf dem Prinzip des Verursacherprinzips generierte Steuer (beispielsweise die Mineralölsteuer) darf nicht einfach in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Im Jahr 2022 flossen mit der Mineralölsteuer mehr als 1’207 Millionen Franken in die Bundeskasse, um keine zweckgebundenen Aufgabengebiete zu finanzieren. Um die Alimentierung des NAF aufgrund der von der SVP geforderten Streichung der Automobilsteuer sicherzustellen, ist der Anteil der dafür notwendigen Mittel aus den Einnahmen der Mineralölsteuer zu Lasten der allgemeinen Bundeskasse zu erhöhen. Steuern, welche von den Nutzern des Individualverkehrs bezahlt werden, kommen somit auch diesen zu Gute. Der undurchsichtigen Verteilung der Gelder mittels Giesskannenprinzips wird so der Riegel geschoben.

Aus den oben genannten Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab.

[1] Die Bemessungsgrundlage der Automobilsteuer ist der Preis, den der Automobilimporteur dem ausländischen Lieferanten entrichtet.

 
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