Vernehmlassung

Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage: Massnahmeverschärfung I-III

Die SVP unterstützt weiterhin Bestrebungen die COVID-19 Fallzahlen in der Schweiz zu senken. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2020 bereits einschneidende Massnahmen in Kraft gesetzt. Der messbare Erfolg dieser Massnahmen stellt sich jedoch erst nach zwei bis drei Wochen ein. Es wäre deshalb komplett irrational, der Wirkung dieser getroffenen Massnahmen vorzugreifen und zusätzliche radikale Massnahmen, welche die Volksrechte und Wirtschaftsfreiheit in ihren Grundzügen zusätzlich eingrenzen, zu beschliessen. Gleichzeitig muss dem Föderalismus in jedem Fall Rechnung getragen werden, wobei Kantone nicht unnötig in ihrem Handlungsspielraum eingegrenzt werden dürfen. Jede vom Bund getroffenen Massnahme muss systematisch einer Kostenfolgeabschätzung gegenübergestellt werden, welche auch mögliche kantonale Auswirkungen ausweist. Zunehmender wirtschaftlicher Schaden, durch vorauseilende Massnahmen des Bundes, muss auf jeden Fall vorausschauend verhindert werden. Wissenschaftsbasierte Indikatoren müssen für eine realitätsbezogene Eingrenzung der Pandemie verwendet werden. Die Reproduktionszahl darf jedoch nicht als ultimative Kennzahl verwendet, sondern muss mit anderen Indikatoren, im Sinne einer ganzheitlichen Lagebeurteilung, ergänzt werden.

Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2020 neue Massnahmen zur Eingrenzung von COVID-19 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung dieser restriktiven Massnahmen (z. Bsp. Verbot der Sonntagsverkäufe, Schliessungen der Gastronomiebetriebe um 19 Uhr) müsste gemäss dem Bundesrat in zwei bis drei Wochen in einer Senkung der Fallzahlen resultieren. Der Bundesrat will aber bereits mit drei weiteren Massnahmepaketen, je nach Verlauf der Pandemie, den am 12. Dezember eingeführten Massnahmen vorgreifen und sich Richtung Lockdown zu bewegen. Es wäre zum aktuellen Zeitpunkt absolut verfrüht, neue noch einschneidendere Massnahmen des Bundesrates gutzuheissen. Ein beschleunigender Aktivismus des Bundesrats würde nicht nur die Bevölkerung verunsichern, da diese an der Wirkung der getroffenen Massnahmen zu zweifeln beginnen würde, sondern würde auch die wirtschaftlichen Schäden vergrössern, für welche am Ende der Steuerzahler aufkommen müsste. Zudem muss ein möglichst grosser Handlungsspielraum der Kantone gewahrt werden, damit im Sinne des Föderalismus, angepasste Lösungsansätze im Kampf gegen COVID-19 auf Kantonsebene beschlossen und umgesetzt werden können.

Die wissenschaftsbasierte Bekämpfung der Pandemie muss eine Selbstverständlichkeit sein. Leider wurden in der Vergangenheit bezüglich des Umgangs mit COVID-19, Massnahmen getroffen, welche nicht nachvollziehbar sind. Falls zum Beispiel das Maskentragen vor einer Übertragung von COVID-19 schützt, bräuchte es auch keine Kapazitätseinschränkung der Transportmittel beim Wintertourismus. Auch das Verbot von Sonntagsverkäufen, welches zu übermässigem Gedränge in den Läden am Samstag führt, ist nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich müssen verschiedene Indikatoren, welche den Erfolg im Kampf gegen COVID-19 zeigen, ganzheitlich in die Lagebeurteilung des Bundes einfliessen. Die Bedeutung der Reproduktionszahl muss im Gesamtrahmen der Bewertung relativiert und insbesondere mit einer 14-Tages-Inzidenz sowie der Auslastung der IPS-Betten ergänzt werden. Der Einbezug der Testpositivität als weiterer Indikator ist problematisch, da dieser wenig aussagekräftig ist. Jede vom Bund ergriffene Massnahme und Eventualplanung muss systematisch im Rahmen einer Kostenfolgeabschätzung evaluiert werden, um der Tragweite der Massnahmen vollumfänglich Rechnung zu tragen.

Obwohl eine rasche Bekämpfung der Pandemie grundsätzlich erstrebenswert ist, scheint das bundesrätliche Ziel, eine Reproduktionszahl von 0.8 (Halbierung der Fallzahlen innert 2 Wochen) mittels neuer einschneidender Massnahmen zu erreichen, illusorisch. Erstens führen solche einschneidenden Massnahmen zu einer örtlichen und zeitlichen Konzentration des öffentlichen Lebens (z. Bsp. mittels Begrenzungen der Erhältlichkeit der Güter des täglichen Bedarfs), was wiederum die Fallzahlen in die Höhe treiben könnte; zweitens sind die wirtschaftlichen und sozialen negativen Nebeneffekte voreilig in Kraft gesetzter, radikaler Massnahmen, in keinem akzeptablen Verhältnis zu einem möglichen gesundheitlichen Nutzen. Dies umso mehr, da keine Kausalität zwischen einem möglichen gesundheitlichen Nutzen und den neuen Massnahmen hergestellt werden kann.

 
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