Vernehmlassung

Änderung der Jagdverordnung – Teil 1 «Abschüsse von Wölfen»

Vorab stellen wir mit Freude fest, dass mit dem Wechsel des Vorstehers des UVEK endlich eine langersehnte Bewegung i. S. Grossraubtier «Wolf» stattfindet, welche die Versäumnisse der Vorgängerin angehen. Griffige Massnahmen zum Schutz der Nutztiere müssen nun endlich konsequent umgesetzt werden.

Mit der vorliegenden Revision der Jagdverordnung setzt der Bundesrat in einem ersten Schritt die Regulierung von Steinböcken und Wölfen sowie die Ausdehnung der reaktiven Wolfsregulierung auf den Sommer um. Die rasche Teilinkraftsetzung soll demnach eine präventive Regulierung im kommenden Dezember und Januar ermöglichen.

Aus Sicht der SVP genügt die Vorlage noch nicht, um die Wolfsbestände in genügender Weise wirksam regulieren zu können. Erstens ist ohne Wenn und Aber der gesamte “Schwellenwert an Wolfsrudeln” gegen unten zu korrigieren, nämlich auf insgesamt höchstens 5 für sämtliche Regionen – der Anhang ist entsprechend zu überarbeiten. Zweitens ist Art. 4c Abs. 3 Entwurf mit einer Frist von bis zu 3 Tagen zu ergänzen, innert welcher die Wölfe bei der Nutztierherde zu erlegen sind, aus der die geschädigten Nutztiere stammen. Nur so kann der “richtige Lerneffekt – die Meidung der Nähe zu Rindern und Pferden” (vgl. S. 11 Erläuternder Bericht) – erzielt werden. Drittens ist Art. 4c Entwurf dahingehend zu erweitern, dass in expliziter Art und Weise auch Schäden am Kleinvieh mitberücksichtigt werden (vgl. Art. 12 Abs. 4bis Jagdgesetz). Der gesetzgeberische Handlungsspielraum muss in der Vorlage unbedingt voll ausgeschöpft werden.

 
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