Die SVP lehnt die vorliegende Vorlage ab. Die beantragte Verlängerung der Subventionen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) bis 2035 und die Aufweichung der gesetzlichen Abbauvorgaben stellen einen Paradigmenwechsel dar, der ordnungspolitisch verfehlt ist. Die Subventionierung des Schienengüterverkehrs war stets als temporäre, flankierende Massnahme bis zur vollen Inbetriebnahme der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) konzipiert. Nun soll aus einer befristeten Starthilfe eine Dauersubventionierung mit flexibler Ausweitungsmöglichkeit werden.

Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs auf die Schiene ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss dieser Prozess durch eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Bahn und nicht durch dauerhafte staatliche Subventionen realisiert werden. Eine dauerhafte Subventionierung strukturell defizitärer Angebote verzerrt den Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern und mindert den Anreiz für die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), ihre Effizienz zu steigern.
Zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (Art. 8 GVVG)
Der Kern der Vorlage ist die Streichung der Bestimmung in Artikel 8 Absatz 2 GVVG, wonach die durchschnittliche Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat. Neu soll lediglich noch die Höhe der geplanten Betriebsabgeltungen ab 2030 sinken. Bis 2030 soll das Fördervolumen auf dem heutigen Niveau verbleiben oder gar leicht erhöht werden können.
Die SVP lehnt diese Aufweichung ab. Die zwingende jährliche Reduktion der Abgeltung je Sendung war der entscheidende gesetzliche Mechanismus, um den Druck auf die EVU zur Produktivitätssteigerung aufrechtzuerhalten. Mit der vorgeschlagenen Änderung erhält der Bundesrat einen Blankoscheck, um die Abgeltungen je nach konjunktureller Lage oder Infrastrukturproblemen beliebig zu erhöhen. Dies ist ein Rückfall in eine staatliche Planwirtschaft. Der erläuternde Bericht argumentiert, dass aufgrund der schlechten Infrastrukturverfügbarkeit auf den Zulaufstrecken im Ausland eine «antizyklische Steuerung» nötig sei. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Schweizer Steuerzahlers, die Versäumnisse der Nachbarstaaten beim Infrastrukturausbau durch Dauersubventionen an die Transportunternehmen zu kompensieren. Die Schweiz hat mit der NEAT ihre Hausaufgaben gemacht. Wenn die ausländischen Zulaufstrecken nicht funktionieren, muss der Druck auf politischer Ebene auf die Nachbarstaaten erhöht werden, anstatt den inländischen Subventionstopf zu vergrössern.
Die SVP fordert, dass an der gesetzlichen Vorgabe einer zwingend abnehmenden Abgeltung je Sendung festgehalten wird. Die Streichung dieses Effizienzmechanismus ist ordnungspolitisch nicht nachzuvollziehen.
Zur Änderung der Gütertransportverordnung (Art. 35 GüTV)
Die Anpassung von Artikel 35 GüTV hebt die Unterscheidung für die Ausrichtung der Beiträge je nach Distanz (Grenze von 600 Kilometern) auf Verordnungsstufe auf. Zwar soll in der Praxis kurzfristig an höheren Beiträgen für kürzere Distanzen festgehalten werden, die rechtliche Bindung fällt jedoch weg.
Die SVP kritisiert, dass mit dieser Änderung dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ein noch grösserer Ermessensspielraum bei der Verteilung der Subventionsgelder eingeräumt wird. Die Streichung klarer Kriterien auf Verordnungsstufe führt zu Rechtsunsicherheit und Intransparenz. Die Verteilung von Subventionsgeldern muss an klare, nachvollziehbare Kriterien gebunden sein und darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden.
Zum Zahlungsrahmen 2027–2035
Der Bundesrat beantragt einen neuen Zahlungsrahmen von 486 Millionen Franken für die Jahre 2027 bis 2035. Dies ist eine bedeutende finanzielle Verpflichtung für den Bundeshaushalt, der ohnehin unter grossem Konsolidierungsdruck steht. Die SVP lehnt diesen Zahlungsrahmen sowie die Fortführung der Subventionen über das Jahr 2030 hinaus ab. Der Schienengüterverkehr muss nach Abschluss der NEAT-Investitionen in der Lage sein, sich am Markt zu behaupten.
Aus den oben genannten Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab. Die dauerhafte Subventionierung des Schienengüterverkehrs schwächt den Anreiz für mehr Effizienz und belastet den Bund. Die Verlagerung auf die Schiene soll durch eine wettbewerbsfähige Bahn und nicht durch immer höhere Staatsbeiträge erreicht werden.