Die SVP begrüsst, dass mit dieser Vorlage von im Ausland KVG-Versicherten lediglich aggregierte Daten für den Finanzausgleich zwischen den Krankenversicherern erhoben werden. Der Zusatzaufwand muss eng begrenzt werden, um den Verwaltungsaufwand nicht noch weiter aufzublähen. Wir fordern jedoch, dass keinerlei Prämienverbilligungen ins Ausland fliessen. Diese sind steuerfinanziert und müssen deshalb zwingend in der Schweiz bleiben. Zudem sollen Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, kategorisch aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden, bis die Prämien rückwirkend mit Verzugszins beglichen sind. Sie haben jegliche Krankheitskosten selbst zu finanzieren und dürfen nicht auf Leistungen der Versicherung oder des Staates hoffen. Alles andere ist gegenüber den redlichen Versicherten immens ungerecht und unsolidarisch.

Die Verordnungsänderung erfolgt im Nachgang zum von den Stimmbürgern angenommenen geänderten Krankenversicherungsgesetz. Dieses bezieht die im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich mit ein. Dies führt zu zahlreichen Anpassungen bei der Berechnung des Risikoausgleichs. Ebenfalls führt die einheitliche Finanzierung der Leistungen nach KVG zu Anpassungen, die in Probeläufen getestet werden müssen. Deshalb soll die VORA-Revision gleichzeitig mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (ohne Pflege) am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Es soll nur der Anteil an den gesamten Leistungen, den der Versichertenbestand des betreffenden Wohnsitzstaates (oder mehrere kleinere Versichertenbestände gemeinsam) in der Schweiz in Anspruch genommen hat, für die Berechnung berücksichtigt werden.
Vorgeschlagen wird, dass für die in der Schweiz wohnhaften Versicherten nach wie vor individuelle Daten (pro Person) geliefert werden und neu der Kantonsanteil nach Art. 60 nKVG zu Händen der Versicherer. Für diejenigen im Ausland wird lediglich die Anzahl der Versicherungsmonate und aggregierte Daten benötigt für die gemeinsame Einrichtung in Genf. So sollen die Versicherungsmonate der Grenzgänger dem Kanton am Erwerbsort zugerechnet werden. Die Versicherungszeiten der übrigen im Ausland wohnhaften Versicherten sollen proportional zur Anzahl der in den Kantonen wohnhaften Versicherten, mit den durchschnittlichen Prävalenzen der Indikatoren Aufenthalt und pharmazeutische Kostengruppen (PCG) der Versicherten der Referenzgruppe, die in der Schweiz wohnen und der gleichen Altersgruppe und dem gleichen Geschlecht angehören, allen Kantonen zugeteilt werden. Die Referenzgruppe nach Artikel 17 Absatz 4 nKVG zur Anwendung der Indikatoren Aufenthalt und PCG bei den Versicherten, die im Ausland wohnen, soll pro Kanton bestimmt werden. Der Anteil nach Artikel 17 Absatz 5 nKVG soll nur für die in Deutschland und Frankreich wohnhaften Versicherten separat berechnet werden. Für die vergleichsweise kleinen Versichertenbestände in den übrigen Wohnsitzstaaten soll der Anteil gemeinsam bestimmt werden.
Die Versicherten, deren Versicherungspflicht nach Artikel 3 Absätze 4 und 5 nKVG sistiert ist, sollen vom massgebenden Versichertenbestand ausgenommen werden. Dabei geht es neben der Militärversicherung Unterstellten um Versicherte, die seit Monaten nicht mehr kontaktiert werden können (sog. «Phantomversicherte»).
Die Versicherungsmonate der versicherten Familienangehörigen sind nicht einzubeziehen. Sie sind bei «alle übrigen Versicherten» mitzuzählen.
Erwägungen und Forderungen der SVP:
Die Erhebungen werden nicht präzise erfasst werden können, wenn das Krankheitsrisiko nicht auch nach Wohnland angepasst wird. Studien weisen klar daraufhin, dass in anderen Ländern geringere Lebenserwartungen gemessen werden, was folglich auch auf vermehrte Krankheiten und Anfälligkeiten hindeutet. Sowohl in Deutschland, Frankreich als auch in England liegt die Lebenserwartung unter derjenigen in der Schweiz. Insgesamt ist das Krankheitsrisiko in der Schweiz am niedrigsten. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, könnte hier mit allgemeinen Prozentzahlen operiert werden.
Die Auswirkungen auf die Prämien in der Schweiz basieren auf Modellrechnungen und sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Die SVP wehrt sich gegen eine Erhöhung der Prämienverbilligungen, welche Versicherten im Ausland zukommen. Prämienverbilligungen sind steuerfinanziert und sollen nicht ins Ausland fliessen, auch nicht in die EU. Es ist völlig grotesk, dass wir erarbeitetes Geld unserer Bevölkerung wegen EU-Verträgen und zahlreichen Verweisen, die uns zur Übernahme von europäischen Richtlinien und Verordnungen zwingen, ins Ausland schicken. Dies ist umso stossender als es sich auch um Familienangehörige von Rentnern handeln kann, die noch nie in der Schweiz gelebt haben. Der Wille der Bevölkerung in dieser Sache ist klar und geht eindeutig in die gegenläufige Richtung. Lediglich Versicherungsleistungen sollen in beschränktem Masse an Versicherte ins Ausland fliessen, sicherlich aber nicht Bedarfsleistungen der öffentlichen Hand.
Die SVP würde beim Risikoausgleich zwischen den Kantonen (nicht zwischen den Krankenversicherern) ein Malus-System begrüssen, wonach diejenigen Kantone, die aufgrund hoher Ärztedichte (insbesondere der Spezialärzte) erhebliche Mehrkosten zu Lasten der Krankenkassen verursachen, weniger Ausgleichsbeiträge erhalten oder mehr Risikoabgaben zu leisten haben. Denn sie haben die rechtlichen Möglichkeiten erhalten, um dieses Problem der angebotsinduzierten Übernachfrage einzudämmen.
Es zeigt sich an dieser Vernehmlassungsvorlage, was für administrative Aufwände und Kosten der Schweiz aufgrund der EU-Regelungen entstehen, wenn Grenzgänger und deren Angehörige sowie Rentner ein Wahlrecht haben bezüglich Versicherungsunterstellung. Aufgrund unseres hervorragenden Gesundheitswesens sind die medizinischen Leistungen der Schweiz sowie die Transferzahlungen äusserst beliebt im Ausland. Die Leistungsgerechtigkeit hat hier keine Relevanz, es handelt sich um Ansprüche gegenüber der Schweiz aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zur Übernahme der entsprechenden EU-Rechtsakte.
Der administrative Aufwand ist so gering als möglich zu halten, da die zusätzlichen Kosten letztlich von der Bevölkerung resp. den Prämienzahlern zu finanzieren sind.
Die SVP begrüsst die Aufhebung des Fonds, der bislang keinen Mehrwert brachte und sich ein solcher auch in Zukunft nicht abzeichnet.
Sog. «Phantomversicherte» sollen nicht nur von der Berechnung im Risikoausgleich ausgenommen werden, sondern gänzlich keine Versicherungsdeckung nach KVG erfahren. Das Unding, dass nach geltendem Recht Personen, die ihre Krankenkassenbeiträge lieber für privates Vergnügen ausgeben und betrieben werden müssen, dennoch nach KVG versichert sind, ist unhaltbar und dem Versicherungskollektiv gegenüber anmassend und ungerecht.
Aus Sicht der SVP ist die Revision der Verordnung nur tragbar, wenn sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand in engen Grenzen hält und in erster Linie die Interessen der in der Schweiz wohnhaften Prämienzahler vertreten werden.