Die SVP erkennt die Notwendigkeit der Setzung von Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Gesamtkostenrechnung. Wir begrüssen den Ausschluss von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bei Nichterfüllen der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW), um eine Waffengleichheit unter den Anbietern anzustreben und die Gesundheitsausgaben effektiver einzusetzen. Wir können jedoch für eine Aufblähung des Verwaltungsapparats durch Konstituierung einer 8-köpfigen Kommission nicht Hand bieten. Das Controlling hat folglich kostenneutral zu erfolgen. Für uns ist das Vorgehen des Bundesrates hinsichtlich der aufgesplitteten Kostenziele inakzeptabel, da das Parlament diesem Ansinnen in der Sommersession 2022 eine klare Absage erteilt hat. Die erneute Aufteilung durch den Bundesrat begünstigt das Silodenken, was den Bestrebungen hin zur integrierten Versorgung zuwiderläuft und damit kontraproduktiv ist. Es müssen zudem klar messbare Qualitätsindikatoren definiert werden. Der masslosen Ärzte-Konsultation und der Verrechtlichung durch die Anwaltslobby im Gesundheitswesen gilt es schliesslich Einhalt zu gebieten.
Die zur Diskussion stehende Vorlage basiert auf dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen», den das Parlament am 29. September 2023 guthiess.
Die Kosten- und Qualitätsziele sollen nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, Versicherten, Kantone und Leistungserbringer vom Bundesrat für 4 Jahre festgesetzt werden. Erfasst werden soll die Gesamtheit der Kosten, d.h. nicht nur der prämienfinanzierte Teil und die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zusätzlich werden Kofinanzierungen und die Restfinanzierung durch die Kantone und Gemeinden berücksichtigt. Auch den Kantonen kommen diesbezügliche Kompetenzen nach Vorgaben des Bundesrates zu. Sie haben dabei einen grossen Spielraum, wie sie das neue Instrument anwenden und wie viele Ressourcen sie hierfür aufwenden möchten.
Folgende Anpassungen resp. Ergänzungen werden deshalb für die KVV im Wesentlichen vorgeschlagen:
Bestimmte Daten werden pro versicherte Person weitergegeben und mit Daten anderer Quellen verknüpft, sofern die aggregierten Daten nicht zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben hinreichend sind. Die entsprechende Liste wurde um die Messung der Qualitätsziele sowie Kosteneffizienz erweitert.
Die SVP erachtet die Umsetzung der Zielorientierung zur Kostendämpfung als wichtig, weshalb auch eine hinreichende Datenbasis zur Überprüfung und Sicherstellung notwendig ist. Aufgrund der besonders schützenswerten Daten im Gesundheitsbereich ist jedoch von Seiten Bund besonders auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch in den Kantonen zu achten.
Die Aufzählung der Kostengruppen wurde nicht abschliessend formuliert, damit der Bundesrat weitere Kostengruppen vorsehen kann, die heute noch nicht klar sind oder noch nicht existieren.
Eine gewisse Unbestimmtheit ist angesichts der stetig ausufernden Leistungen im Gesundheitsbereich und den zahlreichen Anbietern vertretbar und zweckdienlich, ansonsten weder eine Gesamtschau noch eine Vergleichbarkeit möglich sein wird. Es ist jedoch gänzlich unverständlich, weshalb sich der Bundesrat über den Entscheid der Bundesversammlung hinwegsetzt und erneut mit einzelnen Kostenzielen aufwartet. Das Parlament hat sich klar für eine gesamthafte Betrachtung für alle Bereiche unter Einbezug der involvierten Akteure ausgesprochen, um Silodenken zu verhindern.
Des Weiteren legt die gegenwärtige Tarifgestaltung den Fokus einseitig auf die Kostenaspekte. Klare Qualitätsziele fehlen oder sind nur unzureichend definiert. Die Qualitätskriterien müssen präziser definiert werden zwecks Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit. So spricht sich die SVP für messbare Qualitätsindikatoren aus wie namentlich strukturierter Patientenzugang, Monitoring der Therapiepfade, Messung der Therapieergebnisse, laufende Realisierung von Effizienzsteigerungen aufgrund des technischen Fortschritts. Schliesslich muss der aktuelle Trend der übertriebenen Konsultation und des Wechsels von Ärzten derselben Fachgruppe sowie auch der Verrechtlichung und Drohung mit Anwälten im Gesundheitswesen gebrochen werden, um unnötige sowie kostenintensive Verschreibungen und Leistungen nachhaltig zu verringern.
Der Bundesrat soll das Präsidium und die 8 Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) wählen, welche über keine Entscheidbefugnisse verfügt, sondern Empfehlungen ausspricht.
Die SVP erachtet die Anzahl an ausserparlamentarischen Kommissionen insgesamt als zu hoch, deren Mitglieder als überzählig und zu wenig effizient. Hier kommt hinzu, dass Überschneidungen mit der EQM (Eidgenössische Qualitätskommission) erwartet werden, weshalb eine Zusammenarbeit vonnöten würde, um Doppelspurigkeiten zu verhindern. Aufgrund der Überschneidungen mit der EQM – deren Mitglieder ebenfalls dem Gesundheits-, Wirtschafts- und Qualitätsmanagementbereich zuzuordnen sind – sowie dem Fachwissen beim BAG ist aus Sicht der SVP eine weitere ausserparlamentarische Kommission nicht angebracht. Eine Anpassung des Mandats der bestehenden EQM wäre völlig ausreichend. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um an der kontinuierlichen Auslagerung der Verantwortung an ausserparlamentarische Kommissionen und ähnliche Gefässe Kritik zu üben. Es liegt im Zeitgeist, sich der Verantwortung zu entledigen und Aufgaben zu delegieren resp. externalisieren. Die staatlichen Aufgaben sind jedoch den jeweiligen Departementen zugeteilt, welche ihre Kompetenzen eigenständig wahrzunehmen haben, auch in unliebsamen und kontroversen Themenfeldern. Infolge der sog. Empfehlungen der ausserparlamentarischen Kommissionen und Handlungsempfehlungen von Studien werden seitens Bundesverwaltung rasch Fakten geschaffen, welche jedoch demokratisch nicht legitimiert sind.
Die Neuerungen haben zum Ziel, die WZW-Kriterien besser und zeitnah überprüfen zu können. Lassen sich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr nachweisen, so sollen die entsprechenden Leistungen von der OKP-Vergütung letztlich ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist ein wirksames Mittel gegen sachlich nicht gebotene Vergütungen des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenkasse und trägt damit wesentlich zur Kostensenkung bei. Wir möchten daran erinnern, dass es im Bereich von Zuzügern noch Luft nach oben hätte, wenn einer gewissen Relation zwischen Dauer der Prämienzahlung und Leistungen der Krankenkassen auch nur entfernt Nachachtung verschafft werden soll. Bei Neuzuzügern und Asylbewerbern ist es dringend angezeigt, den Leistungskatalog auf ein Minimum zu begrenzen und lediglich die Versorgung in Notfällen sicherzustellen. Damit würden gleichsam Fehlanreize einerseits für die Einreise zwecks medizinischer Versorgung gleichermassen vermindert wie andererseits die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen über Gebühr.