Vernehmlassung

Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungs-leistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

Die SVP Schweiz hat sich im Parlament erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Ergänzungsleistungsreform das Kostenwachstum bremst. Sie begrüsst, dass dieses Ziel auch auf der Verordnungsstufe nicht aus den Augen verloren wurde. Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit. Die Allgemeinheit stützt ihre finanziell schwächsten Mitglieder. Eine Vermögensschwelle, tiefere Freibeträge und Leistungskürzungen bei fahrlässigem Umgang mit dem eigenen Alterskapital sind im Gegenzug der angemessene Solidaritätsbeitrag der EL-Bezugsberechtigten an die sie stützende Allgemeinheit. Damit werden die EL-Leistungen langfristig für die wirklich Bedürftigen gesichert.

Angespartes Eigenvermögen soll dem Einzelnen ermöglichen, eigenverant-wortlich – also ohne Abhängigkeit von umverteilten Geldern – sein Leben zu meistern. Die SVP Schweiz begrüsst es als eine längst überfällige Anpassung, dass EL-Gelder nicht mehr an Personen mit einem individuellen Reinvermögen von 100’000 und mehr Franken ausbezahlt werden. Richtig ist auch, dass bei fahrlässigem Umgang mit dem eigenen Alterskapital die Allgemeinheit nicht mehr vollumfänglich dafür aufkommt, wenn Einzelne selbstverschuldet ihre Altersvorsorge schwächen. Ebenso war die nun abgeschaffte Privilegierung von Ehepaaren, von denen nur einer von beiden im Heim lebt, eine Überstrapazierung des Solidaritätsgedankens.

 
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